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2%

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von jujoma

Gast

unregistriert

11

Montag, 13. November 2006, 12:22

RE: Betreuungsunterhalt

Wenn er aufgefordert wurde (anwältlich). Ab dem Zeitpunkt muß er erst zahlen.Er muß auch nicht den Regelbetrag zurückzahlen, sondern nur das, was er Dir an Unterhalt leisten muß, bzw. was er überhaupt kann. Das liegt ja auch an seinem Verdienst. [addsig]

Gast

unregistriert

12

Montag, 13. November 2006, 12:56

RE: Betreuungsunterhalt

Hallo,
anininja hat das schon richtig ausgeführt.
in erster linien ist dir der kv zu unterhalt verpflichtet bis euer kind 3 wird. der staat muss nicht seine pflicht übernehmen, tut es aber, wenn der kv nicht leistungsfähig ist nach abzug von ku für euer (ggf weitere kinder) kind. das muss aber bei gericht festgetsellt werden, sofern er sich nicht freiwillig dazu bereit erklärt (soll ja auhc vorkommen). spätestens wenn du alg2 beantragst, wird das amt dich dazu auffordern, da dir dein regelsatz sonst nur als darlehen gewährt wird oder die gleich gar nix zahlen (die kümmert sich halt nicht...). und die dürfen das dann auch.

mach es wie anininja geraten hat, in der reihenfolge und dann wird alles seinen gang gehen. zöger es nicht zu lang raus, denn das datum der inverzugsetzung ist relevant für die zahlung von unterhalt, bes. rückwirkend. am besten gestern als heute.

LG Romy

Gast

unregistriert

13

Montag, 13. November 2006, 14:53

RE: Betreuungsunterhalt

Ich bin wohl etwas blond heute;/
was denn jetzt, muß er nun das Regelgeld an die Arge zurückzahlen, was ich bis jetzt dann bekomme.(Wenn ich es heute beantragen würde) oder nicht.

Mal angenommen ich bekomme ab morgen einen Regelbetrag Hartz IV (345€) von der Arge und im Februar wird festgestellt, das er an mich 600 Euro zahlen soll und kann. Wie ist es dann?? Muß er dann den Betrag 600 € ab dem Tag zahlen, ab da wo es beantragt wurde?
Und

Muß er den Regelbetrag von jetzt 11/06 bis Februar/07 mtl. 345€ ( 1380€ ) an die Arge zurückzahlen und ab Februar dann die 600 Euro an mich??Oder muß er 345€ mtl. ( 1380€) an die Arge zurückzahlen und den Restbetrag bis 600 Euro (255€) an mich. Also dann von 11/06 bis Februar /07 gleich 1020€.????

oder muß er nur die 1380€ an die Arge zurückzahlen und ab Februar dann 600 an mich????

Oder wie muß ich das verstehen?? :-?

Vielen Dank an Euch. Kompliziertes Thema!!

Gast

unregistriert

14

Montag, 13. November 2006, 15:16

RE: Betreuungsunterhalt

Also angenommen, er müßte 600€ zahlen, dann wären für ihn 2400€ aufgelaufen bis Februar.
Hat die Arge in der Zeit weniger für Dich gezahlt(Du bekommst ja auch Miete und Nebenkosten von denen), wird an die Arge nur der Betrag überwiesen, den sie auch tattsächlich geleistet haben.

Das andere käme Dir zu gute, wird Dir aber auch als Einkommen wieder abgezogen.

Also im Prinzip weiß ich nicht, wieso Du Dir so einen Kopf darum machst.

600€ Betreuungsunterhalt ist ja schon fast utopisch, okay, wenn er Arzt ist oder so, durchaus möglich.

Wenn er viel zahlen kann, und Du dann ab Februar kein Hartz 4 mehr bekämst, bekämst Du überschüssig das raus, was nach ableistung an die Arge noch übrig blieb.

Ansonsten ist es alles im Prinzip nur eine Geld hin und herschieberei.[addsig]

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