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Sunriel
08.02.2012
um 19:54 Uhr
@ zimtstern... dienst ist ja schon seit 14:20 zuende :D danach konnte es nur besser werden :D
 
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Ehegattenunterhalt

Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum Thema Ehegattenunterhalt

Kann ich auf Unterhalt verzichten?


Ein rechtswirksamer Verzicht ist nur auf den Nachscheidungsunterhalt, jedoch nicht auf den Trennungsunterhalt möglich. Selbst dann, wenn Sie auf den Trennungsunterhalt verzichtet haben, ist das rechtlich nicht wirksam. Ob Sie allerdings den Unterhalt tatsächlich einfordern, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Ihr Expartner muß selbstverständlich nur zahlen, wenn Sie den Unterhalt auch einfordern.
 
Bevor Sie auf den Trennungsunterhalt verzichten, sollten Sie sich durch einen Anwalt über die Höhe des zustehenden Trennungsunterhaltes beraten lassen. Bedenken Sie, daß Sie in der Regel für die Dauer von 2 Jahren Anspruch auf diesen Trennungsunterhalt haben. Dies ergibt sich aus der Dauer des Trennungsjahres und dem Jahr, in der das Scheidungsverfahren läuft. Trennungsunterhalt steht Ihnen bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil zu. Überschlagen Sie einfach einmal die monatliche Summe des Ihnen zustehenden Trennungsunterhaltes und multiplizieren das mit 24 (2 Jahre). Das ist der Betrag, auf den Sie verzichten, obwohl das gesetzlich nicht einmal erlaubt ist. Bei beispielsweise 300 Euro im Monat ergeben sich für 2 Jahre 7200 Euro, die Ihnen gesetzlich zustehen würden.
 

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Letzter Beitrag am 03.02.2012 - 11:24 Uhr von Ruhr2010        Bisher 3 Antworten

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hallo zusammen, im juni werde ich ein jahr von meinem noch-ehemann getrennt leben. ich bekomme bisher trennungsunterhalt von ihm, er hat es anwaltlich ausrechnen lassen. da ich bisher mit dem geld klar komme, habe ich mir noch keinen anwalt gesucht. ich ueberlege, wenn er dann die scheidung einreic... weiter