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robeki
17.05.2012
um 08:16 Uhr
Morgenstund hat .... ?...? na auf jeden Fall kein Gold im Mund... ggg
 
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von jujoma

Lady11

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 13. Juni 2006, 12:45

Hilfe alleinerziehend

Ich bekomme am 20.09.06 ein uneheliches Kind. Der Kindvater ist mit einer anderen Frau verheiratet und beide haben einen 14 jähriges Kind.

Meine Fragen sind.
- was bekomme ich an Zahlungen??

Ich weiß schon, das ich 306€ Kindesunterhalt minus 77€ Kindergeld von KV bekomme.
Zusätzlich 300€ Erziehungsgeld und 154 € Kindergeld.
Wie sieht es mit Betreuungsunterhalt und Hartz IV, sowie ALGII aus.

Ich habe Angst, das ich nicht genügend Geld für mich und das Kind habe.

Zumindest will sich der Vater nicht zurückziehen, sondern auch ab und zu das Kind besuchen oder holen will.
Könnt ihr mir helfen??

Ach und noch was!
Ich will zur Entbindung nach Kassel zu meinen Eltern und evtl. auch dort für einige Zeit hinziehen. Kann der KV dagegen etwas tun??? [addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 13. Juni 2006, 14:10

RE: Hilfe alleinerziehend

Hallo Lady,

ersteinmal herzlich Willkommen hier im Forum.

Nun mal zu Deinen Fragen:
Der Vater ist auch Dir bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zu Unterhalt verpflichtet, wenn Du wegen dem Kind nicht arbeiten kannst.

Due Höhe des Dir zustehenden Unterhalts richtet sich nach Deinem letzten Einkommen vor der Geburt.

Andersherum sind die wenigsten Väter auch in der Höhe Leistungsfähig.

Da, wie Du schreibst, der Vater jedoch KU nach der 8 Stufe der DDTabelle zu leisten hat, verdient er ja nicht so schlecht.

Also bevor Du für Dich staatliche Leistungen (hartz 4 würde in dem Fall für Dich eingreifen) beantragst, mußt Du überprüfen lassen (am besten anwaltlich), wie leistungsfähig der Vater für Dich ist.

Erst wenn geregelt ist, wieviel der Vater auch für Dich zahlen muß, kann man sehen, ob Du evtl. noch ergänzend Hartz 4 beantragen kannst.

Der Vater ist bereits (4.Monate) vor Geburt Dir gegenüber zahlungsverpflichtet, sofern Du nicht selber arbeitest.

Also suche am besten jetzt schon mal einen Anwalt auf, um Deine Ansprüche ermitteln zu lassen, damit es alles fliessend ab Entbindung laufen kann.

Auch ist der Vater zur Zahlung der Säuglingserstausstattung verpflichtet.

Gut wäre eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt zu unterschreiben, dann kann Vater auch als Vater in der Geburtsurkunde aufgeführt werden.

Entbinden kannst Du das Kind, wo Du möchtest, und Du kannst auch so lange wie Du möchtest in Kassel verbleiben.

Der Vater könnte da nur evtl. Schwierigkeiten machen, wenn Ihr vorher eine gemeinsame Sorgerechterklärung ablegen würdet. Und selbst dann hätte Vater kaum erfolg, dagegen zu sein.

Schön ist, das der Vater sich seiner Verantwortung nicht entzieht, und er das Kind auch besuchen und/oder holen will.

Ich wünsche Dir alles alles gute, und bei weiteren oder neuen Fragen.....einfach fragen :-) [addsig]

Lady11

Anfänger

Beiträge:

3

Dienstag, 13. Juni 2006, 14:34

RE: Hilfe alleinerziehend

Hallo Anijha,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ich weiß nicht wieviel Betreuungsunterhalt er mir zahlen müsste, denn wie gesagt hat er noch eine Ehefrau und ein 14 jähriges Kind mit denen er zusammen lebt.

Ich denke die kommen als erstes?
Ich weiß, das die Ehefrau als Teilzeitkraft arbeitet aber das Gehalt ist auch nicht so hoch.

Weißt Du da mehr???
Warum muß er die Säuglingsausstattung zahlen? Er hat auch eine Familie zu ernähren Gibt es da so etwas wie Familienschutz, damit die Familie durch mich nicht in finanzielle Schwiegigkeiten kommt? z.B. wenn sie Schulden haben??<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Lady11, 13.06.2006, 02:39 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 13. Juni 2006, 14:52

RE: Hilfe alleinerziehend

Hallo Lady,

natürlich werden seine Frau und Kinder berücksichtigt.

Von daher kann der Dir zustehende Unterhalt wohl nur richtig von einem Anwalt berechnet werden.

Oder aber Du fragst beim Jugendamt nach, manchmal berechnen auch die.

Selbst wenn er Dir nur 100&#8364; zahlen muß, sind es 100&#8364; weniger, die der Staat leisten muß.

Und Du bist verpflichtet, bevor Du an den Staat rantrittst, erstmal überprüfen zu lassen, ob andere (in diesem Fall der Vater) leistungsfähig sind.

Mit deer Ausstattung könntet Ihr Euch ja vielleicht einig werden, wenn Du ihm entgegenkommen willst?

Zudem kannst Du versuchen, UNterstützung zu bekommen.

Die Stiftung Mütter in Not hat einen Topf, von dem schwangerer finanziell unterstützt werden.

Da gibt es nicht selten einige 100&#8364; fürs Baby....und vielleicht bittest Vater dann, auch etwas beizusteuern, und dann könnte das doch friedlich klappen.

Ich weiß nun nicht, wo Du herkommst, also wo Du Gelder beantragen kannst.

Es gibt aber bestimmt Caritas, Diakonie oder Pro Familia in Deiner Nähe, die können Dir da gewiss weiter helfen.[addsig]

Lady11

Anfänger

Beiträge:

5

Dienstag, 13. Juni 2006, 15:10

RE: Hilfe alleinerziehend

Hallo Aninjha,

nochmals vielen Dank für Deine schnellen Antworten.

Gruß
Lady11[addsig]

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