Häufige Fragen > Anwaltskosten
Was kostet eine Scheidung?
Ein Scheidungsverfahren kann sehr teuer werden. Deshalb sollten Sie, sofern Sie kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen haben vorab durch den Anwalt prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
Es fallen nicht nur Gebühren für den Rechtsanwalt selbst, sondern auch Gerichtskosten an. Grundsätzlich richten sich die gesetzlich festgelegten Gebühren immer nach dem sogenannten Streitwert. Ist dieser Streitwert festgelegt, können Sie die Gebühren für das Gericht und Ihren Anwalt aus der Tabelle der Gebührenordnung entnehmen.
Der Streitwert einer Scheidung wiederum errechnet sich aus der Summe der Nettoeinkünfte beider Ehepartner in den letzten 3 Monaten.
Beispiel Berechnung des Streitwertes
Der Mann erzielt ein Nettoeinkommen von 3500 Euro monatlich, die Frau dagegen nur ein geringes Einkommen von 200 Euro im Monat. Der Streitwert beträgt dann 11100 Euro. Dies ergibt sich aus 3500 Euro x 3 + 200 Euro x 3)
Für Scheidungsanträge fallen normalerweise 30/10 -Anwaltsgebühren an. Somit betragen die eigentlichen Scheidungskosten laut Tabelle der Gebührenordnung 1578 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer), die Gerichtskosten betragen noch einmal 219 Euro zusätzlich.
Anwaltskosten werden immer nach dieser Gebührentabelle berechnet, niemals nach Stunden. Zieht sich der Scheidungsprozess also sehr lange hin, oder es ist ein umfangreicher Schriftwechsel erforderlich, entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
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