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Regionale Gruppen
![]() | tecla 05.01.2019 um 22:18 Uhr |
mich wundern darueber dass es den chat nicht gibt.....hmmmmm wo is der denn verschwunden... Was machen Andere? |
Der Verein Alleinerziehend.net e.V. wurde 2005 von dem alleinerziehenden Vater Frank Bindmann gegründet.
Kindesunterhalt
Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum Thema Kindesunterhalt
Wem steht das Kindergeld zu?
Das Gesetz sieht vor, daß das Kindergeld immer an denjenigen gezahlt wird, bei dem das Kind wohnt. Dennoch steht aber grundsätzlich jedem Elternteil die Hälfte des Kindergeldes zu. Deshalb wird das Kindergeld zu einem bestimmten Teil auf den Barunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle angerechnet. Die 2001 für die unteren Einkommensgruppen eingeführten Ausnahmeregelungen wurden zum 1.1.2008 abgeschafft. Das auf das Kind entfallende Kindergeld wird dem Unterhaltsverpflichteten zur Hälfte angerechnet, d.h. die Hälfte des Kindergeldes wird vom zu zahlenden Kindesunterhalt abgezogen. Voraussetzung: Ein Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes. Davon wird ausgegangen, wenn ein Elternteil ein minderjähriges, unverheiratetes Kind pflegt und erzieht.
Wird auf Grund der Berücksichtigung eines weiteren, nicht gemeinsamen Kindes eines Ehepartners ein höheres Kindergeld gezahlt, bleibt der Betrag, um den es erhöht ist, bei der Anrechnung außer Betracht.
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Weiterführende Informationen zum Thema Kindesunterhalt
Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt
Unterhaltsvorschuss
Letzter Beitrag am 22.05.2018 - 17:45 Uhr von Nessa1984 Bisher keine Antworten