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pimboli
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Sorgerecht

Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum Thema Sorgerecht

Wie erhalte ich das alleinige Sorgerecht?


Das alleinige Sorgerecht wird nur auf Antrag zuerkannt. Der Gesetzgeber sieht zunächst einmal das gemeinsame Sorgerecht vor. Auch wenn Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben, so bleibt dieser doch weiterhin der Vater oder die Mutter des Kindes. Sie sollten es möglichst bei einem gemeinsamen Sorgerecht belassen. Dieses hat in den alltäglichen Angelegenheiten selten Auswirkungen.
 
Sie können selbst beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts stellen, oder aber einen Anwalt damit beauftragen. Dieser wird Ihnen bereits im Vorfeld aufgrund seiner Erfahrung Auskünfte über die Erfolgsaussichten des Verfahrens geben können. Sofern Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dann müssen Sie weder die Gerichtskosten, noch die Bemühungen des Anwaltes bezahlen.
 
Im Vordergrund der Entscheidung des Familiengerichtes steht das Kindeswohl. Nur, wenn das Gericht der Auffassung ist, daß das alleinige Sorgerecht zum Wohl des Kindes unbedingt notwendig ist bekommen Sie die alleinige Sorge zugesprochen. Dies sollten Sie bedenken, bevor Sie einen Antrag auf alleinige Elterliche Sorge stellen.
 
Das Gericht wird in der Regel das Jugendamt einschalten, das dann mit beiden Eltern getrennt, je nach Alter des Kindes auch mit dem Kind selbst, ausführliche Gespräche führt. Anschließend gibt das Jugendamt dem Gericht eine Stellungnahme, die meist Basis der Entscheidung des Richters ist.
 
Nach neuester Rechtsprechung ist ein gemeinsames Sorgerecht nicht zuzumuten, wenn Ihr Expartner gewalttätig war. Haben Sie sich mit Ihrem Expartner so zerstritten, daß eine Kommunikation nicht mehr möglich ist, dann bringt das natürlich bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes erhebliche Probleme mit sich. Hier reichen aber kleinere Meinungsverschiedenheiten nicht aus, um das alleinige Sorgerecht zu beantragen, denn Sie müssen zwischen der Paarebene und der Elternebene differenzieren. Dies ist die Forderung des Gesetzgebers und der Gerichte und muß daher von Ihnen beachtet werden. Nur ein Gericht kann über die Gewährung des alleinigen Sorgerechtes entscheiden, während sich ein gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren auch beim Jugendamt beurkunden läßt.
 
Wenn Sie die alleinige Sorge für Ihr Kind beantragen wollen und Ihr Expartner stimmt hier bereits im Vorfeld zu, dann wird vollkommen unproblematisch das Sorgerecht auf Sie übertragen.
 

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Aktuelle Forenbeiträge zum Thema Sorgerecht

Letzter Beitrag am 21.03.2010 - 15:36 Uhr von mama41        Bisher keine Antworten

Möchte alleiniges Sorgerecht beantragen

hallo, bin noch ganz neu hier und bei mir stellt sich nun die frage das alleinige sorgerecht fuer meinen 12-jaehrigen sohn zu beantragen. zur vorgeschichte: ich habe fuenf kinder, drei leben bei meinem exmann (19, 16, 12), zwei bei mir (15, 8 j) wir haben/hatten (der 19 j. faellt ja nun weg) gem... weiter