Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen
Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.
| Lijana 30.07.2010 um 12:34 Uhr | |
ich muss noch nächste Woche arbeiten, dann habe ich auch Urlaub gute Reise den Reisenden Was machen Andere? | |
Scheidung
Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum Thema Scheidung
Wie läuft ein Scheidungsverfahren eigentlich ab?
Um sich scheiden zu lassen, müssen Sie im Normalfall zunächst das sogenante Trennungsjahr abwarten. Kurz vor Ablauf des Trennungsjahres muß einer der beiden Partner durch einen Anwalt einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Zunächst ist hier also nicht erforderlich, daß sich beide Partner durch einen Anwalt vertreten lassen.
Sofern Sie noch keine drei Jahre getrennt leben, müssen Sie sich über die mehrere Folgen der Scheidung einigen. Neben der elterlichen Sorge für gemeinsame Kinder muß der Kindesunterhalt und der Nachscheidungsunterhalt geregelt werden. Außerdem müssen Sie sich über Ihre Ehewohnung und den gemeinsamen Hausrat einigen. Der Anwalt wird eine sogenannte Scheidungsfolgevereinbarung aufsetzen und sich mit Ihrem Ehepartner in Verbindung setzen. Unabhängig davon wird Ihr Anwalt sofort den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Über die Scheidungsfolgen müssen Sie sich erst bis zum Gerichtstermin geeinigt haben. Scheidungsverfahren können mehrere Monate bis hin zu einem ganzen Jahr dauern, genügend Zeit also, um sich mit Ihrem Partner über die Scheidungsfolgen zu einigen. Sofern Sie sich in einem oder mehreren Punkten nicht mit Ihrem Partner einigen können, verbleibt also noch genügend Zeit um Klage einzureichen und den Richter in diesem Punkt durch ein Urteil entscheiden zu lassen. Die Klage wird dann zusammen mit der Scheidung im sogenannten Scheidungsverbund verhandelt. Es ist wichtig sich bezüglich der Scheidungsfolgen entweder zu einigen, oder aber Klage einzureichen. Ansonsten können Sie nicht geschieden werden. Nur in sehr seltenen Fällen, in denen das Verfahren über die Scheidungsfolgen oder den Versorgungsausgleich das Scheidungsverfahren erheblich verzögert, ist es möglich vorab geschieden zu werden.
Der Scheidungsantrag, der vom Anwalt des einen Ehepartners bei Gericht eingereicht wurde, wird dem anderen Ehepartner nach einigen Tagen direkt vom Gericht zugestellt.
Sie erhalten irgendwann von Ihrem Anwalt Formulare zur Auskunft über Ihre Rentenanwartschaften, die Sie ausgefüllt an Ihren Anwalt zurücksenden müssen. Die Formulare werden dann von Ihrem Anwalt an das Gericht weitergeleitet. Das Gericht die Formulare dann bei der Rentenversicherungsanstalt ein, damit dort Ihr sogenannter Rentenversicherungslebenslauf erstellt werden kann. Diesen erhält dann wiederum das Gericht.
Anschließend wird das Gericht einen Scheidungstermin anberaumen. Zu diesem Termin wird Ihr persönliches Erscheinen angeordnet. Die eigentliche Scheidungsverhandlung dauert nur ca. 15 Minuten. Sie werden im Termin vom Richter nach der Dauer des Getrennntlebens gefragt und ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Niemand wird Sie danach fragen, warum Sie sich scheiden lassen wollen. Der Richter verlündet anschließend das Urteil, durch das Sie geschieden sind. Das Urteil wird erst einen Monat später rechtskräftig. Gegen das Urteil ist innerhalb dieser Frist generell eine Berufung möglich.
Ähnliche Fragen zum Thema Scheidung
Ich will mich unbedingt scheiden lassen, lebe aber noch kein Jahr getrennt. Gibt es eine Möglichkeit sich dennoch scheiden zu lassen?
Ich lebe bereits seit über einem Jahr getrennt, aber noch keine drei Jahre. Was ist erforderlich, um sich scheiden zu lassen?
Ich lebe bereits seit über 3 Jahren getrennt. Was ist erforderlich um sich scheidem zu lassen?
Was muß bei einer Scheidung alles geregelt werden?
Wie läuft ein Scheidungsverfahren eigentlich ab?
Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um sich scheiden zu lassen?
Letzter Beitrag am 19.07.2010 - 10:12 Uhr von FamilieUngeheuer Bisher 6 Antworten