Häufige Fragen > Sorgerecht
Wie entscheiden die Gerichte bezüglich des Sorgerechtes?
Im Sinne des Gesetzgebers ist es daß ein Kind im Normalfall zwei Sorgeberechtigte hat. Grundsätzlich verbleibt es also auch nach einer Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht.
Das alleinige Sorgerecht kann nur auf Antrag zuerkannt werden. Wenn also keiner der beiden Elternteile das alleinige Sorgerecht beantragt, wird es bei einer Scheidung immer beim gemeinsamen Sorgerecht bleiben.
Bei der Entscheidung, einem der beiden Elternteile auf Antrag das alleinige Sorgerecht zuzusprechen steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Es muß also im Interesse des Kindeswohles sein, daß kein gemeinsames Sorgerecht mehr ausgeübt wird.
Das Gericht wird in der Regel das Jugendamt einschalten, das dann mit beiden Eltern getrennt, je nach Alter des Kindes auch mit dem Kind selbst, ausführliche Gespräche führt. Anschließend gibt das Jugendamt dem Gericht eine Stellungnahme, die meist Basis der Entscheidung des Richters ist.
Ähnliche Fragen Was bedeutet Sorgerecht? Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht? Was bedeutet alleiniges Sorgerecht? Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen? Wie entscheiden die Gerichte bezüglich des Sorgerechtes? Wie erhalte ich das alleinige Sorgerecht? Wie ist das Sorgerecht bei nicht verheirateten Paaren geregelt? Wer erhält das Sorgerecht, wenn der Alleinsorgeberechtigte stirbt? Brauche ich einen Anwalt zur Beantragung des alleinigen Sorgerechtes? Häufige Fragen nach Themengebieten Trennung Scheidung Ehegattenunterhalt Kindesunterhalt Sorgerecht Umgangsrecht Zugewinnausgleich Versorgungsausgleich Gemeinsame Konten und Schulden Ehewohnung Hausrat Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung Erbrecht Anwaltskosten Finanzielle Hilfen Güterstand in der Ehe Scheidungsfolgenvereinbarung Vermögen und Einkommen Hartz IV
Warning: include() [function.include]: URL file-access is disabled in the server configuration in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 2
Warning: include(http://www.alleinerziehend.net/hotline/hotline1a.txt) [function.include]: failed to open stream: no suitable wrapper could be found in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 2
Warning: include() [function.include]: Failed opening 'http://www.alleinerziehend.net/hotline/hotline1a.txt' for inclusion (include_path='.:/usr/lib/php5') in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 2
Unsere Hotline ist jetzt aktuell erreichbar Die Leitungen sind noch bis 22:00 Uhr geschaltet. Danach erreichen Sie uns erst wieder morgen Abend (Samstag) von 20:30 bis 22:00 Uhr
Warning: include() [function.include]: URL file-access is disabled in the server configuration in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 80
Warning: include(http://www.alleinerziehend.net/hotline/hotline2a.txt) [function.include]: failed to open stream: no suitable wrapper could be found in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 80
Warning: include() [function.include]: Failed opening 'http://www.alleinerziehend.net/hotline/hotline2a.txt' for inclusion (include_path='.:/usr/lib/php5') in /homepages/8/d222676091/htdocs/alleinerziehendnet/neu/hotline.php on line 80
|