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Sunriel
08.02.2012
um 19:54 Uhr
@ zimtstern... dienst ist ja schon seit 14:20 zuende :D danach konnte es nur besser werden :D
 
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Umgangsrecht

Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum Thema Umgangsrecht

Darf der Umgangsberechtigte bei längerem Umgang in den Schulferien den Unterhalt kürzen?


Nein, denn die Kosten des Umgangs hat immer der Umgangsberechtigte alleine zu tragen. Fahrtkosen, Kosten für Verpflegung und Übernachtungskosten trägt immer der Umgangsberechtigte. Der Andere muß sich nicht daran beteiligen. Deshalb darf in einem solchen Fall auch der Unterhalt nicht gekürzt werden. Wenn das Kind möglicherweise in dieser Zeit einen Urlaub mit dem anderen Elternteil verbringt, den Sie selbst dem Kind nicht bieten könnten, ist natürlich bei der Unterhaltszahlung eine individuelle Vereinbarung möglich, keinesfalls aber erforderlich.
 

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Aktuelle Forenbeiträge zum Thema Umgangsrecht

Letzter Beitrag am 29.01.2012 - 13:27 Uhr von Rick        Bisher 6 Antworten

recht haben vs. recht bekommen

hi fories, aus aktuellem anlass, aeh, nicht mehr direkt bei mir :rick , moechte ich aufrufen, wie im titel vorgenannt stellung zu nehmen. viele, die verheiratetet waren, sind zwangslaeufig mit veschiedenen rechtsbereichen konfrontiert worden, wie z.b. in fragen des aufenthaltsbestimmungsrechts, u... weiter