Samstag, 11. Februar 2012, 02:17 UTC+1

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.

Wer macht was?

Sunriel
10.02.2012
um 20:46 Uhr
lol
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Unkenkuss77 (9. Februar 2012, 22:32)

marianna (9. Februar 2012, 11:52)

Kisamakj (9. Februar 2012, 10:52)

Manuela70 (9. Februar 2012, 10:41)

Ellen1977 (8. Februar 2012, 15:15)

Umfrage

82%

ja

18%

nein

Insgesamt 114 Stimmen
Neu in der Galerie
von Sunriel

Jasoua

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Nähe Hamburg

Beruf: Kunstpädagogin

1

Dienstag, 4. September 2007, 11:38

Muss ich den Vater angeben?

Hallo,

ich stelle mich mal ganz kurz vor.
Ich bin 33 Jahre alt und habe einen 5jährigen Sohn. Nicks Vater ist Kanadier und die beiden haben nur sporadisch Kontakt, was aber durch meine Familie kompensiert wird.
Nun bin ich erneut schwanger ohne in einer Beziehung zu sein (von meinem besten Freund) und auch wenn es nicht geplant war ist die Entscheidung doch sehr schnell gefallen, das ich das Kind bekomme.
Bei meinem 5jährigen Sohn war es mir sehr wichtig, das sein Vater die Vaterschaft anerkennt, da er eben sehr weit entfernt lebt.
Ich finde aber das die momentane Situation meines besten Freundes nicht gerade so gut ist, das er die Vaterschaft für dieses Kind anerkennen sollte.
Seine Frau hat ihn vor 18 Monaten mit der gemeinsamen 6jährigen Tochter verlassen und lebt nun zwei Straßen von ihm entfernt und erwartet im November mit ihrem neuen Lebensgefährten ein Kind.
Die Scheidung wird aber aus steuerlichen Gründen erst im Januar eingereicht, so das mein bester Freund natürlich erst einmal automatisch als Kindsvater eingetragen wird und die Vaterschaftsanerkennung des richtigen Vaters nur über die Vaterschaftsanfechtung laufen kann, da das Kind ja vor Scheidungsantrag geboren werden wird.
Außerdem bin ich der Meinung, das er noch gar nicht absehen kann, was mit der Scheidung für ihn noch alles für Kosten auf ihn zukommen.
Ich habe keine Lust, das er irgendwann gezwungen ist Unterhalt für das Kind zu zahlen, da es ja schlussendlich meine Entscheidung ist das Kind zu bekommen.
Aber ich kann ja auch nicht ausschließen, das ich irgendwann mal gezwungen sein würde Unterhaltsvorschuß zu beantragen und wenn er als Vater eingetragen ist, dann wird ja automatisch er zum Unterhalt herangezogen.
Und ich möchte nicht, das er wegen meiner Entscheidung für das Kind vielleicht mit einer anderen Frau mal keine Familie gründet weil er sich das finanziell nicht leisten kann.
Im übrigen konnte mit dieser Schwangerschaft keiner von uns rechnen, weil ich mit der Verhütungsspritze verhütet habe und weder Antibiotika, noch Schmerzmittel genommen habe und auch keine Magen-Darmerkrankung hatte.
Die Frage ist nun, ob ich ihn als Vater angeben muss?

Liebe Grüße[addsig]

SiggiW

Anfänger

Beiträge:

2

Dienstag, 4. September 2007, 12:54

RE: Muss ich den Vater angeben?

HAllo Jasoua,

müssen tust Du gar nichts, aber im strengen Sinne wäre es Betrug, wenn Du den Vater Deines Kindes kennst und ihn nicht angibst - auch dem Kind gegenüber.

Aber jede Situation ist individuell zu betrachten und ich verstehe Deine Überlegungen schon.

Ich finde aber, dass beide Elternteile Verantwortung übernehmen sollten. Ich weiß nicht, ob Du den Vater / Deinen besten Freund nicht etwas zu sehr schonst. Du weißt nie, was auf DIch zukommt - finanziell wie auch im Alltag mit Kind(ern). Ich habe das Gefühl, Du denkst zu sehr an ihn bzw. an seine Situation und zu wenig an Dich und v.a. an das Kind.

Im Übrigen würdest Du auch keinen Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der Vater unbekannt ist.

Ich würde es mir also sehr genau überlegen und würde DIr eher raten, den Vater anzugeben.

Alles Gute für die weitere SS!

Siggi[addsig]

castapella

Anfänger

Beiträge:

3

Dienstag, 4. September 2007, 13:22

RE: Muss ich den Vater angeben?

als erstes würde mich mal brennend interessieren,was denn der KV zu deinen überlegungen sagt?

um konkret auf deine frage einzugehen:nein,musst du natürlich nicht!anspruch auf unterhaltsvorschuß hast du dann aber auch nicht,weil

"...der alleinerziehende Elternteil sich weigert, Auskünfte zu erteilen, oder
die Mutter eines Kindes bei der Feststellung der Vaterschaft nicht mitwirkt!!!".

nun mal zur moralischen frage die sich mir hier aufdrängt:hast du mal eine sekunde an die rechte deines kindes gedacht!schön und gut,das es deinem besten freund nicht so gut geht,aber es geht hier nicht um ihn oder um dich-sondern um EUER KIND!
dein kind hat wohl ein recht auf seinen vater und auf unterhalt!
mehr will ich auch gar nicht dazu sagen

*kopfschüttelnde*casta



[addsig]

Jasoua

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Nähe Hamburg

Beruf: Kunstpädagogin

4

Dienstag, 4. September 2007, 16:19

RE: Muss ich den Vater angeben?

Hallo.

Na ja, da ich ja schon Mutter eines Sohnes bin, weiß ich schon was auf mich zu kommt.
Und der Verantwortung entziehen wird der Kindesvater sich sozial auf keinen fall, da kann ich ihm absolut vertrauen.
Er wird sich auch um das Kind kümmern und an der Erziehung beteiligen, das Kind wird natürlich wissen wer sein Vater ist.
Mir geht es rein um den finanziellen Aspekt und ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn ich ihn nicht eintragen lasse.
Und wenn ich keine Gelder von Ämtern für das Kind beantrage, dann kann es denen ja auch egal sein, ob er als Vater eingetragen ist oder nicht.
Ich wollte nur wissen ob es rechtlich zulässig ist eben den Vater nicht anzugeben.
Weder entziehe ich ihm sein Kind noch entzieht er sich seiner Vaterrolle.

Liebe Grüße

Feuervogel

Senior Mitglied

Beiträge: 15

Danksagungen: 17

5

Dienstag, 4. September 2007, 19:05

RE: Muss ich den Vater angeben?

Hallo Jasoua,
also ich bin kein Jurist, kann dir über die rechtliche Seite somit nichts Verbindliches sagen.
Das Folgende sind Erfahrungswerte und Überlegungen, die ich dir einfach mal als Denkanstoß geben möchte:
Also erstmal rein rechtlich gesehen (mein Wissensstand) darfst du zwar auf Unterhalt für dich (also Ehegattenunterhalt oder Betreuungsunterhalt) verzichten, nicht aber auf den Unterhalt für dein Kind. Denn das ist Geld, was deinem Kind zusteht.
Und nun überlege mal Folgendes: angenommen, es geht dir finanziell so gut, daß du für deine beiden Kinder auch ohne Kindesunterhalt gut sorgen kannst, auch brauchst du keinen Betreuungsunterhalt von deinem Freund während Mutterschutz und den ersten drei Jahren deines Kindes - prima, dann kannst du deinen Freund auch ruhig als Vater angeben, einfach um bei der Wahrheit zu bleiben.
Wenn dein Freund, wie du schriebst, sozial die Verantwortung für euer Kind übernimmt, hat er vielleicht auch von sich aus den Wunsch, dies - im Rahmen seiner Möglichkeiten, versteht sich - auch finanziell zu tun. Auch in diesem Fall könntest du also deinen Freund der Wahrheit gemäß angeben.
Sollte dein Freund einmal in finanzielle Schwierigkeiten kommen, könnte er mit deinem Einverständnis den Unterhalt - für längere oder kürzere Zeit aussetzen.
Auch wenn du rein rechtllich zwar nicht auf den Kindesunterhalt verzichten darfst - solange du den Unterhalt nicht einklagst, wird kein Hahn danach krähen nach dem Motto: wo kein Kläger da kein Richter.
(Ich persönlich kenne Fälle, wo Mütter eben das getan haben, nämlich zugestimmt, den Kindesunterhalt für bestimmte Zeit auszusetzen, weil sie kein Interesse daran hatten den Vater ihrer Kinder finanziell zu ruinieren).
Also auch in diesem Fall würde es nicht schaden, den Vater deines Kindes der Wahrheit gemäß offiziell anzugeben.
SOLLTEST du allerdings - ich wünsche es dir nicht, aber man kann gerade heutzutage nie wissen - jemals in die Verlegenheit kommen, Unterhaltsvorschuss oder gar Hartz IV beantragen zu müssen, dann machst du dich strafbar, wenn du ihn NICHT als Vater angibst....
Also, wo ist eigentlich dein Problem?
Noch eine Überlegung: es wird vielleicht (irgend wann einmal) für euer Kind schön und auch wichtig sein, daß es "offiziell" einen Vater hat und nicht irgendwie "hinter der Hand", oder?
Also gib deinem Freund als Vater an und einige dich "intern" mit ihm, wie ihr das Finanzielle halten wollt (entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit), so wie ihr das offenbar auch vorhabt, mit dem Umgang zu regeln.
Das wäre mein Rat an dich.
Viel Erfolg und alles Gute für Euch!
Feuervogel
[addsig]
Liebe ist das Einzige was wächst,
wenn wir es verschwenden.

(Ricarda Huch)

Gast

unregistriert

6

Dienstag, 4. September 2007, 19:21

RE: Muss ich den Vater angeben?

Hallo Jasoua,

schließe mich Feuervogel an, ohne nääher drauf einzugehen.

Aber mir kam grad noch ein Aspekt, den ich Dir als Denkanstoss mit zur Seite geben möchte.

Es könnte Dir auch etwas passieren, und das Kind würde dann ein Vormund zur Seite gestellt, in eine Pflegefamilie gegeben oder sonstiges, weil ja auf einmal jeder daher kommen könnte, und sagen könnte es ist mein Kind.

Gerade wenn Ihr Euch so einig seit, fände ich: Vaterschaftsanerkennung, geteiltes Sorgerecht, und Eintrag des Vaters ind die Geburtsurkunde.

[addsig]

Jasoua

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Nähe Hamburg

Beruf: Kunstpädagogin

7

Freitag, 7. September 2007, 08:41

RE: Muss ich den Vater angeben?

Danke für die Antworten.

Ihr habt mir schon einige Punkte genannt, die ich noch nicht so bedacht habe.
Ich habe ja GottseiDank noch einige Monate Zeit mir das in Ruhe durch den Kopf gehen zu lassen.
Aber was ich jetzt schon auf jeden Fall sagen kann ist, das sowohl mein 5jähriger Sohn als auch dieses Kind zu meiner Familie kommen falls mir mal etwas passieren sollte.
Daher wird es kein gemeinsames Sorgerecht geben, weil ich will das die Kinder zusammenbleiben und Nick hat ja einen anderen Vater.
Meine Mutter ist nur 18 Jahre und meine Tante nur 12 Jahre älter als ich.

Liebe Grüße




Minniemaus29

unregistriert

8

Freitag, 7. September 2007, 21:55

RE: Muss ich den Vater angeben?

Hallo Jasoua,

ich glaube auch, dass dein bester Freund sich derzeit auch noch garnicht darüber im Klaren ist, dass er, wenn das Kind seiner zukünftigen Exfrau noch während der "Ehe" geboren sein wird, auch dafür wird Unterhalt zahlen müssen, während der neue Lebensgefährte sozusagen "ungeschoren" davon kommt....

Mensch, fasst euch doch mal an den Kopf...selbst wenn dein "bester" Freund geschieden wird, so könnte die Ex noch nicht mal "Betreuungsunterhalt" von ihrem LG verlangen, wozu er technisch bei Nichtzusammenleben auch noch verpflichtet wäre....nein....dein bester Freund ist wahrscheinlich auch noch ein so liebes (sorry) "dummes" Schaf und zahlt dann dafür noch nachehelichen Unterhalt...menno, bringt euch doch nicht noch mehr in den finanziellen Ruin als ihr jetzt schon auf dem besten Wege dahin seid....*kopfschüttel*

Verzeiht mir meine vielleicht "harte" Ausdrucksweise, aber diplomatischer kann ich es jetzt grad net ausdrücken... :roll:

LG
die Minniemaus[addsig]

Aprilhexle

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Augsburg

9

Sonntag, 7. Oktober 2007, 00:18

RE: Muss ich den Vater angeben?

Vieles was mir beim durchlesen deiner Frage dazu eingefallen ist, ist bereits geschrieben, ich möchte aber auch noch kurz was dazu schreiben.

Ich bin auch Alleinerziehend, da der Vater das Kind überhaupt nicht wollte,
ich habe aber darauf bestanden das er in der Geburtsurkunde steht,
weil ich der Meinung bin, das es für das Kind irgendwann sehr wichtig ist, nicht nur vom reden einen Vater zu haben, sondern dies auch schwarz auf weiß in den Unterlagen stehen zu haben.
Das Jugendamt hat mich damals, als mein Sohn etwa 2 Wochen alt war, angeschrieben, wegen Unterhaltsvorschuss und Beistandsschaft.
Ich hab aber erst einen Termin gemacht als sich der KV überhaupt nicht bei mir gemeldet hatte, ....
Aber was ich damit sagen wollte ist, das das Jugendamt Dich auf jeden Fall anschreiben wird, da Du in diesem Fall Alleinerziehend bist und die Dir einfach Ihre Unterstützung anbieten wollen/werden.

Da Du ja noch einiges an Zeit haben wirst,
überlege es Dir genau wie Du oder Ihr das machen wollt,
also die genaue Regelung mit Vaterschaft und Unterhalt und so weiter!

Viel Glück und alles Gute für die Schwangerschaft!!

[addsig]

Gast

unregistriert

10

Sonntag, 7. Oktober 2007, 01:10

RE: Muss ich den Vater angeben?

Zitat von »Aprilhexle«


ich habe aber darauf bestanden das er in der Geburtsurkunde steht,
weil ich der Meinung bin, das es für das Kind irgendwann sehr wichtig ist, nicht nur vom reden einen Vater zu haben, sondern dies auch schwarz auf weiß in den Unterlagen stehen zu haben.


Hallo Aprilhexe .....

persönlich finde ich diese Aussage sehr lobenswert, und auch Kindswohldenkend, egal, was partnerschaftlich läuft.

Möchte Deinen Gedankengang gerade mal etwa weiter, aber nicht irrealistisch "weiterspinnen"

Zur Entstehung eines neuen Lebens gehören 2.

Unverheiratet, vielleicht aus einer kurzen Affäre oder ONS entsteht ein GEMEINSAMES Kind.

Sind beide nicht verheiratet, haben keine gemeinsame Sorge vor Geburt abgegeben......was ist mit dem Baby? Mutter nicht mehr da, Vater würde vielleicht da sein, weiß aber nicht, das er Vater ist....

Kind könnte, wenn vorher alles seine Wege geht, familienrechtlich ohne Probleme.

Okay, ein Baby bekommt das alles nicht mit.

Was ich einfach sagen will:

Weiter denken, denn Kinder sind ZUkunft, und wir als Eltern legen ihnen die Steine dazu[addsig]

Zur Zeit sind neben Ihnen 107 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

2 Mitglieder und 105 Besucher

airam, pimboli