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Umfrage

82%

ja

18%

nein

Insgesamt 114 Stimmen
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von Sunriel

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 8. Februar 2007, 15:03

Sein Kind ihr Kind, beider Kind?

Zum Nachdenken!

1. Ungewollt, ungeplant Vater zu werden und bis zu 25 Jahren Unterhalt zu zahlen ist eine gewaltige Veränderung der Lebensplanung, Dispositionsfreiheit und finanzielle Bürde!

2. Eine ungewolte Schwangerschaft ist für 4 - 6 ( mit Stillen 10 - 12 ) Monate auch eine deutliche Veränderung für die Lebenssituation- und planung.

3. Ist es sein, ihr oder beider Kind?

4. Frauen haben die straffreie Möglichkeit der Abtreibung! Warum ohne überhaupt den Vater fragen zu müssen, geschweige dessen Zustimmung einzuholen? Vielleicht mag er auch Alleinerziehender werden oder hat eine Familie die nicht böse über ein Kind mehr ist!

werner

KEINE Forderung nach Abtreibung auf sein Verlangen, aber nicht ohne seine Zustimmung und volle Väterpflichten auch für ihn!

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 8. Februar 2007, 17:29

RE: Sein Kind ihr Kind, beider Kind?

Hallo Werner,

es ist doch nun mal so, dass ein Mann weder das Recht hat in bezug auf schwangerschaft irgendwas zu entscheiden, noch bekommt ein unehelicher Vater automatisch hälftig das Sorgerecht. Er bekommt lediglich das "Recht" seiner Unterhaltspflicht nachzukommen und guter Hoffnung zu sein das er evtl. geregelt Umgang zum Kind aufgebaut werden kann.

Wenn eine Frau ein Kind will, wird sie dieses auch bekommen, egal ob Mann will oder nicht.
Eine Frau kann alleinig über ihren Körper bestimmen und somit über leben und tot des Ungeborenen alleinig entscheiden.
Schwangerschaftsabruch ist wiegesagt bis vollendetete 12.SSW straffrei.
Würde ein Vater jedoch den wunsch lau äußern dieses Kind nicht zu wollen, und um einen Abbruch bitten, macht er sich srafbar.

Grundsätzlich ist es das Kind beider, da es ja schon allein durch das genetische Erbgut so von der Natur vorgegeben ist.
Was die rechtliche Ansicht ist nunja.... das ist wiederrum eine andere Seite.

Meiner Meinung nach sind manchmal Väter die besseren Mütter, halt nur ohne Brust ;-)

Liebe Grüße Anna-Lena

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 8. Februar 2007, 17:31

RE: Sein Kind ihr Kind, beider Kind?

Habe mal darüber nachdacht!

1.Ungewollt, ungeplant Vater werden... sagt mir er hat sich nicht mit um die Verhütung gekümmert.

2.Eine Kind bringt nicht nur bis zum 12 Lebensmonat Veränderung, sondern das ganze Leben ändert sich,und das ist auch normal und schön.


Eine Abtreibung muß heute wirklich nicht mehr sein, es gibt so viele Möglichkeiten dem Ungeborenem Kind das Leben zu schenken.

Aber die Verzweiflung mancher werdenden Mütter muß oft so groß sein,das sie nicht mehr weiter wissen, und das müßte der werdende Vater auch merken.
Und vorher mit ihr "sprechen" das er bereit ist, sein Kind allein zu erziehen.

4. Zu diesem Punkt finde ich persönlich es nicht richtig, das die Mutter allein entscheiden kann und darf.

Sabine62

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 8. Februar 2007, 18:16

RE: Sein Kind ihr Kind, beider Kind?

Zu 1: Gilt auch für sie, Vergewaltigung als seltener Sonderfall ausgenommmen.

Zu "Verzweifelung": Darüber reden? Er muß ja nicht mal über die Tatache der Schwangerschaft überhaupt informiert werden!!!!

Gast

unregistriert

5

Samstag, 10. Februar 2007, 16:05

RE: Sein Kind ihr Kind, beider Kind?

Hallo Sabine62,

hmmm,.... du schreibst....."1.Ungewollt, ungeplant Vater werden... sagt mir er hat sich nicht mit um die Verhütung gekümmert."
in gewisserweiseja grundsätzlich richtig. Nur, was ist wenn die Frau bisher immerverhütet hat und diese plötzlich absetzt ohne den Mann das zu sagen? Oder. Frau gibt vor zu verhüten und hintergeht somit sein Vertrauen?
Das sind nicht seltene Vorgehensweisen, einiger Frauen.
Wobei ich hier nicht sagen möchte alle sind so! Also ich denke schon das Männer durchaus ungewollt schwanger werden können, doch sie haben keinerlei Möglichkeit zu zur wehr zusetzen. Eine Frau kann entscheiden bei Ungewollter Schwangerschaft ob Kind ja oder Kind nein. Ein Mann kann das nicht, er hat sich dem Willen der Frau unterzuordnen.

Wie gesagt manch ein Mann erfährt erst von der Tatsache das er einen "treffer" gelandet hat wenn er aufgefordert wird die Vaterschaft anzuerkennen, bzw. die Unterhaltsforderung ins Haus geflattert kommt.

Es ist nun mal so wenn Frau nicht will hat Mann keinerlei Mitspracherecht.

LG Anna-Lena


Gast

unregistriert

6

Samstag, 10. Februar 2007, 17:35

RE: Sein Kind ihr Kind, beider Kind?

Weitere Anmerkung betreff Unterhaltsforderungen!

1. Biologisch-medizinisch denke ich kann jede Frau nach 90 Tagen spätestens über die Schwangerschaft Bescheid wissen.
2. Daraus folgt meiner Meinung nach die ausschließende Pfllicht UNVERZÜGLICH ( auch im juristishen Sinne, Versäumniss = Verwirken der Ansprüche ) den werdenden Vater darauf hinzuweisen und auf die mögliche Vaterschaft vorzubereiten.

Begründung:
Als Vater ändert sich auch erheblich das Leben, sowohl deutlich finanziell als auch Dispositionen betreff weiterer Familiengründung und ggf. NICHTUMZÜGE, Arbeitsplatzwahl um das Umgangsrecht wahrnehmen zu können.

werner

Gast

unregistriert

7

Samstag, 10. Februar 2007, 18:00

RE: Sein Kind ihr Kind, beider Kind?

Hallo Anna-Lena,

ja du hast recht, solche Frauen gibt es leider auch und da ist es mies dem Mann gegenüber, weil er sich tatsächlich nicht dagegen wehren kann.

Ich hatte es unter Punkt 1 so gesehen, dass es ja auch Männer gib, die sich über Verhütung keine Gedanken machen,und hinterher ganz erstaunt sind, das es "passiert ist"
Vielleicht doch ein Grund mehr, als Mann auch mit an die Verhütung zu denken.Es ist ja auch so , dass die Pille z.B. auch ganz gern mal vergessen wird...nicht unbedingt absichtlich.

Das die Frauen das Recht haben,allein zu entscheiden ob ein ungeplantes Kind zur Welt kommt, finde ich auch nicht in Ordnung, das kann und darf eigentlich nicht sein.
Das hatte ich unter Punkt 4 auch so gemeint.

Lieben Gruß
Sabine62

Gast

unregistriert

8

Sonntag, 11. Februar 2007, 13:58

RE: Sein Kind ihr Kind, beider Kind?

Hallo Sabine62 und Werner,

@ Werner

zu 1. grundsätzlich richtig

zu 2. sehen ich genauso, für alles gibt es durch Versäumniss auch eine Verwirkung nur eiben nicht wenn es um Unterhaltsansprüche geht.

Was ich auch noch als erforderlich sehen würde, dass auch nichteheliche Väter mit Unterhaltsplicht ebenso das gem. (hälftige) Sorgerecht bekommen.
Denn ich kann nicht nicht die Pflicht fordern und das Recht für mich behalten.

@ Sabine62

Ich bin grundsätzlich auch der Meinung das Männer, was die verhütung angeht recht leichtsinnig sind, es gibt ja auch noch sowas wie krankheiten welche man(n) sich wegholen kann.... doch meißt reicht dafür die Blutzufuhr im hirn nicht mehr aus ;-)
Doch es ist auch so das Männer in Beziehungen oder Ehen hinters Licht geführt werden, und da seh ich es so das es meißt doch selten ist das Mann verhütet.
Vielleicht liegt es aber auch daran das es im Gegensatz zu uns Frauen nicht wirklich viel alternativen gibt mit denen Männer verhüten können.

Vielleicht sollte dafür auch mal was getan werden.....

Was den Punkt 4 angeht stimme ich Dir absolut zu, denn es kann nicht sein das einer allein über das Leben des anderen bestimmen kann. Und es sollte auch grundsätzlich die Möglichkeit eingeschlossen werden das auch uneheliche Väter die Erziehung und Betreuung ihres Nachwuchsen übernehmen können. Es wird doch immerwieder an das Umdenken von Frau von der Leyen appeliert und das Männer an der Erziehung mitarbeiten sollen, doch wieviele Frauen lassen das denn auch wirklich zu, oder wievielen gerade uneheliechen Vätern wird in der Realität diese Möglichkeit denn gegeben?

LG Anna-Lena[addsig]

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