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Sunriel
08.02.2012
um 19:54 Uhr
@ zimtstern... dienst ist ja schon seit 14:20 zuende :D danach konnte es nur besser werden :D
 
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Kindesunterhalt

Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum Thema Kindesunterhalt

Wem steht das Kindergeld zu?


Das Gesetz sieht vor, daß das Kindergeld immer an denjenigen gezahlt wird, bei dem das Kind wohnt. Dennoch steht aber grundsätzlich jedem Elternteil die Hälfte des Kindergeldes zu. Deshalb wird das Kindergeld zu einem bestimmten Teil auf den Barunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle angerechnet. Die 2001 für die unteren Einkommensgruppen eingeführten Ausnahmeregelungen wurden zum 1.1.2008 abgeschafft. Das auf das Kind entfallende Kindergeld wird dem Unterhaltsverpflichteten zur Hälfte angerechnet, d.h. die Hälfte des Kindergeldes wird vom zu zahlenden Kindesunterhalt abgezogen. Voraussetzung: Ein Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes. Davon wird ausgegangen, wenn ein Elternteil ein minderjähriges, unverheiratetes Kind pflegt und erzieht.
 
Wird auf Grund der Berücksichtigung eines weiteren, nicht gemeinsamen Kindes eines Ehepartners ein höheres Kindergeld gezahlt, bleibt der Betrag, um den es erhöht ist, bei der Anrechnung außer Betracht.
 

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Weiterführende Informationen zum Thema Kindesunterhalt
Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt
Unterhaltsvorschuss

Aktuelle Forenbeiträge zum Thema Kindesunterhalt

Letzter Beitrag am 03.02.2012 - 11:24 Uhr von Ruhr2010        Bisher 3 Antworten

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