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robeki
17.05.2012
um 08:16 Uhr
Morgenstund hat .... ?...? na auf jeden Fall kein Gold im Mund... ggg
 
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nein

2%

ja

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von jujoma

moonshinegirl

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 22. Oktober 2007, 20:54

kann mir jemand helfen

hallo..

ich bin schwanger das finde ich gar nicht so schlimm ich habe nur ein problem und zwar ist es so das ich einen freund hatte der wieder zurĂĽck in sein land ist (nicht eu land sondern nord afrika) weis von dort aber nicht die adresse. was passiert wenn ich das kind bekommen habe? kann ich trotzdem unterhaltsvorschuss geld bekommen? bekomme ich trotzdem unterstĂĽtzung von algII? wie ist es mit elterngeld? meine freundin ist auch alleinerziehend und die wollen die geburtsurkunde vom Vater das sie eltergeld bekommt... kann mir jemand helfen...

wäre um jede antwort dankbar

lg diana[addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 22. Oktober 2007, 22:13

RE: kann mir jemand helfen

Hallo, und herzlich Willkommen hier.

Das sind ja eine Menge Fragen aufeinmal, ich versuche mal einige anzugehen.


Um Unterhaltsvorschuss zu bekommen, bist Du verpflichtet, daran mitzuwirken, den Vater ausfindig zu machen. Name, und vermutlich Land wird Dir ja bekannt sein. Dann teile das beim Antrag auf Unterhaltsvorschuss mit, alles was Du weiĂźt.

Die Ämter haben da ganz andere Möglichkeiten, Menschen ausfindig zu machen.

Das ist also schon mal etwas, was Du tun mußt. Mit den Behörden an einem Strang ziehen.

Elterngeld.....Du bist derzeit berufstätig? Und wirst dann Elternzeit nehmen? Wie stellst Du Dir für Dich Euch vor?

Vielleicht erklärst etwas, wie Du Dir das so nach Geburt vorgestellt hast, dann kann man vielleicht auch klarer antworten.

Willst Du direkt nach Mutterschutz wieder arbeiten gehen, oder in Elternzeit...etc.

Wie hoch wird Dein Elterngeld ausfallen? Daran liegt es z.b. ob Du noch ergänzend ALG 2 erhälst etc.

Mir sind Deine Angaben insgesamt zu dĂĽrftig.[addsig]

moonshinegirl

Anfänger

Beiträge:

3

Dienstag, 23. Oktober 2007, 00:19

RE: kann mir jemand helfen

hallo..

danke das du so schnell geantwortet hast..
ich habe zur zeit einen kleinen nebenjob und bekomme Hartz IV habe schon ein tochter... wenn man elterngeld nur bekommt wenn man eine arbeit hat dann mĂĽsste aber es so fĂĽher ja das erziehungsgeld geben und die kann man immer noch einteilen in 12 monate a 300 euro oder 24 monate a 150 euro so habe ich es gelesen mir war nur nicht klar ob ich dabei den vater auch angeben muss...

lg diana[addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 23. Oktober 2007, 01:23

RE: kann mir jemand helfen

Hallo Diana,

das Elterngeld bekommen auch die, die nicht arbeiten.
Dann hast Du für 12 Monate 300¤ als erwerbslose Anrechnungsfrei zum ALG 2 (wie früher das Erziehungsgeld, nur wurde das 2 Jahre gezahlt)

FĂĽr Beantragung des UHV muĂźt Du zwingend den Vater angeben.
Und bevor Sozialgeld fĂĽr den Wurm in Deinem Bauch gezahlt wird, muĂźt Du Unterhaltsvorschuss beantragen

Und bei der Beantragung bist Du gesetzlich gezwungen, alle Angaben, die Dir zum Vater bekannt sind, zu machen[addsig]

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