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von jujoma

Zappel07

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 3. Dezember 2007, 10:57

Wie läuft das mit Vaterschaftstests?

Hallo,
kurz einmal zu mir..Ich habe vor 8Wochen eine Tochter zur Welt gebracht.Von meinem Ex-Freund habe ich mich getrennt,bevor ich erfahren habe,dass ich schwanger bin.Der will jetzt einen Vaterschaftstest machen lassen,weil er die Kleine nicht haben will.Ich habe mich soweit erkundigt,dass man die sich zuschicken lassen kann.Aber wer sagt mir,dass er den Test selber macht?Wenn er das einem Freund gibt,kommt natĂĽrlich bei raus,dass er nicht der Vater ist.Sollte ich dann vor Gericht gehen?Oder kann man die Tests dann nicht mehr anfechten?Und wie lange dauert das Ganze?
Wär super,wenn ihr mir helfen könntet oder ähnliches erlebt habt.
Liebe GrĂĽĂźe [addsig]

happybalubär

Anfänger

Beiträge: 0

2

Dienstag, 4. Dezember 2007, 18:11

RE: Wie läuft das mit Vaterschaftstests?

Hi Zappel,

dubiose Vaterschaftstests zum "zuschicken" sind bei Gericht nicht verwertbar!

Wenn Du den Kindsvater angegeben hast und er UH verweigert, wird die Vater-
schaft soweit ich orientiert bin ganz automatisch von Amts wegen ĂĽber einen
entsprechenden Test bei zugelassenen Ärzten ermittelt. Du brauchst da derzeit
eigentlich von Dir aus nix weiter unternehmen. Einstweilen kannst Du allerdings
UV beim Jugendamt bekommen, das beschleunigt u.U. die Sache.

(sachkundigere Damen sollen mich korrigieren, wenn ich da falsch liege)

Balu der Bär[addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 463

Danksagungen: 2166

Wohnort: MĂĽnsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

3

Dienstag, 4. Dezember 2007, 19:23

RE: Wie läuft das mit Vaterschaftstests?

Hallo Zappel07,

bekommst Du UHG oder zahlt der Vater erst mal freiwillig??

Auch wenn er einen privaten Test machen lässt und der Test, aufgrund Deiner Vermutungen, dass er dabei „schummeln“ könnte negativ ausfällt, kannst Du der Sache ganz beruhigt entgegen sehen, denn wenn er die Vaterschaft anzweifelt, wird sie, im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellungsklage, gerichtlich festgestellt (§ 1600d BGB). Das Gericht kann ein privates Gutachten als Beweis anerkennen, muss es aber nicht. Es kann also passieren, dass das Gericht einen weiteren Gutachter bestellt und sollte Aussage gegen Aussage stehen, wird das Gericht dies eh tun. In dem Feststellungsprozess klagt Dein Kind gegen den von Dir als möglichen "Vater" angegebenen Mann auf Anerkennung der Vaterschaft, und auch zugleich auf Zahlung von Kindesunterhalt.

Eine Beistandschaft beim Jugendamt unterstĂĽtzt dich dabei und dir entstehen keine Kosten.

LG
Waltraud
;-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes:

Zappel07

Anfänger

Beiträge:

4

Mittwoch, 5. Dezember 2007, 14:16

RE: Wie läuft das mit Vaterschaftstests?

Hallo,
Danke fĂĽr die schnellen Antworten.
Ich bekomme UV vom Jugendamt,er zahlt nicht freiwillig..Um diese privaten Tests muß er sich ja kümmern,richtig?Da ist nämlich das nächste Problem..Er kümmert sich um nix was ihn Geld kostet..Gibts da irgendwelche Fristen?
Liebe GrĂĽĂźe
Tanja[addsig]

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