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5%

manchmal

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nein

2%

ja

Insgesamt 59 Stimmen
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von jujoma

Gast

unregistriert

1

Montag, 13. November 2006, 09:29

Betreuungsunterhalt

Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Ich habe seit einem halben Jahr ein Kind von einem verheirateten Mann.
Er zahlt für den Kindesunterhalt.
Kann ich eigentlich auch rückwirkend Betreuungsunterhalt für mich beantragen?

Wenn dann ,wo?

Muß der Kindsvater dann rückwirkend zahlen?
Wenn ja, rückwirkend ab wann? Ab 6 Wochen vor Geburt oder ab da, wo ich es beantragt habe??

Wäre nett, wenn ihr mir antworten würdet!
Danke

Gast

unregistriert

2

Montag, 13. November 2006, 10:25

RE: Betreuungsunterhalt

Hallo,

hier wäre erst mal sinnvoll zu wissen, wovon Du bisher gelebt hast.

Arbeitest Du, hast Du Vermögen, oder bekommst Du derzeit Hartz4?

[addsig]

Gast

unregistriert

3

Montag, 13. November 2006, 10:47

RE: Betreuungsunterhalt

Hallo ,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe bis jetzt Geld von meinen netten Eltern bekommen und hatte 1000 Euro Erspanisse. Die sind aber leider aufgebraucht und ich will auch nicht ständig Geld von meinen Eltern haben. Ich bekomme Erziehungsgeld, Kindergeld und Kindesunterhalt.

Deswegen würde ich gerne wissen, ob ich auch rückwirkend Betreuungsunterhalt anfordern kann oder erst ab jetzt?

Danke!!

Gast

unregistriert

4

Montag, 13. November 2006, 10:52

RE: Betreuungsunterhalt

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.

ich habe bis jetzt ein Ersparniss von 2000 Euro gehabt und etwas Geld von meinen Eltern bekommen. Ich arbeite nicht:
Wenn ich Hatz IV beantrage, dann will das Sozialamt doch auch wissen, ob der Vater nicht zahlen kann oder? Sorry habe überhaupt keine Ahnung?

Wo muß ich denn hin um Geld zu bekommen? Jugendamt oder Sozialamt?
Muß der Kindsvater rückwirkend bezahlen oder erst ab Beantragung?

Bin etwas verzweifelt und hilflos! Sorry!!

Gruß

Gast

unregistriert

5

Montag, 13. November 2006, 11:02

RE: Betreuungsunterhalt

Also rückwirkend wird wohl eher schlecht aussehen.
Aber nun rate ich Dir an, schnellstesn einen Anwalt aufzusuchen, oder frag bei Dir am Jugendamt nach, manchmal vertreten die auch die Interessen der Mütter.

Für einen Anwalt kannst Du Dir einen Beratungsschein bei Eurem Gericht holen, somit mußt Du für den Anwalt, ausser max. 10€ Eigenbeteiligung nichts zahlen.

Der Anwalt wird den Vater anschreiben, und um Einblick in das Einkommen bitten, und evtl. Ansprüche berechnen.

Gleichzeitig solltest Du, da Du ja auch leben mußt, Hartz 4 beantragen. Hoffe mal nicht für Dich, das die sagen, ihre Eltern haben sie bisher unterstützt, dann sollen die das weiter tun. Hierbei wäre natürlich auch wichtig zu wissen, ob Du über 25 bist, oder unter 25.

Jedenfalls, ich gehe mal davon aus, das Du Hartz 4 erhälst, dann, wenn sich rausstellt, das Vater zahlen muß für Dich, gilt das rückwirkend ab zahlungsaufforderung.

Und angenommen, Du forderst nun 11/06 auf, lebst ab heute von Hartz 4, und im Mai 07 entscheidet sich, das Vater Summe x zurückzahlen muß, dann erhält allerdings die Arge die Rückzahlung, da sie dann in dem Sinne nur in Vorkasse für den Vater trat.

Und ab Mai dann würde der Betreuungsunterhalt auch vom Hartz 4 abgezogen.

Hm.....hoffe, habe es einigermaßen verständlich erklärt, sonst weiterfragen ;-)[addsig]

Gast

unregistriert

6

Montag, 13. November 2006, 11:11

RE: Betreuungsunterhalt

Ok, erst mal vielen Dank. Also bekomme ich auf jeden Fall erst mal HartzIV ohne das sie erst mal den Vater anschreiben?
Ich bin über 25 Jahre alt und meine Eltern waren einfach nur nett. Wie Eltern nun mal sind. Ich lebe auch in einem anderen Bundesland als der Kindsvater. Bin in die Nähe meiner Eltern gezogen.

Also muß ich zum Jugendamt oder evtl. Sozialamt und das Betreuungsunterhalt beantragen und ab da, wenn er den bescheid bekommt, muß er zahlen.??

Ab da wird dann auch der betzreuungsunterhalt gegen HartzIV berechnet. Und was ist mit Wohngeld?? Bekomme ich das auch vom Sozialamt ohne Kindsvater?

Ich weiß es sind viele Fragen aber schon mal vielen Dank für die super Hilfe;)

LG

Gast

unregistriert

7

Montag, 13. November 2006, 11:32

RE: Betreuungsunterhalt

Gut...also ich würde wie folgt vorgehen:

Beratzngsschein bei Gericht holen, und Termin bei einem Anwalt machen.

Dann gehst Du zu Eurer Arge (heißt in jeder Stadt verschieden, frag im Rathaus nach, wo Du da Hartz 4 beantragen kannst), und holst Dir die Formulare, und reichst schnellstmöglich samt aller erforderlichen Unterlagen ein.

In einem Formular steht auch, ob Du Unterhalt bekommst, oder Dir evtl. welcher zusteht.
Du schreibst rein, ist in Arbeit, und dann wollen die auch wissen, welcher Anwalt das macht.

Wenn Du Hartz 4 bekommst, bekommst Du kein Wohngeld o.ä. mehr, denn Hartz 4 bedeutet, Du bekommst die Regelleistung zuzüglich Miete und Nebenkosten (vorsicht, Strom ist da nicht drin enthalten.

Und wenn dann klar ist, wieviel Vater zu zahlen hat, mußt Du denen das auch mitteilen, dann wird das von Deiner Regelleistung wieder abgezogen.[addsig]

Gast

unregistriert

8

Montag, 13. November 2006, 11:39

RE: Betreuungsunterhalt

Vielen lieben Dank für Deine Geduld und Hilfe.

Also muß der Kindsvater erst bezahlen ab Beantragungsdatum ? Wenn ich es vom Anwalt beantragen lasse. Und ab da wird es auch von meinem Regelbetrag abgezogen?

Entschuldigung, ich möchte nichts falsch verstehen!!
Das ist dann auch die letzte Frage für heute;)
Tausend Dank!!!

Gast

unregistriert

9

Montag, 13. November 2006, 11:55

RE: Betreuungsunterhalt

Ne frag ruhig weiter, ist ja auch immer alles bisschen durcheinander.

Du wirst sagen wir mal ab heute den Regelbetrag erhalten vom Amt.
Wenn sich ab Mai(als Beispiel) rausstellt, Vater kann Dr Unterhalt zahlen, wird er das, was er nachzahlen muß, ans Amt überweisen müssen, und ab Mai dann die Summe x an Dich, und ab Mai kürzt sich dann bei Dir der Regelsatz um Summe x.

[addsig]

Gast

unregistriert

10

Montag, 13. November 2006, 12:02

RE: Betreuungsunterhalt

Also, wenn ich z.B. ab heute den Regelbetragvom Amt bekomme und im Mai stellt sich raus, das er zahlen kann, dann muß er rückwirkend den Regelbetrag ( von heute bis Mai) ans Amt zurückzahlen? Und ab Mai an mich?

Ist das richtig so???

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