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von jujoma

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Montag, 19. April 2010, 13:47

Leistungen vom Kindsvater

Hallo,

ich habe da mal wieder eine Frage. Stehen mir schon vor der Geburt des Kindes Leistungen vom Kindsvater zu? Also ich meine Beteiligung an Umstandsbegleitung, Erstausstttung usw.?

LG

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Chaosnudel« (19. April 2010, 14:08)


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mama_wonni

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Montag, 19. April 2010, 19:13

Hallo Chaosnudel ,
ich denke nicht...Die Leistungen sind Kindesunterhalt, die Du bekommst wenn das Kind geboren ist...und da Du noch kein Kind hast in dem Sinne,bekommst Du auch nix...Vielleicht kannst Du Dich mit dem Vater ein wenig verständigen und er greift Dir finanziell freiwillig unter die Arme...Ansonsten gäbe es bei Erstaustattungen die ARGE oder Caritas z.B. Die könntest Du auch mal ansteuern ;)
Alles andere wäre mir neu..

LG Wonni
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3

Montag, 19. April 2010, 19:41

Ich habe inzwischen die Stelle gefunden wo es steht. Doch es steht mir zu. In § 1615 l BGB steht das dir auch vorher Leistungen zustehen!

Einigen ist da wohl nicht. Mir gehts wenn ich ehrlich bin auch nicht wirklcih ums Geld, sondern ums Prinzip. Sorry wenn ich das so sage, aber irgendwo gibts Grenzen und die hat er nun überschritten.

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mama_wonni

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4

Montag, 19. April 2010, 19:53

Ja das habe ich jetzt auch gefunden,hatte aber noch nie was gehört von dem 1615....schätze kommt nicht so vor.. ;)

Welche Grenze hat er überschritten? Dir ein Kind zu machen?? 8|

Gruß Wonni :thumbsup:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mama_wonni« (19. April 2010, 20:22)


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Montag, 19. April 2010, 20:27

das möchte ich nicht hier so schreiben, aber ich schick dir gleich ne pn, ok?

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Rick

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Montag, 19. April 2010, 20:33

Hi Chaosnudel,
Also ich meine Beteiligung an Umstandsbegleitung, Erstausstttung usw.?
aus Prinzip frage ich da: hm, was soll das?

euer kind wird so bestimmt einen super-start haben ;( . nö, solche fragen sind nicht ernst zu nehmen!

@ mama wonni: weder staatliche stellen, noch die caritas drucken geld übrigens. beim ersteren sinds steuer - bei zweiterer spendengelder. und die sollten den wirklich bedürftigen zukommen.

jedenfalls scheint chaosnudel leistungsfähig zu sein,

lg Rick

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Montag, 19. April 2010, 20:51

glaub mir es gibt schon gründe. wie sich das anhört ist mir schon klar. aber so ist es nicht. ich habe sogar lange zeit überlegt nicht mal unterhalt von ihm zu verlangen. und ja ich kann mir die sachen selbst kaufen, keine frage. aber warum soll ich für alles alleine aufkommen? es ist ja nicht nur mein kind.

das das kind einen traurigen start hat habe ich heute auch gedacht, aber ich kanns nicht ändern. an mir liegts sicher nicht, aber was er sich jetzt leistet geht halt zu weit. das er einfach nichts davon wwissen will kann ich jja akzeptieren, aber ich lasse mir von niemannden drohen, das steht fest!

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Benghee

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8

Dienstag, 20. April 2010, 07:30

Hallo Chaosnudel,

( ;) treffender Name nebenbei bemerkt).
Du solltest Dich so langsam mal entscheiden was du für Dich und Euer Kind willst/brauchst unabhängig vom Vater des Kindes!
Weil diese Hüh und Hott Spielchen wären mir ganz ehrlich gesagt zu anstrengend!
Es gehören immer zwei dazu sich uneinig zu sein :rolleyes: und das weißt Du!
Das erinnert mich an meinen Sohn in seiner Trotzphase ;) sorry so ist es.
Ich will jetzt aber nein nun will ich auch nicht mehr --- ich hab dann immer gesagt Willi gibbets nich mehr!
Er hat sich dann schmollend in sein Zimmer zurückgezogen :rolleyes: .
Ihr seid erwachsene Menschen also benehmt Euch auch so ;) es bekommt Deiner / Eurer Gesundheit und Eurem Elterndasein zu gute :)

Ganz liebe Grüße
Benghee
" Die Realität ist nur eine Illusion,
wenn auch eine sehr hatnäckige."
Albert Einstein


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9

Dienstag, 20. April 2010, 08:15

ich habe mich heut nacht schon entschieden ;)

Ich habe keinen Nerv mir diesen Stress im Moment anzutun und werde nichts unternehmen bis das Kind da ist. Ja und dann werde ich das einfach demm Jugendamt übergeben und die sollen sich kümmern :cursing:

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Comfort

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10

Dienstag, 20. April 2010, 12:23

Hallo Caosnudel,

ich habe mich neulich etwas intensiver mit Sonderbedarf befassen müssen……

Da ich wie immer etwas schreibfaul bin und meine Mittagspause zeitlich begrenzt ist, verweise ich wieder einmal auf einen Link.
Erstausstattung

Viele Grüße
Comfort
"Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern"
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Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV)

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