RE: Hilfe alleinerziehend
Hallo Lady,
ersteinmal herzlich Willkommen hier im Forum.
Nun mal zu Deinen Fragen:
Der Vater ist auch Dir bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zu Unterhalt verpflichtet, wenn Du wegen dem Kind nicht arbeiten kannst.
Due Höhe des Dir zustehenden Unterhalts richtet sich nach Deinem letzten Einkommen vor der Geburt.
Andersherum sind die wenigsten Väter auch in der Höhe Leistungsfähig.
Da, wie Du schreibst, der Vater jedoch KU nach der 8 Stufe der DDTabelle zu leisten hat, verdient er ja nicht so schlecht.
Also bevor Du für Dich staatliche Leistungen (hartz 4 würde in dem Fall für Dich eingreifen) beantragst, mußt Du überprüfen lassen (am besten anwaltlich), wie leistungsfähig der Vater für Dich ist.
Erst wenn geregelt ist, wieviel der Vater auch für Dich zahlen muß, kann man sehen, ob Du evtl. noch ergänzend Hartz 4 beantragen kannst.
Der Vater ist bereits (4.Monate) vor Geburt Dir gegenüber zahlungsverpflichtet, sofern Du nicht selber arbeitest.
Also suche am besten jetzt schon mal einen Anwalt auf, um Deine Ansprüche ermitteln zu lassen, damit es alles fliessend ab Entbindung laufen kann.
Auch ist der Vater zur Zahlung der Säuglingserstausstattung verpflichtet.
Gut wäre eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt zu unterschreiben, dann kann Vater auch als Vater in der Geburtsurkunde aufgeführt werden.
Entbinden kannst Du das Kind, wo Du möchtest, und Du kannst auch so lange wie Du möchtest in Kassel verbleiben.
Der Vater könnte da nur evtl. Schwierigkeiten machen, wenn Ihr vorher eine gemeinsame Sorgerechterklärung ablegen würdet. Und selbst dann hätte Vater kaum erfolg, dagegen zu sein.
Schön ist, das der Vater sich seiner Verantwortung nicht entzieht, und er das Kind auch besuchen und/oder holen will.
Ich wünsche Dir alles alles gute, und bei weiteren oder neuen Fragen.....einfach fragen :-) [addsig]