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Sunriel
03.02.2012
um 19:54 Uhr
ich hab schon seit Mittwoch Wochenende
 
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Umgangsrecht

Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum Thema Umgangsrecht

Wer hat ein Besuchsrecht?


Ein Umgangsrecht, und damit das Recht das Kind zu besuchen, haben folgende Personen:

  • Das Kind selbst
  • Der Vater bzw. die Mutter
  • Großeltern
  • Geschwister
  • Siefeltern
  • Pflegeeltern
Es existiert lediglich der gesetzliche Anspruch auf ein Besuchsrecht. Wann und in welchem Umfang Besuche stattfinden müssen, ist dagegen gesetzlich nicht geregelt. Es muß jeweils individuell eine Besuchsregelung vereinbart werden, die unter anderem auch vom Alter des Kindes und der bisherigen Organisation des Umgangs abhängig ist. Es sollte berücksichtigt werden wer sich bisher wie viel um das Kind gekümmert hat. In der Regel werden Besuchsregelungen folgendermaßen getroffen: Das Kind darf den anderen Elternteil alle 14 Tage von Freitagnachmittag bis Sonntagabend besuchen. Außerdem steht dem anderen Elternteil an den hohen Feiertagen Weihnachten und Ostern jeweils ein Tag zu. In vielen Fällen wird auch eine besondere Besuchsregelung für die Schulferien getroffen. Für das Kind ist es wichtig, daß die Besuche regelmäßig stattfinden und sich das Kind darauf einstellen kann, wann es die betreffende Person wiedersieht.
 

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Aktuelle Forenbeiträge zum Thema Umgangsrecht

Letzter Beitrag am 29.01.2012 - 13:27 Uhr von Rick        Bisher 6 Antworten

recht haben vs. recht bekommen

hi fories, aus aktuellem anlass, aeh, nicht mehr direkt bei mir :rick , moechte ich aufrufen, wie im titel vorgenannt stellung zu nehmen. viele, die verheiratetet waren, sind zwangslaeufig mit veschiedenen rechtsbereichen konfrontiert worden, wie z.b. in fragen des aufenthaltsbestimmungsrechts, u... weiter