Samstag, 11. Februar 2012, 01:25 UTC+1

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: airam(Mod) Leonies_mum(User)

Wer macht was?

Sunriel
10.02.2012
um 20:46 Uhr
lol
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Unkenkuss77 (9. Februar 2012, 22:32)

marianna (9. Februar 2012, 11:52)

Kisamakj (9. Februar 2012, 10:52)

Manuela70 (9. Februar 2012, 10:41)

Ellen1977 (8. Februar 2012, 15:15)

Umfrage

82%

ja

18%

nein

Insgesamt 114 Stimmen
Neu in der Galerie
von Sunriel

Gast

unregistriert

1

Samstag, 10. März 2007, 20:16

allein schwanger

hi,
vielleicht könnt Ihr mir helfen. ich bin schwanger von einem verheirateten mann, das ist ja schon schlimm genug, ich weiss..allerdings kommt hinzu, dass ich mich im 2. ausbildungsjahr zur gesundheits- und krankenschwester befinde und bei der geburt ein halbes jahr vor dem examen stehe. dort kann ich mich dann zwar für ein jahr beurlauben lassen, bekomme in der zeit allerdings keine weitere vergütung. zudem kommt hinzu, dass ich allein ca 40 km von meiner familie entfernt wohne und ich gerne dorthin zurück gehen würde, damit ich, wenn das jahr vorbei ist, gegebenenfalls auch jemanden habe, der auf den knirps aufpasst, wenn ich wieder schichtarbeit mache, ist das durchaus sinnvoll.
nun meine frage, was kann ich wo beantragen, was steht mir zu?? Ich bin 31, das ist meine 2. ausbildung und hilfe vom statt musste ich bisher nie in anspruch nehmen, kenne mich damit leider überhaupt nicht aus
vielen dank im voraus

Gast

unregistriert

2

Samstag, 10. März 2007, 20:24

RE: allein schwanger

Hallo Gast,

bitte setze nächste mal doch irgendeinen Namen unter Dein Posting, dann ist es schöner, zu schreiben ;-)

Frage: Was ist denn mit dem Vater?
Er ist Dir, wenn Du kein Vermögen hast, und aufgrund des Babys Dich nicht selbst versorgen kannst, zu Betreuungsunterhalt verpflichtet.

Und dem Kind zu Kindsunterhalt.

Zudem steht Dir Elterngeld zu, welches 67% Deines jetzigen Lohnes entspricht.

Sollte das Elterngeld nicht reichen, und der Vater nachweislich nicht zahlen können, dann kannst Du Hartz 4 beantragen.

[addsig]

Gast

unregistriert

3

Samstag, 10. März 2007, 20:31

RE: allein schwanger

ich hatte vergessen, mich einzuloggen, tut mir leid..
der kindsvater weiss es noch nicht, habe es selbst erst grade erfahren, wie ich ihm das sagen soll, ist mir auch noch ein rätsel, aber das kriege ich schon hin. er ist arbeitslos, seine frau verdient zuviel, des halb bekommt er kein hartz 4.
lg, andrea

Gast

unregistriert

4

Samstag, 10. März 2007, 20:47

RE: allein schwanger

Hallo Andrea,

dann wird der Vater für Dich eher nicht aufkommen können, und wohl auch keinen KU zahlen werden.

Das hieße für Dich, abhängig von der Höhe des Elterngeldes, steht Dir u.U. noch aufstockend Hartz 4 zu.

Für das Baby mußt Du dann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Die werden sich dann auch mit dem Vater in Verbindung setzen, und ihm klar machen, das er gesteigert erwerbspflichtig ist, heißt, er sich ganz klar um Anstellung bemühen muß.[addsig]

Zur Zeit sind neben Ihnen 120 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

5 Mitglieder und 115 Besucher

airam, bobele, Steffen40, supermuddi, thomas0123