Häufige Fragen > Hartz IV > Vermögen und Einkommen
Verliere ich nicht meine Altersvorsorge?
Die gesetzliche Rente bleibt unangetastet, ebenso die "Riester-Rente". Und für Gelder, die eindeutig der Altersvorsorge dienen, gilt ein Freibetrag von bis zu ¤ 13.000 pro Person. Eine Auszahlung vor dem Rentenalter muss dann aber eindeutig ausgeschlossen sein. Übersteigen die Ersparnisse die Freibeträge, muss der überschüssige Betrag verwertet werden.
Ähnliche Fragen Was zählt alles zu meinem Vermögen? Muss ich meine Eigentumswohnung verkaufen? Darf ich mein Auto behalten, wenn ich Arbeitslosengeld II beziehe? Ich habe eine Datsche - ist die auch Vermögen? Was gilt alles als "Einkommen"? Darf ich überhaupt eine Nebentätigkeit ausüben, wenn ich Arbeitslosengeld II beziehe? Wieviel kann ich beim Arbeitslosengeld II dazuverdienen? Wird meine (Witwen-)Rente auf das Arbeitslosengeld II angerechnet? Welche Vermögensfreibeträge gibt es? Müssen meine Kinder ihre Sparbücher auflösen? Werden meine Heizkosten bezahlt? Wie hoch ist der Kinderzuschlag? Wer bekommt ihn? Was ist eine angemessene Wohnung? Werden die Nebenkosten für die Mietwohnung übernommen? Gelten Unterhaltszahlungen, die ich bekomme, als Einkommen? Müssen meine Eltern für mich Unterhalt zahlen? Werden Beiträge für z.B. Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen übernommen? Wenn ich Arbeitslosengeld II beziehe, bin ich dann sozialversichert? Ist meine Lebensversicherung auch "Vermögen"? Muss ich meine Lebensversicherung kündigen? Sind Ersparnisse im Rahmen der "Riester-Rente" auch Vermögen, das ich erst aufbrauchen muss? Verliere ich nicht meine Altersvorsorge? Häufige Fragen nach Themengebieten Trennung Scheidung Ehegattenunterhalt Kindesunterhalt Sorgerecht Umgangsrecht Zugewinnausgleich Versorgungsausgleich Gemeinsame Konten und Schulden Ehewohnung Hausrat Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung Erbrecht Anwaltskosten Finanzielle Hilfen Güterstand in der Ehe Scheidungsfolgenvereinbarung Vermögen und Einkommen Hartz IV
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