Den Vater des Kindes kenne ich nicht, habe weder Name, noch sonst etwas von ihm, wüßte auch nicht, wie ich es in Erfahrung bringen sollte.
Andrea
Hallo Andrea....
es war eine Party....irgendwer auf dieser Party wird ihn doch wohl kennen?
Nachfragen, überlegen, mit wem er vorher an der Theke stand etc.
Ansonsten...sorry, schon mal über Aids etc. nachgedacht?
Wobei.....will hier nicht den Moralapostel spielen, steht mir auch nicht zu.
Wie geht es denn nun weiter? Das Kind wird keinen Vater haben. Schlimm genug.
Andrea
Stimmt nicht. Denn eigentlich hat das Kind einen Vater. Und bevor Du es schlimm findest, das es scheinbar keinen hat, solltest Du Dich reinknien, und den Vater, egal wie, ausfindig machen. Denn das Kind hat ein Recht auf seinen biologischen Vater.
Ich werde das erste Jahr ja nicht arbeiten können und von irgendetwas müßen wir ja leben. Über Antworten, die mich weiter bringen würde ich mich sehr freuen.
Andrea
Natürlich werdet Ihr vom Staat unterstützt, der die eigentlich finanziellen Verpflichtungen des Vaters dann übernimmt.
Du bist derzeit am arbeiten? Wirst Elternzeit beantragen?
Dann mußt Du zur finanziellen Unterstützung erst mal den Vater ran ziehen (sorry. mag Dir nun unrecht tun, aber ich nehme Dir die oben erzählte Geschichte nicht wirklich ab, deshalb nun knallhart formuliert).
Heißt: Der Vater des Kindes ist Dir (bis derzeit) zum 3. Lebensjahr des Kindes zu Unterhalt verpdlichtet, wenn Du wegen dem Kind nicht arbeiten kannst.
Der Vater ist Eurem gemeinsamen Kind zu Unterhalt verpflichtet.
Da Vater scheinbar /angeblich unbekannt....wirst Du an den Staat rantreten müssen, sobald Dein Mutterschaftsgeld beendet ist.
Hartz 4 Antrag für Dich, Unterhaltsvorschuss für das Baby ab Geburt beim Jugendamt.
Egal welches der beiden GelderDu beantragst....Du verpflichtest Dich mit der Unterschrift, mitzuwirken an Feststellung der Vaterschaft etc.
Du wirst keinesfalls ohne Geld da stehen.......aber wenn Du auch nur einen deut an Vermutung hast, wer der Vater sein könnte, machst Du Dich mit keder >Unterschrift, für Beantraung oben genannter Gelder, strafbar.
Nur so nebenbei angemerkt.[addsig]