 |
 |
 |
|
Neuregistrierungen von Alleinerziehenden und Singles mit Familiensinn:
|
|
 |
Häufige Fragen > Scheidung
Ich lebe bereits seit über einem Jahr getrennt, aber noch keine drei Jahre. Was ist erforderlich, um sich scheiden zu lassen?
In diesem Fall müssen neben dem Scheitern der Ehe weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie sich scheiden lassen können. Diese Voraussetzungen sind davon abhängig, ob sich Ihr Ehepartner ebenfalls scheiden lassen möchte.
Wollen sich beide Ehepartner scheiden lassen sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
Scheidungsantrag
Es muß ein Scheidungsantrag gestellt werden. Wenn beide die Scheidung beantragen, dann muss jeder durch einen Anwalt vertreten sein. Es ist aber auch möglich, daß nur einer die Scheidung beantragt und der andere Ehepartner stimmt lediglich zu. In diesem Fall können Sie sich durch nur einen Anwalt vertreten lassen.
Scheidungsfolgevereinbarung
Eine Scheidungsfolgevereinbarung enthält die Regelungen der Scheidungsfolgen. In jedem Fall müssen folgende Punkte geregelt sein: Wie sie sich mit Ihrem Ehepartner über diese 5 Punkte einigen bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist nur, daß Sie sich in allen Punkten einigen. Können Sie sich nur in einem der Punkte nicht einigen, dann müssen Sie Klage erheben und den Richter durch ein Urteil entscheiden lassen, denn ansonsten können Sie nicht geschieden werden.
Sie sollten eine Scheidungsfolgevereinbarung auf jeden Fall durch einen Anwalt aufsetzen lassen. Lassen Sie sich vorher durch den Anwalt beraten. Wenn Sie erst einmal eine Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen haben, ist Diese grundsätzlich bindend. Es ist sehr schwierig oder unmöglich im Nachhinein noch Punkte ändern zu lassen. Die Scheidungsfolgevereinbarung regelt wichtige Dinge für Ihre Zukunft und sollte deshalb gut überdacht sein.
Oft wird eine Scheidungsfolgevereinbarung vom Anwalt Ihres Ehepartners ausgearbeitet. Lassen Sie sich in diesem Fall jeden Punkt ausführlich erklären und lassen sich nicht drängen. Sie sollten sich vor dem Termin beim Anwalt einen Entwurf der Scheidungsfolgevereinbarung zusenden lassen und diesen in Ruhe durchlesen. Bedenken Sie, daß der Anwalt Ihres Ehepartners natürlich die Interessen seines Mandanten vertritt. Dies sind aber nicht Ihre Interessen. Es ist daher ratsam sich selbst durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Zumindest aber sollten Sie im Hinblick auf die Bedeutung für Ihre Zukunft die vorgelegte Scheidungsfolgevereinbarung durch einen Anwalt überprüfen lassen.
Die Scheidungsfolgevereinbarung muß entweder von einem Notar beurkundet werden oder Sie können diiese beim Scheidungstermin vom Richter ins Protokoll aufnehmen lassen. Diese letztere Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn sich beide Ehepartner durch Anwälte vertreten lassen.
Schwieriger wird es, wenn sich nur einer der beiden Ehepartner scheiden lassen will, der andere jedoch nicht. In diesem Fall muß derjenige, der sich scheiden lassen will das Scheitern der Ehe beweisen. Gelingt es dem Gericht das Scheitern der Ehe zu beweisen, kann die Ehe auch gegen den Willen des anderen geschieden werden.
Ähnliche Fragen Ich will mich unbedingt scheiden lassen, lebe aber noch kein Jahr getrennt. Gibt es eine Möglichkeit sich dennoch scheiden zu lassen? Ich lebe bereits seit über einem Jahr getrennt, aber noch keine drei Jahre. Was ist erforderlich, um sich scheiden zu lassen? Ich lebe bereits seit über 3 Jahren getrennt. Was ist erforderlich um sich scheidem zu lassen? Was muß bei einer Scheidung alles geregelt werden? Wie läuft ein Scheidungsverfahren eigentlich ab? Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um sich scheiden zu lassen? Häufige Fragen nach Themengebieten Trennung Scheidung Ehegattenunterhalt Kindesunterhalt Sorgerecht Umgangsrecht Zugewinnausgleich Versorgungsausgleich Gemeinsame Konten und Schulden Ehewohnung Hausrat Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung Erbrecht Anwaltskosten Finanzielle Hilfen Güterstand in der Ehe Scheidungsfolgenvereinbarung Vermögen und Einkommen Hartz IV
Warning: include() [function.include]: URL file-access is disabled in the server configuration in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 2
Warning: include(http://www.alleinerziehend.net/hotline/hotline1a.txt) [function.include]: failed to open stream: no suitable wrapper could be found in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 2
Warning: include() [function.include]: Failed opening 'http://www.alleinerziehend.net/hotline/hotline1a.txt' for inclusion (include_path='.:/usr/lib/php5') in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 2
Unsere Hotline ist jetzt aktuell erreichbar Die Leitungen sind noch bis 22:00 Uhr geschaltet. Danach erreichen Sie uns erst wieder morgen Abend (Samstag) von 20:30 bis 22:00 Uhr
Warning: include() [function.include]: URL file-access is disabled in the server configuration in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 80
Warning: include(http://www.alleinerziehend.net/hotline/hotline2a.txt) [function.include]: failed to open stream: no suitable wrapper could be found in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 80
Warning: include() [function.include]: Failed opening 'http://www.alleinerziehend.net/hotline/hotline2a.txt' for inclusion (include_path='.:/usr/lib/php5') in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 80
|
|  |