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Sunriel
08.02.2012
um 19:54 Uhr
@ zimtstern... dienst ist ja schon seit 14:20 zuende :D danach konnte es nur besser werden :D
 
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Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum Thema Scheidung

Ich lebe bereits seit über einem Jahr getrennt, aber noch keine drei Jahre. Was ist erforderlich, um sich scheiden zu lassen?


In diesem Fall müssen neben dem Scheitern der Ehe weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie sich scheiden lassen können. Diese Voraussetzungen sind davon abhängig, ob sich Ihr Ehepartner ebenfalls scheiden lassen möchte.
 
Wollen sich beide Ehepartner scheiden lassen sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
 
Scheidungsantrag Es muß ein Scheidungsantrag gestellt werden. Wenn beide die Scheidung beantragen, dann muss jeder durch einen Anwalt vertreten sein. Es ist aber auch möglich, daß nur einer die Scheidung beantragt und der andere Ehepartner stimmt lediglich zu. In diesem Fall können Sie sich durch nur einen Anwalt vertreten lassen.
 
Scheidungsfolgevereinbarung Eine Scheidungsfolgevereinbarung enthält die Regelungen der Scheidungsfolgen. In jedem Fall müssen folgende Punkte geregelt sein:

  • Elterliche Sorge
  • Kindesunterhalt
  • Nachscheidungsunterhalt
  • Ehewohnung
  • Hausrat
Wie sie sich mit Ihrem Ehepartner über diese 5 Punkte einigen bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist nur, daß Sie sich in allen Punkten einigen. Können Sie sich nur in einem der Punkte nicht einigen, dann müssen Sie Klage erheben und den Richter durch ein Urteil entscheiden lassen, denn ansonsten können Sie nicht geschieden werden. Sie sollten eine Scheidungsfolgevereinbarung auf jeden Fall durch einen Anwalt aufsetzen lassen. Lassen Sie sich vorher durch den Anwalt beraten. Wenn Sie erst einmal eine Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen haben, ist Diese grundsätzlich bindend. Es ist sehr schwierig oder unmöglich im Nachhinein noch Punkte ändern zu lassen. Die Scheidungsfolgevereinbarung regelt wichtige Dinge für Ihre Zukunft und sollte deshalb gut überdacht sein.
 
Oft wird eine Scheidungsfolgevereinbarung vom Anwalt Ihres Ehepartners ausgearbeitet. Lassen Sie sich in diesem Fall jeden Punkt ausführlich erklären und lassen sich nicht drängen. Sie sollten sich vor dem Termin beim Anwalt einen Entwurf der Scheidungsfolgevereinbarung zusenden lassen und diesen in Ruhe durchlesen. Bedenken Sie, daß der Anwalt Ihres Ehepartners natürlich die Interessen seines Mandanten vertritt. Dies sind aber nicht Ihre Interessen. Es ist daher ratsam sich selbst durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Zumindest aber sollten Sie im Hinblick auf die Bedeutung für Ihre Zukunft die vorgelegte Scheidungsfolgevereinbarung durch einen Anwalt überprüfen lassen.
 
Die Scheidungsfolgevereinbarung muß entweder von einem Notar beurkundet werden oder Sie können diiese beim Scheidungstermin vom Richter ins Protokoll aufnehmen lassen. Diese letztere Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn sich beide Ehepartner durch Anwälte vertreten lassen.
 
Schwieriger wird es, wenn sich nur einer der beiden Ehepartner scheiden lassen will, der andere jedoch nicht. In diesem Fall muß derjenige, der sich scheiden lassen will das Scheitern der Ehe beweisen. Gelingt es dem Gericht das Scheitern der Ehe zu beweisen, kann die Ehe auch gegen den Willen des anderen geschieden werden.
 

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