Häufige Fragen > Scheidung
Ich will mich unbedingt scheiden lassen, lebe aber noch kein Jahr getrennt. Gibt es eine Möglichkeit sich dennoch scheiden zu lassen?
Sie können sich im Normalfall erst nach dem sogenannten Trennungsjahr scheiden lassen. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie sich kurz nach der Hochzeit wieder getrennt, oder niemals zusammen gewohnt haben.
Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus Gründen die in der Person des anderen Ehepartners liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Absatz 2 BGB). Nur in besonderen Ausnahmefällen liegt eine solche unzumutbare Härte vor, beispielsweise: - Alkoholmißbrauch
- Mißhandlungen
- Bei sexuellen Erniedrigungen durch den anderen Partner
- Wenn ein Kind aus einem Seitensprung untergeschoben wurde
- Wenn Ihr Ehepartner die Ehe nur eingegangen ist, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten
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