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Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II
Foto: Hartz und ehemal.
Bundeskanzler Schröder
Seit dem 01. Januar 2005 wurde im Rahmen von Hartz IV die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt. Die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten sind  im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt.
Die Leistungen nach dem SGB II sollen eine Grundsicherung des Lebensunterhalts darstellen. Finanziert werden diese Leistungen durch Steuereinnahmen.
Neben Dienstleistungen und Sachleistungen gehören hierzu insbesondere das Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld (SG). Alle erwerbsfähigen Personen können ALG II erhalten, nicht erwerbsfähige Personen erhalten Sozialgeld.
Als erwerbsfähig gelten Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Wem vorübergehend (z.B. wegen Krankheit oder Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren) eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, gilt trotzdem als erwerbsfähig.

Die Grundsicherung für Arbeitslose muß beantragt werden. Der Antrag kann schriftliche, telefonisch oder persönlich gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen müssen aber in jedem Fall zeitnah und vollständig eingereicht werden. Anspruch auf Leistungen nach SGB II bestehen erst ab dem Tag der Antragstellung, sollten Leistungsvoraussetzungen an einem Tag eintreten, an dem die Dienststelle geschlossen ist, muss der Antrag am nächsten Werktag erfolgen, wodurch keine Nachteile für den Antragsteller entstehen.

Die Höhe der Leistung richtet sich nach Regelsätzen, die Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen können
 
 
Tabelle Arbeitslosengeld II

- Stand Oktober 2005 - 

Pauschalierte Regelleistungen (RL) bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld

Berechtigte

  • Alleinstehende (r)

  •  
  • Alleinerziehende (r)

  •  
  • Person mit minder-

  • jährigem Partner
  • Partner

  • ab Vollendung des
    18. Lebensjahres 
  • Kinder

  • ab Vollendung des
    14. Lebensjahres
    bis zur Vollendung
    des
    18. Lebensjahres
     
  • minderjähriger

  • Partner
  • Kinder bis zur-

  • Vollendung des
    14. Lebensjahres
100 Prozent  100 Prozent  80 Prozent  60 Prozent 
alte Länder, einschl. Berlin (Ost) 

345 Euro 
311 Euro 
276 Euro 
207 Euro 
Neue Länder 

331 Euro 
298 Euro 
265 Euro 
199 Euro 

Diese Tabelle wird jährlich am 1. Juli mit der Änderung des aktuellen Rentenwerts angepasst.

Die Geldleistungen werden jeden Monat im Voraus gezahlt, dabei werden alle Kalendermonate mit 30 Tagen berechnet. Sollte der Anspruch nicht für den gesamten Monat gelten, wird pro Tag 1/30 berechnet. Um eine regelmäßige Überprüfung stattfinden zu lassen werden die Leistungen in der Regel nur für 6 Monate bewilligt, danach ist ein Folgeantrag zu stellen.

Hier finden Sie weitere Informationen: Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum Arbeitslosengeld II / Hartz IV


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