Vielleicht ist es dann wirklich besser, wenn wir angeben, dass der Vater unbekannt ist?
Danke fuer eure Antworten!
Hallo Nicole, hallo Sonja.....
@Nicole,
Deinen letzten Gedanken solltest Du lieber mal ganz schnell ĂĽber den Haufen werfen.
Denn in Deutschland mal einfach so Vater als unbekannt anzugeben, und dann staatliche Leistungen kassieren, ist so leicht nicht. Zudem mach man sich damit genaugenommen sogar strafbar, und kann ganz schief nach hinten los gehen.
Also: Ihr geht zum Jugendamt, beantragt dort eine Beistandschaft, die helfen dann auch bei der Vaterschaftsanerkennung etc.
Die werden sich mit dem Vater auseinandersetzen.
Er wird aufgefordert werden, Unterhalt zu zahlen, und einen Titel zu unterschreiben (notfalls kann er gerichtlich dazu gezwungen werden).
Mit diesem Titel kann man pfänden, wenn der Vater mal nicht zahlt.
Staaten wie die USA, Kanada, Australien (neu), Südafrika, Österreich sind im Auslandsunterhaltgesetz oder auch in bilateralen Verbürgungen eingeschlossen, dort kann einfacher vollstreckt werden als in manchen EU Ländern. Voraussetzung bleibt aber in jedem Fall, dass die Adresse des Pflichtigen bekannt ist.
Also soooo aussichtslos ist Eure Lage gar nicht. Wobei ich nun anmerke, das mir die Infos nur bekannt sind, wenn Vater erst auswandert, wenn Titel schon besteht. Wie schwer es sein wird, den Titel zu bekommen unter Eurer Konstellation weiĂź ich nicht wirklich.
Da wird Euch auf jeden Fall das Jugendamt weiter beraten können.
Und wenn Vater nicht zahlt, aus welchen GrĂĽnden auch immer, erhaltet Ihr fĂĽr zumindest 72 Monate Unterhaltsvorschuss.
Aber verschweigen würde ich den Vater nie. Denkt mal etwas weiter, einige Jahre später. Euer Kind könnte krank werden, ein Organ benötigen z.b. und dann auf einmal fällt Euch der Vater wieder ein?
Ganz zu schweigen von der LebenslĂĽge, mit der Ihr Euer Kind groĂź zieht.
Und wie gesagt: BewuĂźt falsche Angaben zu machen, ist strafbar.
Von daher legt die zu machenden Schritte ruhig erstmal dem Jugendamt zu :-)
[addsig]