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Sunriel
08.02.2012
um 19:54 Uhr
@ zimtstern... dienst ist ja schon seit 14:20 zuende :D danach konnte es nur besser werden :D
 
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Ehegattenunterhalt

Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum Thema Ehegattenunterhalt

Brauche ich für die Unterhaltsberechnung einen Anwalt?


Ja, für eine Unterhaltsberechnung benötigen Sie einen Anwalt. Die Berechnung des Unterhaltes ist leider so kompliziert, daß Sie dafür einen Anwalt einschalten sollten. Bedenken Sie, daß Sie niemals Unterhalt für die Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft fordern können, solange Sie Ihren Expartner nicht in Verzug gesetzt haben. Dies können Sie jedoch zunächst auch ohne Anwalt erledigen. Sie setzen Ihren Expartner in Verzug, indem Sie einen der folgenden Schritte einleiten:
 
Fordern Sie einen konkreten Unterhaltsbetrag
 
Verlangen Sie von Ihm eine Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte, um den Unterhaltsanspruch berechnen zu können.
 
Grundsätzlich sollten Sie hier alles schriftlich tun und jeweils eine angemessene Frist setzen, bis zu der Sie den Unterhalt verlangen, bzw. die Auskunft über die Höhe des Einkommens zu erteilen ist. Wenn Sie beim In-Verzugsetzen etwas falsch machen oder dies später nicht beweisen können, haben Sie keinen Anspruch auf Unterhalt für die Vergangenheit. Fordern Sie immer eine konkrete Summe, niemals beispielsweise etwa "den Mir zustehenden Unterhalt". Sie sollten Ihre Ansprüche unbedingt schriftlich geltend machen und den Brief per Einschreiben mit Rückschein an den Unterhaltspflichtigen verschicken.
 
Sie haben übrigens Anspruch auf Unterhalt ab dem Datum, an dem Sie Auskunft über das Einkommen Ihres Ehepartners verlangen. Wenn Sie durch Verzögerungen bei der Auskunft erst wesentlich später die exakte Summe des Unterhaltes berechnen können, dürfen Sie rückwirkend bis zum Datum, an dem Sie die Auskunft eingefordert haben den Unterhalt verlangen.
 
Das gleiche gilt auch für den Kindesunterhalt.
 

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Letzter Beitrag am 03.02.2012 - 11:24 Uhr von Ruhr2010        Bisher 3 Antworten

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