Alleinerziehend.net e.V.          Presseportal       06.10.2008, 17:24 Uhr  
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FAQ (häufig gestellte Fragen)



Kategorie: FAQ-Index -> Trennung


Frage
·  Wie wird getrennt lebend definiert?
·  Wie wird der Zeitpunkt der Trennung festgelegt?
·  Was ist ein Trennungsjahr?
·  Brauche ich bereits direkt nach der Trennung einen Anwalt?

Antwort
·  Wie wird getrennt lebend definiert?

Als Trennung ist die vollständige Trennung „von Tisch und Bett“ definiert. Das heißt, dass beide Ehepartner deutlich erklärt haben, dass sie weiterhin nicht mehr zusammenleben wollen und die wirtschaftliche und sexuelle Lebensgemeinschaft vollständig aufgehoben ist.

Ist einer der Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, so ist das getrennte Leben offensichtlich. Schwieriger wird es, wenn noch beide in der gemeinsamen Wohnung leben. Aber auch in einer gemeinsamen Wohnung kann man getrennt leben. In diesem Fall darf kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt werden und zwischen den Ehepartnern keine persönliche/sexuelle Beziehung mehr bestehen. Jeder der beiden Ehepartner muß also getrennt einkaufen, Wäsche waschen, kochen usw.

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·  Wie wird der Zeitpunkt der Trennung festgelegt?

Den Zeitpunkt der Trennung kann natürlich kein Gericht oder Gesetz festlegen, sondern ausschließlich Sie und Ihr Expartner. Immerhin handelt es sich hierbei um sehr persönliche Angelegenheiten.
Ist Ihr Expartner aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, so gilt dies zunächst offiziell als der Tag der Trennung. Das hat nichts mit der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt zu tun. Der Zeitpunkt der Trennung kann aber bereits viel früher gelegen haben. Möglicherweise hat Ihr Expartner nicht gleich eine neue Wohnung gefunden oder Sie wohnen immer noch in einer gemeinsamen Wohnung. Jetzt wird’s natürlich richtig unrealistisch, aber leider ist das in Deutschland so: Alles was schriftlich dokumentiert wurde hat Beweiskraft vor Gericht. Sie sollten sich also den Zeitpunkt der Trennung schriftlich von Ihrem Partner bestätigen lassen oder Sie schreiben Ihm einen Brief. So ein Brief ist zwar kein richtiger Beweis für ein Familiengericht, aber besser als gar nichts. Realistischer ist es natürlich den Zeitpunkt der Trennung im nachhinein bei beiderseitigem Einverständnis zurückliegend zu datieren und zu dokumentieren.

Wenn Sie nichts falsch machen wollen und keine Kosten scheuen, dann sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Expartner alle Folgen der Trennung in einer sogenannten „Scheidungsfolgenvereinbarung“ bei einem Anwalt oder Notar schriftlich niederlegen und hierbei auch den Zeitpunkt der Trennung angeben.

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·  Was ist ein Trennungsjahr?

In Deutschland muß erst das sogenannte Trennungsjahr abgelaufen sein, bevor Sie eine Scheidung einreichen können. Deshalb ist es wichtig den Zeitpunkt der Trennung zu definieren. Wann aber das Trennungsjahr vorüber ist, bzw. wann Sie sich getrennt haben können wie bereits oben erwähnt nur Sie und Ihr Expartner entscheiden. Das Familiengericht prüft also nicht das angegebene Trennungsdatum, wenn Sie sich mit Ihrem Expartner auf einen bestimmten Termin einigen. Wird von beiden Partnern ein übereinstimmendes Datum angegeben, geht das Gericht ohne weitere Nachprüfungen und Fragen von diesem Datum aus. Liegt es im Interesse beider Partner die Scheidung so schnell wie möglich zu vollziehen kann der Zeitpunkt der Trennung also einvernehmlich in die Vergangenheit datiert werden. Das Gericht ist lediglich verpflichtet Nachprüfungen anzustellen, wenn es den Verdacht hat, dass einer der beiden Ehepartner gelogen hat. Da es sich beim Trennungszeitpunkt um sehr persönliche Angelegenheiten handelt, wird das Familiengericht hier vom Gesetzgeber natürlich überaus gefordert...

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·  Brauche ich bereits direkt nach der Trennung einen Anwalt?

Nicht immer ist das Einschalten eines Rechtsbeistandes notwendig. Vielleicht möchten Sie zunächst auch vermeiden Ihren Expartner durch das Einschalten eines Anwaltes zu überrumpeln. Dennoch ist es wichtig, daß Sie sich umfassend informieren und Ihre Rechte kennen. Informieren können Sie sich zunächst beispielsweise auch auf dieser Website. Nur wenn Sie ihre Rechte kennen, dann wissen Sie auf was Sie möglicherweise verzichten. Sie können sich aber auch von einem Anwalt beraten lassen, ohne daß dieser gleich nach Außen hin tätig werden muß. Ob der Anwalt dann weitere Schritte einleiten wird, das entscheiden ganz alleine Sie. Im folgenden finden Sie eine Auflistung von Fragen, über die Sie sich einmal Gedanken machen sollten. Zu allen Fragen finden Sie ausführliche Informationen auf dieser Internetseite.

Unterhalt für die Vergangenheit können Sie beispielsweise erst ab dem Zeitpunkt fordern, an dem Sie Ihren Expartner unter Verzug gesetzt haben. Ansonsten verfällt dieser rückwirkende Unterhaltsanspruch. Sie setzen Ihren Expartner in Verzug, indem Sie einen der folgenden Schritte einleiten:

Fordern Sie einen konkreten Unterhaltsbetrag

Verlangen Sie von Ihm eine Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte, um den Unterhaltsanspruch berechnen zu können.

Grundsätzlich sollten Sie hier alles schriftlich tun und jeweils eine angemessene Frist setzen, bis zu der Sie den Unterhalt verlangen, bzw. die Auskunft über die Höhe des Einkommens zu erteilen ist.


Haben Sie sich Informiert, ob Sie einen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben?

Sind Sie möglicherweise einfach aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und haben Ihrem Expartner den kompletten Hausrat samt Auto überlassen? Dann können Sie Entschädigungsansprüche geltend machen.

Stehen Sie immer noch als Mieter im Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung, sind aber bereits aus dieser Wohnung ausgezogen? Dann sollten Sie darauf bestehen, daß Sie aus diesem Mietvertrag entlassen werden.

Sie gehen weiterhin arbeiten und das Gehalt geht immer noch auf das gemeinsame Konto? Dann sollten Sie sich schnellstens ein neues Konto besorgen, denn Ihr Expartner hat Zugriff auf dieses Konto.

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