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Arbeitslosengeld II
Die Leistungen nach dem SGB II sollen eine Grundsicherung des Lebensunterhalts darstellen. Finanziert werden diese Leistungen durch Steuereinnahmen. Neben Dienstleistungen und Sachleistungen gehören hierzu insbesondere das Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld (SG). Alle erwerbsfähigen Personen können ALG II erhalten, nicht erwerbsfähige Personen erhalten Sozialgeld. Als erwerbsfähig gelten Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Wem vorübergehend (z.B. wegen Krankheit oder Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren) eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, gilt trotzdem als erwerbsfähig.
Die Grundsicherung für Arbeitslose muß beantragt werden. Der Antrag kann schriftliche, telefonisch oder persönlich gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen müssen aber in jedem Fall zeitnah und vollständig eingereicht werden. Anspruch auf Leistungen nach SGB II bestehen erst ab dem Tag der Antragstellung, sollten Leistungsvoraussetzungen an einem Tag eintreten, an dem die Dienststelle geschlossen ist, muss der Antrag am nächsten Werktag erfolgen, wodurch keine Nachteile für den Antragsteller entstehen. Die Höhe der Leistung richtet sich nach Regelsätzen, die Sie
den nachfolgenden Tabellen entnehmen können
Diese Tabelle wird jährlich am 1. Juli mit der Änderung des aktuellen Rentenwerts angepasst.
Die Geldleistungen werden jeden Monat im Voraus gezahlt, dabei werden alle Kalendermonate mit 30 Tagen berechnet. Sollte der Anspruch nicht für den gesamten Monat gelten, wird pro Tag 1/30 berechnet. Um eine regelmäßige Überprüfung stattfinden zu lassen werden die Leistungen in der Regel nur für 6 Monate bewilligt, danach ist ein Folgeantrag zu stellen.
Hier finden Sie weitere Informationen: Häufige
Fragen von Alleinerziehenden zum Arbeitslosengeld II / Hartz IV
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