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robeki
17.05.2012
um 08:16 Uhr
Morgenstund hat .... ?...? na auf jeden Fall kein Gold im Mund... ggg
 
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NetteBiene (15. Mai 2012, 20:07)

Umfrage

5%

manchmal

93%

nein

2%

ja

Insgesamt 59 Stimmen
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von jujoma

muckl

Anfänger

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1

Montag, 2. Mai 2011, 14:22

bin verzweifelt

Hallo zusammen,habt ihr das alleinige sorgerecht? Bin schwanger und mit dem Vater des Kindes nicht mehr zusammen. Er droht mir nun das Kind wegzunehmen. Das gemeinsame sorgerecht holt er sich auf jeden fall. Es war doch so, dass bei unehelichen kindern die mutter das sorgerecht automatisch bekommt. Aber es gibt wohl eine andere Regelung? Wie sieht es damit aus? Kann er mir das Kind wegnehmen? Hab ich noch Chance auf alleiniges Sorgerecht? Danke

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thomas0123

Administrator

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2

Montag, 2. Mai 2011, 17:01

Hallo auch hier nochmal,

Wie gesagt, es klingt ja so das ihr nicht verheiratet seit.dann hast du als mutter erstmal das alleinige sorgerecht.der vater kann aber geteiltes sorgerecht beantragen.aber bevor das sorgerecht jemandem, in eurem fall dir, der mutter, entzogen wird, muss es einen schwerwiegenden grund geben, z.b. Gefährfung des kindeswohls.also mach dir da keine panik, so einfach ist das nicht.


Lg thomas
Was keiner wagt,das sollt ihr wagen,Was keiner sagt,das sagt heraus
Was keiner denkt,das wagt zudenken,Was keiner anfängt,das führt aus
Wenn keiner ja sagt,sollt Ihrs sagen,Wenn keiner nein sagt,dann sagt doch nein
Wenn alle zweifeln,dann wagt zu glauben,Wenn alle mittun,dann steht allein
Wo alle loben,habt Bedenken,Wo alle spotten,spottet nicht
Wo alle geizen,da wagt zu schenken,Wo alles dunkel ist,da macht Licht!!!


Lothar Zenetti

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pimboli

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3

Montag, 2. Mai 2011, 18:19

... noch wird an einer neuen gesetzlichen Regelung des Sorgerechts von nicht verheirateten Eltern gearbeitet ... wenn dem Kindeswohl nichts entgegensteht, spricht nix gegen gemeinsames Sorgerecht ... bis jetzt gab es für die Väter nichtehelicher Kinder keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen ... durch die Beanstandung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht können Väter bis zur Neuregelung die Familiengerichte einschalten, wenn gemeinsames Sorgerecht an der Zustimmung der Mutter scheitert ... unser Justizministerium stellt sich dies etwa so vor ...

... versucht eure Situation im Interesse eures noch ungeborenen Kindes zu klären ... das Jugendamt und soziale Dienste wie Caritas oder Diakonie unterstützen dabei ...

vg
Waltraud
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes:

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muckl

Anfänger

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4

Dienstag, 3. Mai 2011, 11:09

Danke fĂĽr die Info

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