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Umfrage

5%

manchmal

93%

nein

2%

ja

Insgesamt 59 Stimmen
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von jujoma

Emely86

Anfänger

Beiträge: 3

Danksagungen: 3

Wohnort: Koblenz

1

Sonntag, 18. September 2011, 20:23

Wie soll das werden?

Hallo,
bin in der 39. Woche und seit dem 4. Monat von dem KV getrennt. Die Trennung verlief nicht wirklich harmonisch.
Erst wollte der KV überhaupt nichts mit dem Kind zu tun haben. Dies habe ich respektiert und ihm dementsprechend keine Informationen zu kommen lassen.
Mit einem Mal hat er sich gemeldet und sich beschwert, dass er keine Informationen bekommen würde. Daraufhin habe ich ihm dann wieder geschrieben zum Beispiel wenn ich beim FA war oder ähnliches. In einer seiner Nachrichten schrieb er dann, dass er das gemeinsame Sorgerecht haben möchte (Ich bin erstmal in Panik verfallen und sofort zum JA um mich zu informieren, ich bin zwar der Meinung, dass ein Kind seinen Vater braucht aber mit dem KV gibt es doch einige Schwierigkeiten) Vom JA bekam ich die Information, dass das gemeinsame Sorgerecht ohne meine Zustimmung nur über das Gericht einklagbar ist und der KV eher geringe Chancen hat dieses zu bekommen) Hab dem KV dann erstmal geschrieben, dass ich dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen werde. Nach einigen sehr "netten" E-Mails meinte er dann er könnte das nicht und es würde ihm zu weh tun wenn ich ihm was übers Kind schreiben würde. Hatte ihm dann geschrieben, dass er sich bitte melden möchte wenn er wieder was wissen möchte.
Von einer gemeinsamen bekannten hab ich dann erfahren, dass er gerne wieder Informationen haben möchte. Hab ihm dann geschrieben und er hat mir Vorwürfe gemacht, dass ich ihm nicht geschrieben habe und ihm das Kind vorenthalten wollte. Er wollte auch wieder das gemeinsame Sorgerecht und den kleinen jedes Wochenende haben.
Bin immer noch gegen das gemeinsame Sorgerecht. Ich will gar nicht alle Entscheidungen alleine treffen. Ich möchte nur die Möglichkeit haben etwas alleine zu entscheiden, da er immer wieder seine Meinung ändert und ich ihm einfach nicht vertrauen kann, dass er sich wirklich kümmern würde. Hätte Angst in die Situation zu kommen, dass eine wichtige Entscheidung getroffen werden muss, er aber grade kein Interesse hat und ich steh dann da... dann müsste ja alles vor Gericht oder?
Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie das funktionieren soll, dass er den kleinen jedes Wochenende bei sich hat. Ich möchte gerne stillen (bevor wir uns getrennt haben kam für ihn überhaupt nichts anderes in frage auch wenn ich mir zu Anfang noch gar nicht so sicher war) Jetzt meint er ich könnte ja abpumpen (will mir gar nicht vorstellen welche Mengen ich für ein Wochenende bräuchte) Aber selbst wenn ich die Flasche geben würde kann ich mir nicht vorstellen, den kleinen für ein ganzes Wochenende abzugeben. Zumal er auch ca 150 km entfernt wohnt. Hab ihm dann vorgeschlagen, dass er zu mir kommen könnte oder ich mit dem kleinen zu ihm (er hat keinen Führerschein) und wir was zusammen machen. Erst war er komplett dagegen, jetzt meinte er wir könnten das ja mal so machen aber als dauerhafte Lösung will er jedes Wochenende alleine mit dem kleinen. Hat einer von euch Erfahrung mit dem Umgangsrecht / Sorgerecht bei den ganz kleinen? Könnte er den kleinen wirklich jedes Wochenende haben? Wie wäre dass, wenn wir das gemeinsame Sorgerecht hätten und uns nicht einigen könnten wegen der Wochenenden? Würde das dann vom Gericht festgelegt werden? Weiß jemand was da die Regelbesuchszeit wäre? Wenn ich bedenken habe wegen dem gemeinsamen Sorgerecht hat er da vor Gericht überhaupt eine Chance? Gibt es eventuell lösungen auf die ich noch gar nicht gekommen bin? Vielleicht die Möglichkeit in 2-3 Jahren das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen wenn er sich wirklich um den kleinen kümmert?
Viele viele Fragen :) ich hoffe auf ganz viele Antworten, in der Hoffnung, dass ich eine Lösung für den KV und mich aber vor allem für den kleinen Wurm finde.
Ganz liebe Grüße
P.S. Ist bissl lang geworden hoffe aber einigermaßen verständlich :)

chrissi81

unregistriert

2

Sonntag, 18. September 2011, 21:20

Hallo Emely,

ich war vor nicht allzu langer Zeit in einer sehr ähnlichen Situation wie Du, der Kleine ist inzwischen 4 Monate alt und ich kann Dir vor allem den Rat geben, Dich nicht ZU sehr verrückt machen zu lassen und Dir die Schwangerschaft und die erste Zeit mit eurem Baby kaputt zu machen!
Die Info mit dem Sorgerecht ist soweit richtig, haben ja zur Zeit noch eine Übergangsregelung, wie die Chancen des Vaters bei einer Gerichtsverhandlung stehen weiß ich nicht, da habe ich (zum Glück) noch (?) keine Erfahrung, mir wurde aber auch von verschiedenen Stellen gesagt, dass sie nicht so gut stehen, wenn man nie gemeinsam mit Kind zusammen gelebt hat. Was dann in 2-3 Jahren ist, sich darüber Gedanken zu machen bringt eher wenig, das wird die Zeit zeigen. Auch hat das Sorgerecht nicht viel mit dem Umgangsrecht zu tun, d.h. selbst wenn er das GSR bekäme hat er dadurch nicht mehr Umgang - oder weniger wenn er es nicht bekommt.
Was den Umgang angeht, auch hier die Infos, die ich vom JA und verschiedenen Beratungsstellen habe, er hat natürlich ein Umgangsrecht und das ist ja auch gut so, solange Du stillst ist es aber vollkommen in Ordnung, wenn er euer Kind bei Dir besucht oder Du mit Kind zu ihm kommst, sinnvoll sind etwa zweimal die Woche für beispielsweise zwei Stunden. Wir haben es anfangs so gemacht, dass ich mit im Raum war, inzwischen bin ich im anderen Zimmer, er könnte auch spazieren gehen mit dem Kleinen, will er aber nicht. Er kann nicht von Dir verlangen, dass Du nicht stillst oder abpumpst, schon gar nicht für ein ganzes Wochenende, Übernachtungen sind so früh noch kein wirkliches Thema, wie gesagt, lass Dich nicht verrückt machen.
Aus meiner Erfahrung raus kann ich für den Moment sagen, dass nichts so heiß gegessen wird wie es gekocht wird. Bei uns war es ähnlich, nach der sehr plötzlichen Trennung im 7.Monat gar kein Kontakt/Interesse, dann plötzlich die absurdesten Forderungen - und seit der Kleine da ist merkt er plötzlich, dass er alleine mit ihm vollkommen überfordert ist (steht alle 5 Minuten bei mir in der Tür und fragt, was er machen soll...ich lasse ihn aber einfach mal machen, irgendwann muss er es ja lernen) und ist vorerst zufrieden mit den Besuchen.
Langfristig sieht ein Standardumgang jedes 2. Wochenende und die hälftigen Ferien vor, aber bis dahin vergeht noch einiges an Zeit und ich glaube (und hoffe) auch, dass einem das leichter fällt, wenn man den Vater einige Zeit in seiner Vaterrolle erlebt hat.
Warst Du denn schon mal bei einer Beratungsstelle (z.B. Diakonie, Caritas, pro familia,...)? War bei einigen und mir hat das sehr geholfen ein wenig klarer zu sehen.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein paar Deiner Fragen beantworten und Dich ein wenig beruhigen.
Es ist nicht leicht, aber es ist machbar!

Ich wünsche euch dreien, dass ihr eine gute Lösung findet! Versuch, Deine letzten Kugeltage und die erste Zeit mit dem Zwerg zu genießen. Ich habe mir diese besondere Zeit von dem ganzen Stress sehr kaputt machen lassen, das ärgert mich heute noch sehr denn diese Momente sind einmalig und unbezahlbar!

Alles Liebe,
Chrissi

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leonies_mum

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3

Sonntag, 18. September 2011, 21:35

Moin zum Gemeinsamen Sorgerecht seit ihr wohl alle inkl Jugendamt etwas unterinfomiert.

Zitat

Bisher konnten unverheiratete Mütter dem Vater ihres Kindes das Sorgerecht verweigern - ohne dass er eine Möglichkeit hatte, Widerspruch einzulegen. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nun gekippt, denn die Regelung verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in dem Urteil. Ab sofort können Familiengerichte ein gemeinsames Sorgerecht anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht.


Sorgerechte die nicht dem Kindeswohl dienen, müssen erst mal begründet werden....

Dem Vater wäre hier anzuraten, sofrt Klage zu erheben...
Dir wäre anzuraten, den unterhalt Regeln zu lassen.

Ab geburt in beiden fällen, versteht sich

lg

chrissi81

unregistriert

4

Sonntag, 18. September 2011, 21:38

Nichts anderes habe ich doch gesagt: Übergangsregelung, momentan wird der Einzelfall geprüft.

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leonies_mum

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5

Sonntag, 18. September 2011, 21:40

Übergangsregelung ? Nö wozu mit welcher Begründung?
Entweder ganz oder garnicht.

Halbschwanger gibts ja schließlich auch nicht

Doch du sagtest seine Chancen würden nicht gut stehen, im gegenteil die stehen sogar sehr gut. Alleine das sie geschrieben hat ( im gegenüber wohl püer Mail) das sie dem nicht zustimmen werde, bringt ihr - punkte gegenüber dem Richter ein....

chrissi81

unregistriert

6

Sonntag, 18. September 2011, 21:44

Das Ziel ist doch, dass auch unverheiratete Väter automatisch das GSR haben, bis dahin ist eben die Regelung, dass der Einzelfall geprüft wird.
Ansonsten habe ich was die Chancen angeht nur die Infos weitergegeben, die ich von verschiedenen Stellen habe.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »chrissi81« (18. September 2011, 21:49)


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leonies_mum

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7

Sonntag, 18. September 2011, 21:47

Ähm,
nein das war und wird nie das Ziel sein. Das hat nie in Karlsruhe so zur Diskusion gestanden.

Es war bei unverheirateten überhaupt nicht möglich das GSR zu bekommen ohne Mutter zustimmung. Auch ein Gericht durfte es nicht übertragen, es sei denn es lag ein wichtiger Grund vor und der Mutter wurde es entzogen. Jetzt hingegen, kann man ohne gründe vor gericht das GSR beantragen und es einfach zugesprochen bekommen, was auch sinn von Karlsruhe war. Nicht mehr und nicht weniger. Ich suche gerne das Urteil vom BFG raus, denn des ist auf der BFG Seite nachlesbar.


Zitat



......hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung der Richterin und Richter

Vizepräsident Kirchhof,
Hohmann-Dennhardt,
Bryde,
Gaier,
Eichberger,
Schluckebier,
Masing


am 21. Juli 2010 beschlossen:


§ 1626a Absatz 1 Nummer 1 und § 1672 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz) vom 16. Dezember 1997 (Bundesgesetzblatt I Seite 2942) sind mit Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar.
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1672 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.



im ganzen hier


http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20…1bvr042009.html

lg

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »leonies_mum« (18. September 2011, 21:56)


chrissi81

unregistriert

8

Sonntag, 18. September 2011, 21:58

Na dann.

@emely: Wichtig ist jetzt, dass es Dir und dem Bauchzwerg gut geht. Suche Gespräche, lese nicht zu viel im Internet denn das macht Dich ganz kirre, mach das Kinderzimmer schön und freu Dich an den winzigkleinen Söckchen, treff Dich ausgiebig mit Freunden denn dazu wirst Du bald nicht mehr allzu viel Zeit haben ( ;) ), mach noch ein paar schöne Fotos von Deiner Kugel,...alles andere wird die Zeit zeigen.

LG
Chrissi

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Moni42

Senior Mitglied

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Danksagungen: 2015

9

Montag, 19. September 2011, 07:58

dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

such dir Profihilfe in Form von Problembehandlungshilfe..........einzig die Fragen stellen und Antworten erhalten.......bringt wenig.

Geh zu einem Profi und lass dir helfen in Form von: Wie gehe ich mit......um, was kann ich da machen, damit Ruhe reinkommt.....können Sie vermitteln zwischen uns?.......


@Leonies_mum: ich habe keine Lust die vielen Urteile rauszusuchen, die unsere Gummigesetze bestätigden würden.....deshalb nur kurz:

im kleinen Wörtchen

soweit

steckt der Gummiparagraph.......

Der eine Richter richtet strikt und sagt ja

der andere sieht den Konflikt zwischen Vater und Mutter und sagt Nein

und dann gibt es noch die Möglichkeit, dass ein Richter sagt, die Mutter ist der Konflikt und überträgt das Sorgerecht allein auf den Vater.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Moni42« (19. September 2011, 08:52)


pimboli

Administrator

Beiträge: 2 463

Danksagungen: 2166

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

10

Montag, 19. September 2011, 08:46

Hallo Emely ...

... nutzt die verbleibende Zeit, bis euer Kind geboren wird und die ersten Monate danach ... um in Ruhe eine gemeinsame Regelung zu finden ... dabei hilft euch auch das Jugendamt ... oder Caritas, etc. ... erklär Deinem Ex, dass Du ihm keine Rechte verweigerst, wenn Du siehst, dass ihr eine Basis für einen gemeinsamen Umgang findet ... wenn erkennbar ist, dass er es ernst meint und sich regelmäßig kümmert ... so wie Chrissi schrieb, sind dies bei ganz kleinen Kids mehrmals wöchentlich einige Stunden ... bisher waren ledige Mütter Inhaber der alleinigen Sorge ... Deutschland wurde aufgefordert dieses zu ändern ... dazu gibt es eine Übergangsregelung bis das Gesetz steht ... diese findest Du sehr gut erklärt hier ...

... wichtig bei dem Kompromissvorschlag der momentan bis zur endgültigen Gesetzgebung besteht, ist ... Dein Ex kann seine Willenserklärung bzgl. gemeinsamen Sorgerechts beim Jugendamt abgeben ... Du erhälst dann Benachrichtigung und hast Du acht Wochen Zeit, Dich zu äußern ... meldest Du Dich nicht, dann tritt nach den 8 Wochen automatisch das gemeinsame Sorgerecht in Kraft ... widersprichst Du ... dann muss der Vater einen Antrag beim Familiengericht zu stellen ... und kann versuchen eine gerichtliche Entscheidung herbei zu führen ...

... dazu muss es aber nicht kommen ... wenn ihr lernt miteinander zu sprechen ... nutzt die Hilfestellungen, die euch geboten werden ...

vg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes: