Häufige Fragen > Zugewinnausgleich > Güterstand in der Ehe
Was ist eine Zugewinngemeinschaft?
Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Wenn Sie keinen notariellen Ehevertrag abgeschlossen haben, dann leben Sie automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.
Auch bei einer Zugewinngemeinschaft handelt es sich im Prinzip um eine Gütertrennung. Dies ergibt sich daraus, daß jeder der Partner sein eigenes Vermögen oder seine eigenen Schulden hat. Nur Kreditverträge, die Sie gemeinsam unterschrieben haben sind gemeinsame Schulden, bzw. Gegenstände die Sie ausdrücklich gemeinsam gekauft haben sind gemeinsames Vermögen. Ein Haus gehört beispielsweise nur dann zum gemeinsamen Vermögen, wenn beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen sind.
Die Zugewinngemeinschaft hat aber einige Besonderheiten. Während der Ehe kann beispielsweise nicht einer der Ehepartner ohne Zustimmung des anderen über sein gesamtes Vermögen verfügen. Derartige Geschäfte sind unwirksam
Weil es sich im Prinzip um eine Gütertrennung handelt, findet der sogenannte Zugewinnausgleich statt, bei dem das vom jeweiligen Partner während der Ehe erwirtschaftete Vermögen hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird.
Stirbt während der Ehe einer der beiden Ehepartner, so hat der Erbe ein um 25% erhöhten Erbanspruch, bzw kann er die güterrechtliche Lösung wählen.
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