RE: Alles zuviel!WER HILFT MIR?
Hallo und herzlich Willkommen, und herzlichen GlĂĽckwunsch zur Schwangerschaft.
Meine erste Frage wäre mal:
Was ist mit dem Vater? Weil laut §1615 BGB ist er Dir zu Unterhalt verpflichtet.
Absatz:
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.
Zum anderen könntest Du wegen Verschiebung der Zahlungseingänge a. den Vermieter bitten, die Zahlungen zu verlegen, oder aber Du erbittest beim Amt ein Überbrückungsdarlehn, welches Du dann jedoch zurückzahlen mußt.
Ich würde Dir zudem noch raten, Dir örtlich bei pro Familia, Caritas o.ä. Unterstützung und Hilfe zu suchen.
Zudem gibt es einen Geldtopf (aus der Mutter Kind Stiftung), die oftmals auch finanzielle UnterstĂĽtzungen geben.
Du kannst den Kindsvater in die Pflicht nehmen, die Säuglingserstausstattung zu finanzieren.
Konnte ich Dir etwas weiter helfen? Ansonsten frag einfach weiter[addsig]