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Abstammungsurkunde
Abstammungsurkunden sind Urkunden, die die tatsächliche Abstammung wiedergeben. Bei Eheschließungen ist insbesondere die Abstammungsurkunde erforderlich, da nur daraus hervorgeht, wer die leiblichen Eltern sind. In der Geburtsurkunde sind hingegen nur die "rechtlichen" Eltern enthalten, insbesondere die Adoptiveltern.
Die Abstammungsurkunde wird am 1. Januar 2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Grund hierfür ist, dass der Hauptzweck der Abstammungsurkunde, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen, eine marginale praktische Relevanz hat. Erhältlich ist eine Abstammungsurkunde beim Standesamt des Geburtsorts des Kindes.
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