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5%

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93%

nein

2%

ja

Insgesamt 59 Stimmen
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von jujoma

Gast

unregistriert

1

Samstag, 27. Mai 2006, 19:28

Schwanger..Vater unbekannt

hallo...nicht einfach diese Frage hier zu stellen..weiß jemand, welche Rechte ein Kind und die Mutter haben, wenn der Erzeuger unbekannt ist? Wer sorgt im Notfall für den Unterhalt des Kindes? Wird das Jugendamt automatisch Vormund? An wen kann man sich mit so einer Frage wenden ohne gleich dafür verdammt zu werden, daß man den Erzeuger nicht kennt???

Gast

unregistriert

2

Samstag, 27. Mai 2006, 19:43

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Zitat von »Anonymous«

hallo...nicht einfach diese Frage hier zu stellen..weiß jemand, welche Rechte ein Kind und die Mutter haben, wenn der Erzeuger unbekannt ist? Wer sorgt im Notfall für den Unterhalt des Kindes? Wird das Jugendamt automatisch Vormund? An wen kann man sich mit so einer Frage wenden ohne gleich dafür verdammt zu werden, daß man den Erzeuger nicht kennt???


sorry, vergessen meinen Namen drunter zu schreiben. Ich Gast bin Sanne.

Gast

unregistriert

3

Samstag, 27. Mai 2006, 21:19

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Wie bei Sozialhilfe üblich, erst wenn das Einkommen oder Vermögen der Mutter nicht zur Deckung des Bedarfes ausreicht springt das Jugnedamt ein!

werner

Gast

unregistriert

4

Samstag, 27. Mai 2006, 22:05

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Das ist nicht korrekt, Werner, sorry.

Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, für längstens 72 Monate, da ist egal, wie viel Mutter verdient.

Erst nach den 72 Monaten, wenn z.b. Sozialgeld ergänzend bezogen werden soll, ist das Einkommen der Mutter relevant.

Mutter macht sich jedoch strafbar, falls sie wissentlich falsche Angaben macht, z.b. wissentlich Vater unbekannt angibt, obwohl sie weiß, wer er ist.[addsig]

Gast

unregistriert

5

Sonntag, 28. Mai 2006, 13:23

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Hallo Sanne,
das Jugendamt wird nicht automatisch Vormund Deines Kindes. Solche Fragen beantwortet Dir aber eigentlich problemslos z.B. die Caritas, die sind sehr kompetent bei solchen Fragen, und urteilen tun sie auch nicht.
Die wissen auch, bei welchen Stellen Du Hilfe bekommst und welche Rechte Du hast.
Und hier kannst Du natürlich auch alle Fragen loswerden. Dumme Antworten musst Du halt einfach ignorieren. 8-)
Alles Gute,
Strandfrau

Gast

unregistriert

6

Montag, 29. Mai 2006, 13:35

RE: Schwanger..Vater unbekannt

hallo, erstmal vielen dank für eure antworten. den tip mit der caritas werde ich wahrscheinlich mal probieren.
@aninjha: wenn ich nicht weiß, wer der vater ist wird mir unterstellt, ich wolle es verschweigen?? was unternimmt das amt denn dann? können die versuchen mich zu zwingen einen namen preiszugeben den ich nicht weiß? und vor allem, wie? was machen die dann mit mir? oh mann das wird ja alles immer furchtbarer...
sanne

Gast

unregistriert

7

Montag, 29. Mai 2006, 14:22

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Hallo Sanne,

nein, sorry, vielleicht kam das falsch rüber.

Also wenn Du angibst, Vater sei unbekannt, dann wird Dir nicht gleich unterstellt, das Du lügst.

Es gibt aber nicht wenige Mütter, die geben Vater unbekannt an, und nachdem die UHV Zahlungen auslaufen, fallen ihnen auf einmal der Name des Vaters wieder ein, um ihn weiter zum Unterhalt zu bekommen.

Ist Dir der Vater wirklich unbekannt, erhälst Du Unterhaltsvorschuss für 72 Monate, und danach kannst Du leider niemanden mehr in Pflicht nehmen.

Also deshalb hatte ich es halt mit erwähnt.

Das Amt wird Dich nicht zwingen, einen Namen preis zu geben...was nicht geht, geht nun mal nicht.

Und die Idee der Strandfrau würde ich acu machen, an Deiner Stelle.

[addsig]

andine

Anfänger

Beiträge:

8

Montag, 24. Juli 2006, 20:41

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Zitat von »Aninjha«

Hallo Sanne,


Ist Dir der Vater wirklich unbekannt, erhälst Du Unterhaltsvorschuss für 72 Monate, und danach kannst Du leider niemanden mehr in Pflicht nehmen.




Irgendwie verstehe ich dass gar nicht. Ich dachte, Unterhaltsvorschuss gibt es bis zum 12. Lebensjahr und dann steht wieder 72 Monate, also 6 Jahre da ?

Da ist es doch besser, keinen Unterhaltsvorschuss zu beantragen, wenn man Hartz4 bezieht, weil es dort sowieso auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Sondern einfach erst dann, wenn das Kind 6 ist und man selbst auf jeden Fall wieder arbeiten gehen kann.<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: andine, 24.07.2006, 08:42 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

9

Montag, 24. Juli 2006, 20:52

RE: Schwanger..Vater unbekannt

@Andine

klingt logisch, aber:

Beantragst Du Hartz 4, zahlt die ARGe....und die wollen nicht, verpflichten also erstmal UHV zu beantragen.

Die Sache ist ja die, das die Gelder aus jeweils anderen Kassen gezahlt werden.

Also erst UHV, dann Hartz 4[addsig]

Gast

unregistriert

10

Montag, 24. Juli 2006, 22:04

RE: Schwanger..Vater unbekannt

Zitat von »andine«



Irgendwie verstehe ich dass gar nicht. Ich dachte, Unterhaltsvorschuss gibt es bis zum 12. Lebensjahr und dann steht wieder 72 Monate, also 6 Jahre da ?



Hi Andine,
du bekommst Unterhaltsvorschuss höchstens bis zum zwölften Geburtstag des Kindes, und höchstens für insgesamt 72 Monate (also 6 Jahre). Oft beantragt man ja nicht bei Geburt des Kindes, etwa weil man da noch mit dem Vater/der Mutter zusammen ist. Viele bekommen auch immer zwischendurch UHV, weil das zahlungspflichtige Elternteil dann gerade nicht zahlen kann. Aber halt nicht öfter als insgesamt 72 Monate lang, und nicht mehr für Teenager. Und auch nicht übrigens, wenn man wieder heiratet, dann muss zwar der andere Elternteil zahlen, aber das Amt ist nicht mehr zuständig.
@Sanne: Wenn man den Vater nicht angibt, erklären die einem schon, dass Falschaussagen Konsequenzen haben (im Zweifelsfall zumindest Rückzahlung des gezahlten UHV). Ein paar werden schief gucken, ein paar nicht - da muss man halt drüber stehen, vielen ist es auch egal bei Ämtern, die haben schon ganz andere Geschichten gehört.
LG,
Justina

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