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Sunriel
03.02.2012
um 19:54 Uhr
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Trennung

Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum Thema Trennung

Wie wird der Zeitpunkt der Trennung festgelegt?


Den Zeitpunkt der Trennung kann natürlich kein Gericht oder Gesetz festlegen, sondern ausschließlich Sie und Ihr Expartner. Immerhin handelt es sich hierbei um sehr persönliche Angelegenheiten. Ist Ihr Expartner aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, so gilt dies zunächst offiziell als der Tag der Trennung. Das hat nichts mit der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt zu tun. Der Zeitpunkt der Trennung kann aber bereits viel früher gelegen haben. Möglicherweise hat Ihr Expartner nicht gleich eine neue Wohnung gefunden oder Sie wohnen immer noch in einer gemeinsamen Wohnung. Jetzt wird's natürlich richtig unrealistisch, aber leider ist das in Deutschland so: Alles was schriftlich dokumentiert wurde hat Beweiskraft vor Gericht. Sie sollten sich also den Zeitpunkt der Trennung schriftlich von Ihrem Partner bestätigen lassen oder Sie schreiben Ihm einen Brief. So ein Brief ist zwar kein richtiger Beweis für ein Familiengericht, aber besser als gar nichts. Realistischer ist es natürlich den Zeitpunkt der Trennung im nachhinein bei beiderseitigem Einverständnis zurückliegend zu datieren und zu dokumentieren.
 
Wenn Sie nichts falsch machen wollen und keine Kosten scheuen, dann sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Expartner alle Folgen der Trennung in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung bei einem Anwalt oder Notar schriftlich niederlegen und hierbei auch den Zeitpunkt der Trennung angeben.
 

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