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5%

manchmal

93%

nein

2%

ja

Insgesamt 59 Stimmen
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von jujoma

josy300103

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: zwickau

1

Mittwoch, 14. Mai 2008, 13:40

Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

Ich wohne in einer WG - eigentlich mit einem Mann.
Mit diesem war ich auch 6 Monate zusammen und bin schwanger von ihm.
Ende April kündigte er den Mietvertrag hinter meinem Rücken und bewarb sich in den alten Bundesländern - er ist bereits verzogen und hat dort Arbeit gefunden.
Ich habe natürlich auch schnell die Wohnung gekündigt bzw versucht einen neuen Mitbewohner zu finden...
Nun meine Frage: Die ARGE will von mir wissen, wer der Vater des ungeborenen Kindes ist und wenn ich es nicht angebe, müsste ich wohl auf einiges verzichten.
Ich habe erst diesen Monat ergänzendes Hartz IV beantragt und weiß nun nicht, ob die ARGE uns jetzt als Paar ansieht und ich Strafe zahlen muss wegen einer Falschangabe (WG-Mietvertrag)
Der Vater des Kindes hat jetzt seinen Zweitwohnsitz in Düsseldorf, da er so schön seine Miete dort vom Arbeitgeber für 6 Monate gezahlt bekommt und lässt seinen Hauptwohnsitz in Zwickau (meine Adresse)
Ich habe Angst, dass sie sein Einkommen berechnen und mir das ergänzende HartzIV streichen - er würde für mich nie und nimmer aufkommen!!! So könnte ich weder Miete noch meine Rechnungen bezahlen.
Wie kann ich der ARGE beweisen, dass ich wirklich alleine bin???
Und gibt es eine Möglichkeit, dass ich Unterstützung für den Umzug bekomme, denn bis
ich ausziehen kann, bin ich im 6. Monat!!!
Leider gibt es hier weder Wohnungen, die in der Preislage liegen, die die ARGE bezahlt, noch Wohnungen, wo ich 3 Monate mietfrei wohnen könnte um der ARGE zu beweisen, dass ich alleine gemeldet bin.
Bitte helft mir!!!
Ich weiß nicht mehr weiter!
[addsig]

ingeling

Anfänger

Beiträge:

2

Mittwoch, 14. Mai 2008, 19:36

RE: Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

Hi Josy,
klingt ja echt schlimm, was du da schreibst, fällt mir auch spontan nicht wirklich was ein.
Vielleicht kann mal jemand vom Amt zu dir in die Wohnung kommen und sich davon überzeugen, dass du alleine lebst. eine andere Idee hab ich im Moment leider nicht.
Du schreibst, die Arge will wissen, wer der Vater des Kindes ist, hast du ihn nicht schon beim Jugendamt angegeben? Die von der Arge fragen vermutlich wegen dem Unterhalt, den er für das Kind zahlen muss, der wird dir dann nämlich angerechnet.
Unterstützung für den Umzug müsstest du bekommen, frag mal danach bei der Arge.
Kopf hoch, das wird schon..
lG,Inge

Sany

Anfänger

Beiträge:

3

Mittwoch, 14. Mai 2008, 21:38

RE: Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

Nabend Josy !
Darf ich mal fragen wie alt Du bist?
In der heutigen Zeit gibt es genügend Hilfe für Schwangere...nicht nur finanzielle Mittel !
ich finde es immer sehr schade,das manche Mädels erwarten,nur weil man alleinerziehend ist, braucht man sich um nichts zu kümmern.
Ich meine das nicht böse und möchte Dich auch nicht angreifen.....aber der normalste Weg wäre doch
1.)Du gehst zum Jugendamt und gibst den Vater des Kindes an.
2.)Holst Dir einen Termin bei der Arge und bringst gleich sämtliche Unterlagen mit.(Kontoauszüge,Mietvertrag ect.
3.)Du gehst zur Diakonie.(Du erhälst kostenlose Schwangerschaftsunterstützung...Anziehsachen ect.)
L.G
sany[addsig]

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 15. Mai 2008, 00:11

RE: Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

Hallo josy,

herzlich Willkommen hier im Forum.

Habe auch einige Fragen/Anregungen zu Deinem Posting. ;-)


Zitat von »josy300103«


Ende April kündigte er den Mietvertrag hinter meinem Rücken und bewarb sich in den alten Bundesländern - er ist bereits verzogen und hat dort Arbeit gefunden.
Ich habe natürlich auch schnell die Wohnung gekündigt bzw versucht einen neuen Mitbewohner zu finden...

Der Vater des Kindes hat jetzt seinen Zweitwohnsitz in Düsseldorf, da er so schön seine Miete dort vom Arbeitgeber für 6 Monate gezahlt bekommt und lässt seinen Hauptwohnsitz in Zwickau (meine Adresse)



Nun ja, somit dürfte für die ARGE ja klar sein, das er nicht mehr bei Dir lebt. Wohnung ist (vertragsgerecht?)gekündigt, und vorzeitig kann er wohl auch nicht aus dem Vertrag.

Frage: Wenn Ihr beide die Wohnung angemietet habt, wie ist es da möglich, den Vertrag alleinig zu kündigen?

Oder galt einer von Euch nur als Untermieter :-? :-?


Zitat von »josy300103«


Nun meine Frage: Die ARGE will von mir wissen, wer der Vater des ungeborenen Kindes ist und wenn ich es nicht angebe, müsste ich wohl auf einiges verzichten.
Ich habe erst diesen Monat ergänzendes Hartz IV beantragt und weiß nun nicht, ob die ARGE uns jetzt als Paar ansieht und ich Strafe zahlen muss wegen einer Falschangabe (WG-Mietvertrag)



Du hast also im Mai 2008 ALG2 beantragt? Und Falschangaben gemacht? Wieso?
Er hat die Wohnung doch im Apri gekündigt? Wieso nicht gleich mit offenen Karten spielen :-? :-?



Zitat von »josy300103«

....um der ARGE zu beweisen, dass ich alleine gemeldet bin.
Bitte helft mir!!!
Ich weiß nicht mehr weiter!


Dafür dürfte die Kündigung der Wohnung (die Du ja nun auch gekündigt hast, genügen!!!!

Zitat von »josy300103«


Nun meine Frage: Die ARGE will von mir wissen, wer der Vater des ungeborenen Kindes ist und wenn ich es nicht angebe, müsste ich wohl auf einiges verzichten.



Zitat von »josy300103«


Ich habe Angst, dass sie sein Einkommen berechnen und mir das ergänzende HartzIV streichen - er würde für mich nie und nimmer aufkommen!!! So könnte ich weder Miete noch meine Rechnungen bezahlen.



Also: Du wirst den Vater benennen müssen (es sei denn, Du willst Dich wissentlich strafbar machen (moralisch gegenüber dem Kind lass ich mal ganz aussen vor)

Bevor Du oder Euer gemeinsames Kind staatliche Unterstützung erhaltet, sind ersteinmal die Unterhaltsverpflichtenden
a. von Dir anzugeben
b. von Dir zu überprüfen....

Du hast Mitwirkungspflicht. Heißt: Du mußt den Vater benennen.

Er muß dem Kind Unterhalt gewähren.

Und auch Dir ist er zu Unterhalt verpflichtet.

Und DU mußt ihn (notfalls anwaltlich) dazu auffordern, berechnen lassen etc. Das ist Deine Pflicht8bevor Du ALG2 beantragst). Gegenüber dem Kind, und dem Staat gegenüber.

Das mal zu der rechtlich "stumpfen" Seite.

Der Vater ist auch Dir zu Unterhalt verpflichtet(ob er will, oder nicht). Auch für die Ersausstattung des gemeinsamen Babys etc. Ist im BGB alles verankert.

Aber es ist nicht die Pflicht oder das Recht der ARGE es zu überprüfen, sondern:

DU unterschreibst bei Deinen Anträgen, das DU andere evtl Unterhaltsansprüche vorwiegend geltend machst.

Also. Kümmere Dich darum.

Sonst kann es eines Tages böses erwachen geben.

Zum anderen:

Wende Dich bitte nebenher noch an die "Stiftung Mütter in Not"....(frag dazu bei Diakonie oder Caritas(ist örlich halt unterschiedlich) schnellstmöglich.

Die "schütten" auch Gelder aus, für Erstausstattungen, evtl. Umzugsschwierigkeiten etc.

Aber bitte: Lege nicht alles der ARGE in der Hand, nach dem Motto, die kümmern sich schon.

Kümmern mußt Du Dich um das Dir/Euch zustehende selber.

Und bevor die Arge irgendwas zahlen muß, muß erstmal genau geprüft werden, ob der Vater nicht zahlen kann.

Das ist Deine Mitwirkunspflicht, die Du hast. Wirkst Du nicht mit, könntest Du ganz schnell eine Menge Probleme bekommen.



[addsig]

josy300103

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: zwickau

5

Donnerstag, 15. Mai 2008, 13:25

RE: Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

ich danke euch für die schnelle antwort und versuche mal alle fragen auf einmal zu beantworten.
also mein kind ist ja noch gar nicht auf der welt, deshalb war ich noch nicht beim jugendamt. die vaterschaftsanerkennung kann man soviel wie ich weiß erst im 7. monat machen oder so. bei der diakonie bzw. stiftung mutter und kind war ich schon aber die meinten auch für umzug gäbe es weder von denen noch von der arge unterstützung...
die arge hat bereits alle unterlagen von mir. den wg mietvertrag haben wir gemacht, weil es eigentlich auch angedacht war, dass wir nichts miteinander haben, denn er war über jahre mein bester freund.
wie soll ich denn beweisen, dass er gar nicht mehr bei mir ist? klar ist die wohnung gekündigt aber er und ich, wir sind ja noch 3 monate hier gemeldet und er könnte ja z.b. jedes wochenende bei mir sein (was er nicht ist)
also denke ich, dass die arge uns die 3 monate als paar berechnet und ich am ende kein algII bekomme, weil er viel verdient und für mich aufkommen muss.
er wird in den widerspruch gehen und ich sitz dann da und kann meine miete nicht zahlen, weil ich nix mehr von der arge kriege. irgendsowas blödes passiert mir immer.
den wg-mietvertrag konnte er alleine kündigen, weil jeder von uns seinen eigenen hat.
ich werd morgen mal zum gericht gehen, mir diesen schein holen und dann zum anwalt, mal sehen, was der meint. :roll: [addsig]

Rednex

Anfänger

Beiträge:

6

Donnerstag, 15. Mai 2008, 20:09

RE: Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

Ich würde den Kindesvater von Amts wegen abmelden und wenn das nicht reicht, kann die ARGE sich ja vor Ort davon überzeugen, daß nur noch du da in der Wohnung wohnst.

Bezüglich des Angabens bist du zur Mitwirkung verpflichtet. Er ist dir und dem Kind ja zum Unterhalt verpflichtet.


josy300103

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: zwickau

7

Donnerstag, 15. Mai 2008, 20:24

RE: Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

aber ich hab halt angst, dass sie sein einkommen mir anrechnen und ich kein algII mehr bekomme. wenn er dann in den widerspruch geht, dann steh ich da und wer zahlt mir dann was???[addsig]

Gast

unregistriert

8

Donnerstag, 15. Mai 2008, 22:03

RE: Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

Hallo Josy,

wie ich oben schon einmal erwähnte, ist der Vater Dir zu Unterhalt verpflichtet(nicht nur dem Kind gegenüber), wenn Du wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten gehst /gehen kannst.

Diese Ansprüche wirst Du auf jeden Fall geltend machen müssen.

Logisch wird das dann dauern, die Berechnungen, ob und wenn wie viel er zahlen muß etc.

Du könntest dann eine Abtretungserklärung mit der ARGE machen.
Das heißt, sie treten ersteinmal in Vorausleictung. Heißt, Dein monatliches Geld ist ersteinmal gesichert.

Und wenn der Vater dann irgendwann dazu verpflichtet wird, zu zahlen, und er müßte dann angenommen auch zurückerstatten, dann geht die Rückerstattung an die ARGE, und nicht an Dich.

So ganz ohne Geld wirst Du nicht da stehen.

Erkundige Dich mal bei Deinem Sachbearbeiter, was er da möglich machen wird (Abtretungserklärung etc.)
[addsig]

Gast

unregistriert

9

Freitag, 16. Mai 2008, 06:55

RE: Schwanger und ALGII - bitte dringend um Hilfe

Hallo.
Mir kommt es so vor, als sollte der KV wegen Unterhalt geschont werden.
Mir kommt es so vor, als sollte der KV nie mit einbezogen werden, was das Kind angeht. Nur meine Meinung!
Da er aber der Mutter und dem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist, muß wohl ein Anwalt die Unterhaltsfrage klären. Sonst gibt es wirklich Probleme mit der Arge.
Was die Wohnung angeht, hat Ex die Wohnnug gekündigt. Der Vermieter müßte das Kündigungschreiben haben. Da würde ich den Vermieter um eine Kopie bitten und sie der Arge vorlegen. Damit sollte das Problem beseitigt sein.
So wie sich alles anhört, wird es wohl Stress zwischen den beiden geben, der aber nicht zu umgehen ist.
Glückspilz[addsig]

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