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FAQ (häufig gestellte Fragen)
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Kategorie: FAQ-Index -> Zugewinnausgleich -> Güterstand in der Ehe
| Antwort | · In welchem Güterstand lebe ich?
Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Wenn Sie keinen notariellen Ehevertrag abgeschlossen haben, dann leben Sie automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.
Haben Sie einen Ehevertrag geschlossen, dann leben Sie je nach Ausgestaltung des Vertrages vermutlich in Gütertrennung.
Außerdem gibt es noch die sogenannte Gütergemeinschaft, die in der Praxis eigentlich nie vorkommt.
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| · Was ist eine Zugewinngemeinschaft?
Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Wenn Sie keinen notariellen Ehevertrag abgeschlossen haben, dann leben Sie automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.
Auch bei einer Zugewinngemeinschaft handelt es sich im Prinzip um eine Gütertrennung. Dies ergibt sich daraus, daß jeder der Partner sein eigenes Vermögen oder seine eigenen Schulden hat. Nur Kreditverträge, die Sie gemeinsam unterschrieben haben sind gemeinsame Schulden, bzw. Gegenstände die Sie ausdrücklich gemeinsam gekauft haben sind gemeinsames Vermögen. Ein Haus gehört beispielsweise nur dann zum gemeinsamen Vermögen, wenn beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen sind.
Die Zugewinngemeinschaft hat aber einige Besonderheiten. Während der Ehe kann beispielsweise nicht einer der Ehepartner ohne Zustimmung des anderen über sein gesamtes Vermögen verfügen. Derartige Geschäfte sind unwirksam
Weil es sich im Prinzip um eine Gütertrennung handelt, findet der sogenannte Zugewinnausgleich statt, bei dem das vom jeweiligen Partner während der Ehe erwirtschaftete Vermögen hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird.
Stirbt während der Ehe einer der beiden Ehepartner, so hat der Erbe ein um 25% erhöhten Erbanspruch, bzw kann er die güterrechtliche Lösung wählen. nach oben
| · Was versteht man unter Gütertrennung?
Eine Gütertrennung muß in einem notariellen Ehevertrag vereinbart werden. Das jeweilige Vermögen bleibt während und nach der Scheidung getrennt. Es gibt im Falle einer Scheidung somit auch keinen Versorgungsausgleich. Stirbt während der Ehe einer der Ehepartner, so hat der andere nur ein geringes gesetzliches Erbrecht.
Nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein notarieller Ehevertrag den einen Ehepartner nicht überdurchschnittlich schlechter stellen. Im Hinblick auf diese Urteil kann es sich deshalb durchaus lohnen einen solchen bereits unterschriebenen Ehevertrag noch einmal von einem Anwalt überprüfen zu lassen.
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| · Was ist eine Gütergemeinschaft?
Bei der Gütergemeinschaft, die in der Praxis nur sehr selten vorkommt, gibt es nur ein gemeinsames Vermögen der beiden Ehepartner. Beide Ehepartner sind dann auch gesamtschuldnerisch gegenüber Gläubigern haftbar, das heißt, daß Sie automatisch für die Schulden des anderen einstehen müssen.
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