Häufige Fragen > Hartz IV > Vermögen und Einkommen
Darf ich überhaupt eine Nebentätigkeit ausüben, wenn ich Arbeitslosengeld II beziehe?
Ja. Schließlich sollen Sie als Hilfebedürftiger alle Möglichkeiten ausschöpfen, diese Hilfebedürftigkeit zu verringern oder gar zu beenden. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange Sie nebenher arbeiten. Allerdings wird Ihnen das so erzielte Nebeneinkommen angerechnet.
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