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von jujoma

Gast

unregistriert

1

Sonntag, 24. Dezember 2006, 15:04

unverheirateter Vater stirbt vor der Geburt!

Aus der Zetung, deshalb allgemein gefragt:

Ein unverheirateter Eiskletterer ist 3 Tage vor der Geburt in "Sportausübung" zu Tode gekommen.

Wie läuft das grundsätzlich wenn der werdende Vater NICHT notariell vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkentnis unterschrieb?

Wer darf wie gegen einen Toten auf Vaterschaft klagen, wessen Zustimmung wäre für eine DNA-Untersuchung nötig? DNA-Probe ohne ofizielle krimnalpolizeicliche Aufnahme verwendbar? Angehörige können ja Einäscherung bestimmen. Weitere Angehörigen des Toten haben ja zumindest materiell kein Interesse an einem Haupterben als Konkurenten.


Oder ist dieses das unvermeidbare Restrisiko für uneheliche werdende Mütter?

werner

Gast

unregistriert

2

Sonntag, 24. Dezember 2006, 16:33

RE: unverheirateter Vater stirbt vor der Geburt!

Also Du stellst Dir Fragen..........WERNER!

Hallo erst mal,

also wenn der Vater zuvor mit der werdenden Mutter verheiratet war, wird niemand die Vaterschaft ausschließen wollen.
Sollte es um Unterhaltsansprüche gehen, bin ich überfragt, wird aber schwierig.

Warum willst du das eigentlich wissen???

Gast

unregistriert

3

Sonntag, 24. Dezember 2006, 16:52

RE: unverheirateter Vater stirbt vor der Geburt!

Weil eben die Nachricht in der Zeitung so stand, unverheirateter Vater ( oder rzumindestens so nachgesagt ) starb vor der Geburt.

An diese "Nebenwirkung" sollten ruhig schwangere unverheiratete Frauen denken, Folgerungen ziehen über die Bedeutug des Standesmtes! Nicht in jeder Nacht git es einen über Neugeborernde wachenden Erzengel, der Literatur eines Bestsellers und sehr häufg gedruckem und zitiertem Buchen nach nur einmal in den letzten 3500 Jahren.

werner

Eine Beschreibung:

Ein deutscher Standesbeamter schließt NICHT die Ehe eines Paares! Das macht das Paar selbst, öffentlich erklären für einander BEDINGUNGSLOS verantwortlich zu sein, auch für Kinder! Der Standesbeamte BEURKUNDET nur diese Erklärung, und daran hängt sich ohne weitere Debatte oder Nachweisführung auch die Rentenversicherung z.B. bei der Frage der evtl. Halbwaisenrente für zukünftige Kinder an!

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 26. Dezember 2006, 20:50

RE: unverheirateter Vater stirbt vor der Geburt!

Bei soviel Irrsinn fällt mir nur eines ein... Ohne Worte!
Tina

bantam

Profi

Beiträge: 221

Danksagungen: 258

5

Mittwoch, 27. Dezember 2006, 19:45

RE: unverheirateter Vater stirbt vor der Geburt!

Hallo

Den Grundgedanken von Werner finde ich nicht mal so abwägig :
Was passiert wenn der uneheliche Vater vor der Geburt verstirbt.

Ich denke, das Kind bekommt zunächst Unterhaltsvorschuß, bis die Vaterschaft am Toten geklärt wird.
Dann gibt es Streit ( JuAmt-Arge-Eltern des Vaters ) um das Erbe ( soweit vorhanden ).
Wenn alles geklärt ist wird die Mutter mit Kind wohl Ämterseits behandelt als wenn sie alleinerziehende sei, wo der Vater keinen Unterhalt zahlen kann, evtl. noch die Halbwaisenrente dazu.

Gruß bantam[addsig]

Papa1212

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6

Mittwoch, 27. Dezember 2006, 20:15

RE: unverheirateter Vater stirbt vor der Geburt!

Hallo
Ich glaube wenn die Vaterschaft fest stäht und der verstorbende der Vater ist, dann müßten doch die Eltern des Toten Vater für denn Unterhalt aufkommen,das habe ich mal gelessen !? :-? :-? <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Papa1212, 27.12.2006, 08:16 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 221

Danksagungen: 258

7

Mittwoch, 27. Dezember 2006, 20:26

RE: unverheirateter Vater stirbt vor der Geburt!

hy Papa....

Unrecht haste nicht, dieses Unterhaltsrecht der Großeltern kann eingeklagt werden, jedoch wird es auf ALLE Großeltern verteilt und der Selbstbehalt bei Großeltern lag ...ich glaube bei 1100-1300 Euro...da wird es schwer sein etwas zu bekommen.

Gruß bantam[addsig]

Gast

unregistriert

8

Mittwoch, 27. Dezember 2006, 20:27

RE: unverheirateter Vater stirbt vor der Geburt!

Dann dürfte das Kind wohl Halbwaise sein.....@Papa, und somit Halbaisenrente beziehen.

Grüßle Aninjha

Papa1212

Anfänger

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Wohnort: Berlin

Beruf: ohne

9

Mittwoch, 27. Dezember 2006, 20:35

RE: unverheirateter Vater stirbt vor der Geburt!

@Aninjha
Ich weiß nicht wie es mit einer Halbwaißenrente ist. :-? :-? [addsig]

Gast

unregistriert

10

Mittwoch, 27. Dezember 2006, 20:56

RE: unverheirateter Vater stirbt vor der Geburt!

Interessant finde ich noch die Frage ob und wie die Eltern, Geschwister oder Kinder des Verstorbenden zu einer gentechnischen Abstammungsuntersuchung ( gegen ihren Willen ) herangezogen werden können wenn der Verstorbende eben NICHT zu Lebzeiten das werdende Kind als seins rechtskräftig anerkannte.

werner

P.S.

Ich denke nur aus reiner "Menschfreundlichkeit" werden andere Erben nicht auf ihren Teil verzichten weil eine Frau behauptet von dem Verstorbenden ein Kind zu bekommen!

P.S.
Der Verstorbende, sein Kind oder seine Geschwister könnten "Kuckuckskinder" sein, dahr gentechnish nur sicher über die Mutter wenn nicht adoptiert der Weg festzulegen.

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