Häufige Fragen > Ehegattenunterhalt
Brauche ich für die Unterhaltsberechnung einen Anwalt?
Ja, für eine Unterhaltsberechnung benötigen Sie einen Anwalt.
Die Berechnung des Unterhaltes ist leider so kompliziert, daß Sie dafür einen Anwalt einschalten sollten. Bedenken Sie, daß Sie niemals Unterhalt für die Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft fordern können, solange Sie Ihren Expartner nicht in Verzug gesetzt haben. Dies können Sie jedoch zunächst auch ohne Anwalt erledigen. Sie setzen Ihren Expartner in Verzug, indem Sie einen der folgenden Schritte einleiten:
Fordern Sie einen konkreten Unterhaltsbetrag
Verlangen Sie von Ihm eine Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte, um den Unterhaltsanspruch berechnen zu können.
Grundsätzlich sollten Sie hier alles schriftlich tun und jeweils eine angemessene Frist setzen, bis zu der Sie den Unterhalt verlangen, bzw. die Auskunft über die Höhe des Einkommens zu erteilen ist. Wenn Sie beim In-Verzugsetzen etwas falsch machen oder dies später nicht beweisen können, haben Sie keinen Anspruch auf Unterhalt für die Vergangenheit. Fordern Sie immer eine konkrete Summe, niemals beispielsweise etwa „den
Mir zustehenden Unterhalt“. Sie sollten Ihre Ansprüche unbedingt schriftlich geltend machen und den Brief per Einschreiben mit Rückschein an den Unterhaltspflichtigen verschicken.
Sie haben übrigens Anspruch auf Unterhalt ab dem Datum, an dem Sie Auskunft über das Einkommen Ihres Ehepartners verlangen. Wenn Sie durch Verzögerungen bei der Auskunft erst wesentlich später die exakte Summe des Unterhaltes berechnen können, dürfen Sie rückwirkend bis zum Datum, an dem Sie die Auskunft eingefordert haben den Unterhalt verlangen.
Das gleiche gilt auch für den Kindesunterhalt.
Ähnliche Fragen Ich habe mich von meinem Partner erst getrennt. Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt? Habe ich nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt? (Nachscheidungsunterhalt) Wie lange bekomme ich Unterhalt? Wie wird der Unterhalt genau berechnet? Kann ich auf Unterhalt verzichten? Was ist, wenn kein oder nur unregelmäßig Unterhalt gezahlt wird? Habe ich auch Anspruch auf Unterhalt, wenn wir nicht verheiratet waren? Brauche ich für die Unterhaltsberechnung einen Anwalt? Häufige Fragen nach Themengebieten Trennung Scheidung Ehegattenunterhalt Kindesunterhalt Sorgerecht Umgangsrecht Zugewinnausgleich Versorgungsausgleich Gemeinsame Konten und Schulden Ehewohnung Hausrat Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung Erbrecht Anwaltskosten Finanzielle Hilfen Güterstand in der Ehe Scheidungsfolgenvereinbarung Vermögen und Einkommen Hartz IV
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Sie erreichen uns wieder heute Abend von 20:30 bis 22:00 Uhr.
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