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   Raum Lobby: Sunriel(User)

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Sunriel
08.02.2012
um 19:54 Uhr
@ zimtstern... dienst ist ja schon seit 14:20 zuende :D danach konnte es nur besser werden :D
 
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Kindesunterhalt

Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum Thema Kindesunterhalt

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?


Die Höhe des Kindesunterhalts ist abhängig vom

  • Alter des Kindes
  • Einkommen des Zahlungspflichtigen
Die Höhe des Unterhaltes können Sie in der Düsseldorfer Tabelle ablesen.
 
Von dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen sind für berufsbedingte Aufwendungen wie beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeitsstätte (nicht bei Selbständigen) in Höhe von 5 % (mindestens 50 Euro, maximal 150 Euro) abzuziehen. Bedenken Sie beim Ablesen der Unterhaltsbeträge auch, daß dem Unterhaltspflichtigen immer der sogenannte Selbstbehalt bleiben muß. Es gibt verschiedene Beträge für den Selbstbehalt. Sofern der Unterhaltspflichtige arbeitet liegt der Selbstbehalt bei 890 Euro, ist er arbeitslos, so reduziert sich diese Grenze auf 770 Euro. Die Grenze des Selbstbehaltes bei Ansprüchen gegenüber volljährigen Kindern liegt sogar bei 1100 Euro. Von einigen Oberlandesgerichten wird der Selbstbehalt jedoch anders angesetzt.
 
Kinder, die studieren und nicht zuhause wohnen haben grundsätzlich einen Anspruch auf 640 Euro. Ist nur ein Elternteil berufstätig, dann muß dieser den gesamten Betrag zahlen, sind beide berufstätig, so müssen Sie entsprechend Ihrem Einkommen diesen Betrag jeweils anteilig zahlen.
 
Besteht seine Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern, muss sich nicht nur selbst einschränken, es werden von ihm zusätzlich alle Anstrengungen erwartet, die dazu dienen, dass er den Unterhalt zahlen kann. So kann es ihm zugemutet werden, eine weitere Nebentätigkeit aufzunehmen, damit der Unterhalt sichergestellt werden kann.
 
Da die Berechnung des Unterhaltes recht kompliziert ist, sollten Sie sich auf jeden Fall vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen. Warten Sie auf keinen Fall zu lange, bis Sie Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen, denn Unterhalt kann grundsätzlich nur für die Zukunft gefordert werden. Haben Sie in der Vergangenheit zu wenig Unterhalt bekommen und nichts unternommen, so können Sie diesen Unterhalt nicht nachträglich fordern.
 

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Weiterführende Informationen zum Thema Kindesunterhalt
Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt
Unterhaltsvorschuss
Aktuelle Forenbeiträge zum Thema Kindesunterhalt

Letzter Beitrag am 03.02.2012 - 11:24 Uhr von Ruhr2010        Bisher 3 Antworten

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