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| Sunriel 08.02.2012 um 19:54 Uhr | |
| @ zimtstern... dienst ist ja schon seit 14:20 zuende :D danach konnte es nur besser werden :D Was machen Andere? | |
Umgangsrecht
Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum Thema Umgangsrecht
Wie entscheiden die Gerichte beim Umgangsrecht?
Grundsätzlich hat nicht nur das Kind ein Recht auf ungestörten Umgang, sondern auch der nicht betreuende Elternteil. Diese gesetzliche Vorgabe wird ein Gericht bei seiner Entscheidung also auch immer berücksichtigen. Im Vordergrund einer Gerichtsentscheidung steht immer das Wohl des Kindes.
Das Gericht wird bei Problemen mit dem Umgangsrecht das Jugendamt einschalten. Ein Mitarbeiter des Jugendamtes setzt sich im Laufe des Verfahrens mit beiden Elternteilen in Verbindung und führt getrennte Gespräche. Je nach Alter des Kindes kann auch das Kind selbst befragt werden. Das Jugendamt gibt dann eine Stellungnahme an das Gericht ab, teilweise sogar mit konkreten Vorschlägen für ein zu organisierendes Umgangsrecht. Das Gericht wird sich im Normalfall an der Stellungnahme orientieren und entscheiden. Nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen darf das Umgangsrecht unterbrochen oder versagt werden.
Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes ist im Einzelfall verschieden. Oftmals wird vorübergehend ein sogenannter betreuter Umgang angeordnet.
In der Regel werden Besuchsregelungen folgendermaßen getroffen: Das Kind darf den anderen Elternteil alle 14 Tage von Freitagnachmittag bis Sonntagabend besuchen. Bei kleineren Kindern wird eine Übernachtung oft nicht erlaubt. Außerdem steht dem anderen Elternteil an den hohen Feiertagen Weihnachten und Ostern jeweils ein Tag zu. In vielen Fällen wird auch eine besondere Besuchsregelung für die Schulferien getroffen.
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Letzter Beitrag am 29.01.2012 - 13:27 Uhr von Rick Bisher 6 Antworten