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Abstammungsrecht

Abstammungsrecht
Foto: Abstammungsrecht
Quelle: Pixelquelle.de
Ein Abstammungsgutachten ist ein wissenschaftliches Verfahren, mit dem die Verwandtschaft zwischen zwei Personen festgestellt werden soll.

Das Abstammungsrecht ist ein Teil des Kindschaftsrechts, das durch das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist.
Im Abstammungsrecht sind die familiären Verhältnisse festgelegt und geregelt wer vor dem Gesetz als Mutter oder Vater eines Kindes gilt.
Mit den Neuregelung des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts wurde auch das zugehörige Abstammungsrecht angepasst.

§ 1591 BGB bestimmt, dass die Mutter eines Kindes die Frau ist, die es geboren hat.

Auch wenn dies selbstverständlich erscheint, ist diese Vorschrift wegen der modernen Fortpflanzungsmedizin notwendig. Es ist möglich, daß eine Frau eine befruchtete Eizelle austrägt, die von einer anderen Frau stammt.
Das ist in Deutschland zwar verboten, ausgeschlossen werden kann aber der Gebrauch dieser Möglichkeit (etwa im Ausland) nicht.
Die Spenderin der Eizelle ist also nicht die gesetzliche Mutter des Kindes, sondern immer die Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat, gilt vor dem Gesetz als die Mutter.

§ 1592 BGB regelt wer Vater eines Kindes ist.

Vater eines Kindes ist

  • wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist
  • wer die Vaterschaft anerkannt hat
  • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde

Wird ein Kind kurz nach Scheidung der Ehe geboren, gilt das Kind als unehelich und es ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich um den Vater vor dem Gesetz als solchen eintragen zu lassen.

Wird ein Kind kurz vor Scheidung einer Ehe geboren, gilt der Ehemann als Vater des Kindes.
Wurde der Scheidungsantrag schon eingereicht, kann mit Zustimmung der Mutter und des Noch-Ehemanns ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen. Diese Anerkennung wird frühestens mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.


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