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· Was ist das Arbeitslosengeld II?
Das Arbeitslosengeld II wird aus Steuern finanziert. Es ersetzt künftig die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Damit soll das Nebeneinander von zwei verschiedenen Systemen mit unterschiedlich hohen Geldleistungen und unterschiedlichen Eingliederungsmaßnahmen beendet werden. Künftig erhalten Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, für die Sicherung ihres Lebensunterhalts Geldleistungen. Hinzu kommen die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung, die übernommen werden. Hilfebedürftig ist jemand, der nicht gemeinsam mit seiner Familie für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. nach oben
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· Wie hoch sind die "Regelleistungen" beim Arbeitslosengeld II?
Die Pauschale für Alleinerziehende beträgt 351 Euro. Hinzu kommen noch diverse Mehrfach- und Einmalzahlungen, u.a. bei Schwangerschaft und Geburt, Wohnungseinrichtung und Behinderung. Ebenso werden die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung übernommen. Pauschal werden an die Krankenkasse 125 Euro monatlich und 14,90 Euro an die Pflegekasse für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen überwiesen. Zudem wird ein Pauschalbetrag in die Rentenversicherung einbezahlt. Außerdem kann das Alg II im Rahmen bestimmter Freibeträge durch eigene Arbeit aufgestockt werden. nach oben
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· Bekomme ich einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II, wenn ich vorher Arbeitslosengeld bezogen habe?
Ja, es gibt eine Übergangsfrist. Der Zuschlag beträgt höchstens 160 Euro monatlich für Singles (mit Partner insgesamt höchstens 320 Euro). Er wird für maximal zwei Jahre gezahlt. Im zweiten Jahr gibt es noch bis zu 80 Euro. Je Kind erhält der Antragsteller höchstens 60 Euro/Jahr. nach oben
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· Erhalte ich Leistungen für meine Kinder?
Für Kinder, die jünger als 15 Jahre sind, bekommen Sie je Kind 207 Euro (Neue Länder 199 Euro). Für Kinder, von 15 bis unter 18 Jahren, werden Ihnen 276 Euro je Kind (Neue Länder 265 Euro) bezahlt. Allerdings wird das Kindergeld von der Pauschale abgezogen, ferner eigenes Einkommen und Vermögen der Kinder angerechnet. nach oben
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· Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten, die zwischen 15 und 65 Jahren alt sind. Ebenso haben ihre Angehörigen darauf einen Anspruch, wenn sie mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das Arbeitslosengeld II wird nur innerhalb Deutschlands ausbezahlt. nach oben
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· Meine Tochter ist 16 und geht noch zur Schule. Erhält Sie auch das Arbeitslosengeld II - oder Sozialgeld?
Besteht ein Anspruch auf BAföG (vorrangiger Anspruch, möglich ab Besuch der 10. Schulklasse), erhält die Tochter weder Alg II noch SozG, sondern ggf. ergänzende Leistungen nach dem SGB XII. Besteht ein solcher nicht, richtet es sich danach, ob die Tochter (theoretisch) erwerbsfähig ist (dann Alg II) oder nicht (dann SozG). nach oben
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· Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Damit sind alle Personen eines Haushalts gemeint - also nicht nur erwerbsfähige Arbeitsuchende, sondern auch nicht erwerbsfähige Familienmitglieder, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften.
Zweckgemeinschaften wie Studenten-WG's fallen somit nicht unter den Begriff "Bedarfsgemeinschaft". Stellt jemand aus einer Zweck- WG einen Antrag auf Arbeitslosengeld II, wird der Mietkostenanteil jedoch anteilig erfasst - da ja die Kosten für Miete und Heizung aufgeteilt werden.
Bei Familien, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Ehen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, wird der Bedarf für die ganze Gruppe ermittelt, also etwa für Mutter, Vater und die minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, selbst wenn sie noch zuhause leben. Sind sie erwerbsfähig, bilden sie eine eigene "Bedarfsgemeinschaft". Somit müssen sie einen eigenen Antrag auf Alg II stellen. nach oben
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· Und wann bin ich nicht erwerbsfähig?
Erwerbsfähig ist jemand nicht, wenn er wegen Krankheit oder Behinderung aktuell oder auf absehbare Zeit nicht mindestens drei Stunden täglich unter "den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes" arbeiten kann. nach oben
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· Wie lange hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
Das Alg II ist eine Leistung, die sich daran orientiert, wie "hilfebedürftig" jemand ist, um über die Runden zu kommen. Spätestens alle sechs Monate werden die Anspruchsvoraussetzungen überprüft. nach oben
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· Ich beziehe derzeit Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe. Wie und wo beantrage ich Arbeitslosengeld II?
Als Bezieher von Arbeitslosenhilfe wird Ihnen ein Antrag von der Bundesagentur für Arbeit zugesandt. Bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit geben Sie den ausgefüllten Antrag ab. Sollten Sie Hilfestellung beim Ausfüllen benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter Ihrer Agentur mit Rat und Tat zur Seite. Für allgemeine Fragen zum Antrag können Sie sich auch an die Hotline 01801 - 012012 wenden. Bezieher von Sozialhilfe erhalten Post vom örtlichen Sozialamt - und können dort ihre Fragen zum Antrag stellen. nach oben
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· Wann und wie werden die Geldleistungen ausbezahlt?
Sie erhalten die Leistungen wie bisher auf Ihr Konto überwiesen. Das Alg II wird jedoch am Monatsanfang ausbezahlt, nicht wie die Arbeitslosenhilfe am Monatsende. Dies gilt es z.B. bei den Mietzahlungen zu berücksichtigen. Sollten Sie kein Konto führen können, auf das die Leistungen überwiesen werden können, ist hierüber eine Bescheinigung der Bank vorzulegen. nach oben
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· Bekomme ich einen Zuschlag, wenn ich schwanger bin?
Für werdende Mütter wird ab der 13. Schwangerschaftswoche ein "Mehrbedarf" von 17 Prozent des Regelbedarfes angerechnet. Im Westen stehen Ihnen also neben den 345 Euro für Alleinstehende (311 Euro mit Partner) weitere 58 Euro monatlich zu. Müttern mit einem minderjährigen Kind steht ein Zuschlag von 36 Prozent oder 124 Euro zu. nach oben
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· Gibt es beim Arbeitslosengeld II auch Sachleistungen oder Essensgutscheine?
Ja, es gibt Sachleistungen (z.B. Gutscheine für Möbel und Kleidungsstücke), die Sie im Bedarfsfall erhalten. Essensgutscheine werden nicht ausgestellt. nach oben
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· Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld?
Lebt jemand mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft, ist selbst aber nicht erwerbsfähig, bekommt er Sozialgeld. Nicht erwerbsfähig ist jemand, der wegen Krankheit oder Behinderung jetzt oder später keine drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Leistungen sind genauso hoch wie beim Alg II. nach oben
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· Wer ist der "Träger" der "Grundsicherung für Arbeitsuchende"?
Bisher werden Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe von den Kommunen und den Agenturen für Arbeit getrennt ausgezahlt. Ab kommendem Jahr arbeiten beide Behörden in so genannten "Arbeitsgemeinschaften" unter einem Dach zusammen. Dann haben Sie nur noch einen Ansprechpartner für alle Fragen. Bis dahin wenden Sie sich bitte an die Behörde, von der Sie jetzt Leistungen erhalten. nach oben
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· Bekomme ich weiter Arbeitslosengeld II, wenn ich krank bin?
Ja, solange Sie erwerbsfähig sind. Sind Sie krank, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorlegen. nach oben
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· Kann ich als Arbeitslosengeld II-Empfänger Wohngeld bekommen?
Nein - denn auf Antrag werden im Alg II die Kosten für Wohnung und Heizung übernommen. nach oben
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· Wie lange wird das Arbeitslosengeld II gezahlt?
Solange Hilfsbedürftigkeit vorliegt. Jedoch werden die Ämter die Bedingungen in zeitlich überschaubaren Abständen prüfen. Sie bewilligen Leistungen jeweils nur für höchstens sechs Monate. nach oben
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· Wer gilt als alleinerziehend?
Kümmert sich jemand tatsächlich allein um die Erziehung und Pflege seines minderjährigen Kindes, ist er alleinerziehend.
Alleinerziehend ist auch ein Ehepartner, wenn der andere Ehepartner längere Zeit von der Familie getrennt lebt (z.B. bei Haft). nach oben
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· Muss ich jede Arbeit annehmen, die mir angeboten wird? Was ist zumutbar?
Die persönlichen Interessen stehen künftig hinter den Interessen der Allgemeinheit stärker zurück. Daher müssen Sie grundsätzlich jede Art von Arbeit annehmen, zu der Sie in der Lage sind - auch Minijobs. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lohn untertariflich oder unterhalb des ortsüblichen Entgelts liegt. Natürlich sind "sittenwidrige" Arbeitsbedingungen von diesem Gebot ausgenommen. Als sittenwidrig gilt ein Lohn, der ca. 30 Prozent unter dem jeweiligen Branchenniveau liegt. Zudem darf der Job niemanden bei der späteren Ausübung seines Berufes behindern.
Es gibt noch weitere Ausnahmen. So gilt die Pflege eines Angehörigen oder die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren als zulässiger Ausnahmetatbestand, d.h. eine angebotene Arbeit wäre nicht zumutbar. Bei der Pflege von Angehörigen ist zu beachten, dass das monatliche Pflegegeld angerechnet werden kann. Ihr zuständiger Sachbearbeiter wird das prüfen und entscheiden. nach oben
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· Was sind "Eingliederungsleistungen"? Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?
Künftig werden Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft von einem persönlichen Ansprechpartner betreut. Dieser unterstützt und berät Sie in allen Fragen zu Leistungen, Förderungen etc. - immer mit dem Ziel, Sie wieder in Arbeit zu bringen. Dem Sachbearbeiter steht eine große Auswahl an Hilfen zur Verfügung, wie sie bereits jetzt in der örtlichen Agentur für Arbeit angeboten wird. So können Sie z.B. Bewerbungskosten erstattet bekommen, an Trainingsmaßnahmen teilnehmen oder in eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme vermittelt werden.
Was für Ihre Integration in Arbeit notwendig und erforderlich ist, darüber entscheidet Ihr Berater im Einzelfall. nach oben
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· Habe ich Anspruch darauf, dass mein minderjähriges Kind betreut wird?
Sie haben darauf keinen Anspruch. Im Einzelfall kann Ihr persönlicher Ansprechpartner jedoch eine Betreuung befürworten. Dann würden bis zu einer Höchstgrenze die Betreuungskosten übernommen werden. nach oben
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· Was passiert, wenn ich eine mir angebotene Arbeit ablehne?
Dann folgen zeitlich begrenzte Sanktionen. Bei der ersten Pflichtverletzung werden die Bezüge für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Bei einem Alleinstehenden bedeutet dies ein Minus von rund 100 Euro. Bekommen Sie den Zuschlag für ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld, fällt dieser weg. Die Kostenerstattung für Ihre Unterkunft und Heizung sind von der Regelung nicht betroffen, d.h. sie werden regulär weitergezahlt. nach oben
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· Was passiert, wenn ich 2x ein Arbeitsangebot ablehne?
Lehnen Sie innerhalb von drei Monaten zweimal eine angebotene Arbeit ab, werden die Bezüge nochmals um 30 Prozent gekürzt, also insgesamt um 60 Prozent. Das macht bei einem alleinstehenden Alg II-Empfänger über 200 Euro aus. Dann können auch die Zahlungen für Unterkunft und Heizung gekürzt werden. Drei Monate wird der gekürzte Satz ausbezahlt. Um Härten abzumildern, können Sie im Einzelfall Sachleistungen beantragen.. nach oben
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· Kann es dazu kommen, dass ich irgendwann gar kein Geld mehr bekomme?
Lehnen Sie zumutbare Arbeitsangebote mehrfach ab, kann das Arbeitslosengeld II für drei Monate komplett gestrichen werden. Da die Arbeiten zumutbar sind, geht man davon aus, dass Sie sich dann selbst helfen können, aber nicht wollen. nach oben
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· Wird Kindesunterhalt auf Hartz IV angerechnet
Ja, Kindesunterhalt ist Einkommen, genauso wie Unterhaltsvorschuss. nach oben
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· Wie steht es um eine Kinderbetreuung, wenn nur so eine Arbeit aufgenommen werden kann?
Wenn eine Betreuung durch Familienmitglieder nicht gewährleistet ist, muss sichergestellt sein, dass das Kind in einer Kindertagesstätte oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht werden kann. Ansonsten ist die Arbeitsaufnahme unzumutbar. nach oben
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· Gilt Ehegattenunterhalt als Einkommen
Ja, Ehegattenunterhalt ist Einkommen nach oben
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· Wird bei beiden, oder nur bei einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft der Grundbetrag gekürzt.
Der Grundbedarf wird bei beiden Partnern gekürzt nach oben
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