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Häufige Fragen > Sorgerecht
Wie erhalte ich das alleinige Sorgerecht?
Das alleinige Sorgerecht wird nur auf Antrag zuerkannt. Der Gesetzgeber sieht zunächst einmal das gemeinsame Sorgerecht vor. Auch wenn Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben, so bleibt dieser doch weiterhin der Vater oder die Mutter des Kindes. Sie sollten es möglichst bei einem gemeinsamen Sorgerecht belassen. Dieses hat in den alltäglichen Angelegenheiten selten Auswirkungen.
Sie können selbst beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts stellen, oder aber einen Anwalt damit beauftragen. Dieser wird Ihnen bereits im Vorfeld aufgrund seiner Erfahrung Auskünfte über die Erfolgsaussichten des Verfahrens geben können. Sofern Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dann müssen Sie weder die Gerichtskosten, noch die Bemühungen des Anwaltes bezahlen
Im Vordergrund der Entscheidung des Familiengerichtes steht das Kindeswohl. Nur, wenn das Gericht der Auffassung ist, daß das alleinige Sorgerecht zum Wohl des Kindes unbedingt notwendig ist bekommen Sie die alleinige Sorge zugesprochen. Dies sollten Sie bedenken, bevor Sie einen Antrag auf alleinige Elterliche Sorge stellen.
Das Gericht wird in der Regel das Jugendamt einschalten, das dann mit beiden Eltern getrennt, je nach Alter des Kindes auch mit dem Kind selbst, ausführliche Gespräche führt. Anschließend gibt das Jugendamt dem Gericht eine Stellungnahme, die meist Basis der Entscheidung des Richters ist.
Nach neuester Rechtsprechung ist ein gemeinsames Sorgerecht nicht zuzumuten, wenn Ihr Expartner gewalttätig war. Haben Sie sich mit Ihrem Expartner so zerstritten, daß eine Kommunikation nicht mehr möglich ist, dann bringt das natürlich bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes erhebliche Probleme mit sich. Hier reichen aber kleinere Meinungsverschiedenheiten nicht aus, um das alleinige Sorgerecht zu beantragen, denn Sie müssen zwischen der Paarebene und der Elternebene differenzieren. Dies ist die Forderung des Gesetzgebers und der Gerichte und muß daher von Ihnen beachtet werden. Nur ein Gericht kann über die Gewährung des alleinigen Sorgerechtes entscheiden, während sich ein gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren auch beim Jugendamt beurkunden läßt.
Wenn Sie die alleinige Sorge für Ihr Kind beantragen wollen und Ihr Expartner stimmt hier bereits im Vorfeld zu, dann wird vollkommen unproblematisch das Sorgerecht auf Sie übertragen.
Ähnliche Fragen Was bedeutet Sorgerecht? Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht? Was bedeutet alleiniges Sorgerecht? Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen? Wie entscheiden die Gerichte bezüglich des Sorgerechtes? Wie erhalte ich das alleinige Sorgerecht? Wie ist das Sorgerecht bei nicht verheirateten Paaren geregelt? Wer erhält das Sorgerecht, wenn der Alleinsorgeberechtigte stirbt? Brauche ich einen Anwalt zur Beantragung des alleinigen Sorgerechtes? Häufige Fragen nach Themengebieten Trennung Scheidung Ehegattenunterhalt Kindesunterhalt Sorgerecht Umgangsrecht Zugewinnausgleich Versorgungsausgleich Gemeinsame Konten und Schulden Ehewohnung Hausrat Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung Erbrecht Anwaltskosten Finanzielle Hilfen Güterstand in der Ehe Scheidungsfolgenvereinbarung Vermögen und Einkommen Hartz IV
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