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thomas0123
11.02.2012
um 11:44 Uhr
Ein schönes we euch allen @pimboli was machen die erkundungsfahrten?
 
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Umfrage

82%

ja

18%

nein

Insgesamt 114 Stimmen
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von Sunriel

JungeMama23

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1

Sonntag, 13. Juni 2010, 16:19

Frage zu Behördengänge und Ämter vor/nach Geburt bei Vater unbekannt?

Kann mir das jemand genauer erläutern was man schon vor der Geburt abklären kann/sollte und was nach der Geburt.

Wie läuft das wenn der Vater unbekannt ist?

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pimboli

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2

Sonntag, 13. Juni 2010, 19:39

... erstmal Hallo ...

... nun versuch ich mal kurz zu erklären ... arbeitest Du??? und möchtest Elternzeit nehmen??? ... Du bist erstmal verpflichtet den Vater zahlenderweise in Anspuch zu nehmen, bevor der Staat eintritt, denn er ist Dir zu Unterhalt verpflichtet ... wenn Du Unterhaltsvorschuss beantragen möchtest, dann bist Du verpflichtet alle Auskünfte zu geben und bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken ... das heißt, das Jugendamt wird genaueste Auskünfte von Dir verlangen ... und Dich auffordern eine eidesstaatliche Erklärung abzugeben ... und auf Kindesunterhalt kann nicht einfach verzichtet werden ... dies ist das Recht des Kindes und nicht Deins ...

... auch bei der Beantragung von ALG 2 wirst Du Nachweise über den Vater bringen müssen ... alles in allem nicht sooo einfach ...

...lass Dich bitte bei Caritas, Diakonie oder ähnlichem darüber beraten!!! ... die können Dir auch die rechtlichen Konsequenzen erläutern ...

lg
Waltraud :deutsch
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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JungeMama23

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3

Sonntag, 13. Juni 2010, 20:40

Das weiß ich alles.
Ich beziehe im Mom. ALGII. Mit dem Amt wurde es so vereinbart das ich bis Oktober (also auch 2Mon. nach der Geburt) noch Leistungen erhalte und ab dann werde ich mein Studium wieder aufnehmen um mich von den Leistungen freizusprechen und auch auf Unterhaltsvorschuss werde ich verzichten (müssen).
Es ist bei mir so, dass ich den Namen aus Sicherheitsgründen nicht nennen kann für mich und das Kind.

Da will ich auch gar nicht drüber reden, wichtig für mich ist erstmal wie läuft das was muss ich vor und nach der Geburt beantragen? (also Standesamt, Vaterschaftsanerkennung fällt ja weg) Aber wie läuft das eben alles mit den Dokumenten usw...

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4

Montag, 14. Juni 2010, 03:09

was soll denn da sonst noch laufen?

du meldest dein kind an und gut ist. ansonsten brauchst du doch keine dokumenten wenn auf auf alle leistungen verzichtest (was du gar nicht darfst, denn unterhalt ist ein anspruch des kindes)

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JungeMama23

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5

Montag, 14. Juni 2010, 10:32

Diese Diskussion müssen wir nicht vollenden...
Ich denke, das Kind hat ein Recht auf ein Angstfreies Leben und das es normal wie jedes andere Kind aufwachsen kann und nicht jeden Tag nur eingefercht im Haus weil der KV mit einem Messer vor der Tür stehen könnte.

Danke, das alles wurde lange und weit besprochen und das ist nunmal der beste Weg für das Kind und auch für mich...

Wer keine Ahnung hat, einfach mal die ruhig sein und vll nach Hintergründen fragen...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JungeMama23« (14. Juni 2010, 12:36)


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pimboli

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6

Montag, 14. Juni 2010, 10:59

... Du hast gefragt und ne anständige Antwort erhalten ... also bitte versuchs mit etwas Höflichkeit ...
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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JungeMama23

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7

Montag, 14. Juni 2010, 12:36

Sry aber ich kann diesen Satz einfach nicht mehr hören.
Es gibt nicht nur Frauen auf der Welt die dem KV ein tolles Leben schenken wollen und ihn deswegen als Unbekannt angeben, es wird wohl einen Grund geben wieso man dies tut. Und es gibt noch Frauen die einen ernsten Grund dafür haben. Ich fände es auch besser ihn wegen Unterhalt zu belangen, nicht mein ganzes Leben aufgeben zu müssen, Freundes und Familienkreis aus Sicherheitsgründen verlassen zu müssen nur damit das Kind ein Angstfreies Leben führen kann, aber es geht nunmal nicht anders. Ich habe mir das echt nicht ausgesucht...

Danke, meine Frage war wie das mit dem Anmelden usw abläuft, wenn es eben keinen Vater gibt. Und nicht zum 100mal zu hören (das Kind hat ein Recht auf Unterhalt, das weiß ich bereits)

Sry für meine Ausdrucksweise, aber iwann kann man es eben nicht mehr hören... ;( ;( ;( ;( ;(

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pimboli

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8

Montag, 14. Juni 2010, 12:40

...Deine Frage war ...

Zitat

Wie läuft das wenn der Vater unbekannt ist?
8)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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JungeMama23

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9

Montag, 14. Juni 2010, 13:58

Ja in Bezug auf Standesamt, Anmeldung usw nach der Geburt

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mama_wonni

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Beruf: Altenpflegerin

10

Montag, 14. Juni 2010, 21:33

Hallo Junge Mama,

ein guter Weg wäre gewesen vorher zu schreiben, was Du nicht hören möchtest....bzw Du nicht hören magst..Dann wäre das Missverständnis gar nicht erst aufgetreten...

Du bekommst wenn Du entbindest( jedenfalls wars bei mir noch so) Geburtsbescheinigungen für Krankenkasse, für religöse Zwecke und so was ...dann kannst Du das Kind anmelden. Vorher brauchst Du nichts machen..Ja und das Jugendamt hat sich ja eh erledigt für Dich :whistling:

LG Wonni
"Es ist leichter einen Atomkern zu zertrümmern, als ein Vorurteil"

-Albert Einstein

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