Häufige Fragen > Erbrecht
Was erben die Kinder?
Trennung oder Scheidung haben keinen Einfluss auf das Erbrecht der Kinder. Dies gilt nicht nur für gemeinsame Kinder, sondern auch für nichteheliche Kinder. Das Erbrecht bleibt auf jeden Fall erhalten. Grundsätzlich erben Kinder 75 % des Vermögens, in den meisten Fällen, in denen die Eltern im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben (Normalfall in einer Ehe), erben Sie jedoch nur 50 %. Dieser Erbanteil wird gleichmäßig auf die Kinder aufgeteilt.
Beispiel Erbschaftsregel ohne Zugewinngemeinschaft
Sie haben 2 gemeinsame Kinder, der Ehepartner hatte noch ein weiteres uneheliches Kind.
Die Kinder erben zusammen 75 %, Sie lediglich 25 %. Jedes Kind erhält dann jeweils 25 %.
Beispiel Erbschaftsregel mit Zugewinngemeinschaft
Sie haben ein gemeinsames Kind und in einer normalen Ehe mit Zugewinngemeinschaft gelebt.
Sie erben dann 50 %, das Kind ebenfalls 50 %.
Diese Regelungen gelten übrigens nicht, wenn der Verstorbene ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat. Sollten Kinder durch ein Testament enterbt worden sein, so haben Sie dennoch Anspruch auf einen Pflichtanteil in Höhe der Hälfte der oben angegebenen Prozentzahlen.
Sobald Sie vom Erbfall erfahren, sollten Sie sich unmittelbar über das mögliche Erbrecht Ihrer Kinder informieren und gegebenenfalls einen Anspruch für diese Geltend machen. Pflichtteilansprüche können verjähren! Ihre Kinder gehen dann möglicherweise leer aus.
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