Häufige Fragen > Versorgungsausgleich
Wie wird der Versorgungsausgleich vorgenommen?
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wird der Versorgungsausgleich automatisch durchgeführt und braucht deshalb nicht extra beantragt werden.
Sie erhalten irgendwann von Ihrem Anwalt Formulare zur Auskunft über Ihre Rentenanwartschaften, die Sie ausgefüllt an Ihren Anwalt zurücksenden müssen. Die Formulare werden dann von Ihrem Anwalt an das Gericht weitergeleitet. Das Gericht die Formulare dann bei der Rentenversicherungsanstalt (BfA oder LVA) ein, damit dort Ihr sogenannter Rentenversicherungslebenslauf erstellt werden kann. Diesen erhält dann wiederum das Gericht. Bestehen seitens des Versicherungsträgers Rückfragen, beispielsweise bei Lücken im Lebenslauf, wendet dieser sich direkt an Sie, mit der Bitte um Klärung.
Sollten Sie Fragen zum Verfahren, dem Fragebogen oder der Durchführung haben, können Sie sich an die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer Versicherungsanstalt wenden. Diese finden Sie in jeder größeren Stadt.
Die Fragebögen sollten Sie schnellstmöglich ausgefüllt an Ihren Anwalt, bzw. direkt an das Gericht zurücksenden, da sich das Scheidungsverfahren ansonsten erheblich verzögern kann. Im Normalfall ist ohne Durchführung eines Versorgungsausgleiches keine Scheidung möglich.
Lediglich in seltenen Ausnahmefällen ist es möglich das Verfahren des Versorgungsausgleiches vom Scheidungsverfahren abzutrennen. Dies ist dann der Fall, wenn das Scheidungsverfahren durch die Verzögerung erheblich in die Länge gezogen würde. Sie können in solchen Ausnahmefällen auch dann schon geschieden werden, wenn der Versorgungsausgleich noch nicht durchgeführt wurde. Der Versorgungsausgleich erfolgt in diesen Fällen erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Berechnung des Versorgungsausgleiches ist in der Praxis jedoch sehr kompliziert und wird durch den Richter durchgeführt. Sie brauchen deshalb auch nichts auszurechnen.
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