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| Sunriel 08.02.2012 um 19:54 Uhr | |
| @ zimtstern... dienst ist ja schon seit 14:20 zuende :D danach konnte es nur besser werden :D Was machen Andere? | |
Umgangsrecht
Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum Thema Umgangsrecht
Wer hat die Kosten des Umgangs zu tragen?
Grundsätzlich hat immer der Umgangsberechtigte die Kosten alleine zu tragen. Der Umgangsberechtigte muß das Kind abholen und wieder zurückbringen und trägt sämtliche Fahrtkosten, Verpflegungs- und Unterbringungskosten. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Wohnort des Umgangsberechtigten und der des Kindes sehr weit auseinander liegen. Selbst wenn der andere Elternteil weiter weg zieht, muß der Umgangsberechtigte die höheren Fahrtkosten in aller Regel selbst aufbringen. Der andere muß sich nicht daran beteiligen, noch können diese Kosten vom Unterhalt abgezogen werden. Lediglich in ganz seltenen Fällen, in denen überdurchschnittliche Kosten dadurch entstehen, daß das Kind weit weggezogen ist, können in Ausnahmefällen Kosten bei der Unterhaltszahlung abgesetzt werden. Es dürfen dann aber lediglich die tatsächlich entstandenen Kosten, nicht etwa eine Kilometerpauschale angesetzt werden.
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Letzter Beitrag am 29.01.2012 - 13:27 Uhr von Rick Bisher 6 Antworten