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82%

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18%

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von Sunriel

Aprilhexle

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Augsburg

11

Sonntag, 7. Oktober 2007, 01:52

RE: Muss ich den Vater angeben?

Kind könnte, wenn vorher alles seine Wege geht, familienrechtlich ohne Probleme.

Okay, ein Baby bekommt das alles nicht mit.

Was ich einfach sagen will:

Weiter denken, denn Kinder sind ZUkunft, und wir als Eltern legen ihnen die Steine dazu[/quote]


so ich werde jetzt ins bett gehen und das hier morgen nochmal in ruhe lesen, denn ab da wo ich das von dir reinstelle, da komm ich irgendwie nicht mehr mit ;-)

aber ich sehe es genauso, also nicht nur an mich und den Kindvater denken sondern auch an später und an das Kind.
Jeder Mensch möchte eine Identität haben!
Und das geht meiner Ansicht nach nicht,
wenn der Vater nicht "offiziell" bekannt ist![addsig]

Camper

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Augsburg

12

Samstag, 1. Dezember 2007, 17:16

RE: Muss ich den Vater angeben?

Zwingen kann Dich niemand dazu.

Aber Du hast weder Anrecht auf Unterhalt, noch auf Unterhaltsvorschuß, wenn Du den Vater nicht angibst.

Du wirst in allen Fällen des Sozialrechts Schwierigkeiten bekommen, wenn es um das Kind geht. Bevor der Staat eingreift hat zunächst einmal der Kindesvater für den Unterhalt zu sorgen.

Überleg Dir das gut. Du verbaust dem Kind unter Umständen die Zukunft aufgrund Deiner Nachgiebigkeit.[addsig]

Susann39

Anfänger

Beiträge:

13

Freitag, 1. Februar 2008, 14:22

RE: Muss ich den Vater angeben?

Es ist quatsch, dass Du keinen Unterhaltsvorschuss erhältst, wenn Du den Vater nicht angibst. Dir stehen 6 Jahre Unterhaltsvorschuss zu!
Du musst aber beim Jugendamt eine Geschichte erzählen, dass es z.B. ein ONS war und Du nicht weißt, wo er wohnt u. wie sein Nachname ist. Das ist sehr, sehr unangenehm. Ich musste es so machen.
Aber bitte tu das nicht nur, um Deinen Freund zu schonen. Denke bitte in erster Linie an das Kind.[addsig]

Gast

unregistriert

14

Freitag, 1. Februar 2008, 23:09

RE: Muss ich den Vater angeben?

Zitat von »Susann39«


Du musst aber beim Jugendamt eine Geschichte erzählen, dass es z.B. ein ONS war und Du nicht weißt, wo er wohnt u. wie sein Nachname ist.


Hallo Susann,

Du weißt sehr wohl, das Du mit so einer Aussage zu etwas "strafbarem" rätst?

Und denen, die Steuern zahlen, das Geld aus der Kasse zocken mit solchen Geschichten, ist alles andere als die feine Art, oder?

*eine mal wieder nachdenkliche Aninjha, die sich fragt, wo das mit solcher Moral und eigenverantungslosigkeit noch hinführen soll. Und noch mehr fragt sie sich: Was leben solche Menschen den Kindern vor? Wo soll das noch hinführen?...hört besser auf zu fragen nun*[addsig]

_YOT_

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Norddeutschland

15

Samstag, 2. Februar 2008, 21:16

RE: Muss ich den Vater angeben?

Wenn es nur darum geht, den Kindsvater finanziell nicht zu belasten, dann gib ihm doch im Zweifelsfall einfach das Geld zurück?
Wo ist denn da das Problem?

Für mich steht das in keinem Zusammenhang dazu, den Vater nicht anzugeben...

:roll: [addsig]

vasano

Anfänger

Beiträge:

16

Montag, 4. Februar 2008, 18:02

RE: Muss ich den Vater angeben?


Gast

unregistriert

17

Dienstag, 5. Februar 2008, 01:31

RE: Muss ich den Vater angeben?

Zitat von »vasano«

Hallo,
NEIN; Du musst den Vater nicht angeben, aber dann kannst Du auch kein erhöhtes Karenzgelod beziehen!
vasano


Hallo Vasano,

Karenzgeld? Meinst Du Kindsunterhalt? Und bei Angabe des Vaters erhält man zumindest in Deutschland nicht mehr Unterhalt deswegen. Ist es möglich, das Du aus Östereich kommst? Weil da ist alles so sehr viel anders, bezüglich des Unterhaltsrechts etc. Angefangen beim Sorgerecht, und hört niergendwo auf, die Unterschiede.

Vielleicht verstehe ich aber auch gerade Deinen Beitrag nicht, dann bitte sorry, noch Karnevalsgeschädigt :lol: :lol: :lol: :lol:


Zitat von »vasano«


Du kannst Alimente für 3 Jahre rückwirkend geltend machen, wenn der Kindesvater angegeben ist.
Du bekommst KEINEN Unterhaltsvorschuss, ohne vorher Alimente offiziell eingeklagt zu haben (inklusive Exekutionstitel).

vasano


Rechtlich nicht korrekt, zumindest nicht nach deutschem Recht.


Zitat von »vasano«

Unterhalt muss er absolut keinen zahlen, bis Du (geht aber erst, wenn Du ihn angegeben hast) Antrag auf Unterhalt stellst. Das heißt also, es hängt alleine von Dir ab, ob der Kindesvater jemals etwas offiziell zahlt. Der Unterhalt hat also auch rein gar nichts mit der Angabe der Vaterschaft zu tun! Ihr könnt es ja auch privat regeln!
Liebe Grüße
vasano


Richtig: Privat einigen kann man sich, aber nicht, sobald auch nur ein ¤ aus der Staatskasse dafür gebraucht wird (abgesehen von Elterngeld und Kindergeld)

Zitat von »vasano«


Unterhalt muss er absolut keinen zahlen, bis Du (geht aber erst, wenn Du ihn angegeben hast) Antrag auf Unterhalt stellst. Das heißt also, es hängt alleine von Dir ab, ob der Kindesvater jemals etwas offiziell zahlt.
vasano


Ah ja, und deshalb müssen manchmal Elternteile, die 18 Jahre nichts von einem Kind gewußt haben, einen Schuldenberg abzahlen?

Diese Aussage würde ich als sehr sehr wacklig ansehen, und noch mehr als wacklig.

Und mich machen solche Ratschläge wütend.

Das Staatssäckel ist für alle gedacht, die in Not sind, oder aus diversen Gründen (z.b. Kinder) ihren Lebensunterhalt vorläufig nicht bestreiten können.

Aber doch nicht dafür, das man aus eigener bequemlichkeit den Vater nicht angibt, und die Steuerzahler zur Kasse bittet, oder?

Also manchmal denk ich echt, in unserem Land wird es den Menschen oft echt zu einfach gemacht :roll: (nun kein Angriff an die, die Gelder beziehen, ich bin auch drauf angewiesen, aber halt so einfach moralisch, komme ich mit soclen Gedankengängen und hinterf...., egoistischen Aussagen nicht kler, und will es auch gar nicht mehr).[addsig]

Clarissa1975

Anfänger

Beiträge:

18

Dienstag, 5. Februar 2008, 11:36

RE: Muss ich den Vater angeben?

Also mal ganz plump gesagt ... es gehören ja immerhin zwei dazu um ein Kind zu zeugen.
Unter welchen Umständen das passiert ist ja eigentlich zweitrangig.
Er ist genauso verantwortlich dafür.
Ich kann es immer noch nicht verstehen, warum manche Frauen sich solche Gedanken um die Situation des Mannes machen anstatt um ihre Eigene.
Unter anderem erwähnst Du, dass Du im nicht die "familäre Zukunft" verbauen willst ... fragt er nach Deiner Zukunft???
Auch diese ganze Diskussion wg. dem Unterhalt finde ich ziemlich daneben, da muss ich Aninjha vollkommen recht geben.
Also kurz und gut ... wer Sex hat muss auch mit evtl. Konsepuenzen rechnen und zwar beide!!!![addsig]

Susann39

Anfänger

Beiträge:

19

Dienstag, 19. Februar 2008, 13:11

RE: Muss ich den Vater angeben?


Du weißt sehr wohl, das Du mit so einer Aussage zu etwas "strafbarem" rätst?

Und denen, die Steuern zahlen, das Geld aus der Kasse zocken mit solchen Geschichten, ist alles andere als die feine Art, oder?


Man hat mir bei Jugendamt selbst zu dieser Maßnahme geraten!!! Du kennst doch die Hintergründe, die mich dazu veranlasst haben, überhaupt nicht. Das hatte mit Moral nicht viel zu tun.[addsig]

Salsera39

Senior Mitglied

Beiträge: 38

Danksagungen: 30

20

Dienstag, 19. Februar 2008, 14:10

RE: Muss ich den Vater angeben?

Ich verstehe diese ganze Diskussion hier auch nicht so richtig.
Das muss doch jede selbst wissen, ob der KV angegeben werden soll oder nicht, möchte aber kurz berichten, wie es bei mir abgelaufen ist:

Mein Sohn ist mittlerweile 12 und ich bekam für ihn weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss, lag dem Staat also in diesem Sinne nicht auf der Tasche, weil ich den Vater nicht angab (wäre im Endeffekt nur gerichtlich gegangen, was für mich nie in Frage kam), denn eigentlich wollte er die Vaterschaft vor etwas 10 Jahren ja schon freiwillig anerkennen, bekam dann wohl kalte Füße bzw. hatte vor seiner Familie Angst, die ja überhaupt keine Ahnung hatte (die Mutter darf es nicht wissen), dass er ein Kind hat. Hierzu muss ich wohl erwähnen, dass er im Ausland (Nationalität erwähne ich hier mal nicht) lebt und noch nie in Deutschland gelebt hat. Somit sieht es bei mir wohl anders aus und ist nicht vergleichbar.
Der Sachbearbeiter vom JA meinte damals auch, dass es wohl überhaupt schwierig sein würde, da dann überhaupt jemals Unterhalt zu erhalten. Somit war dann dieses Thema für mich durch und beendete die Beistandschaft.
Und wer weiß, wofür es gut war und ist.....

Ach übrigens kennt mein Sohn seinen Vater, da wir dort noch unseren Urlaub verbrachten, aber nicht mit ihm. Er ist uns höchstens rein zufällig über den Weg gelaufen. Mirco stellt somit auch keine Fragen mehr über ihn.<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Salsera39, 19.02.2008, 14:12 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]
"Was du mir sagst, das vergesse ich. Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich. Was du mich tun lässt, das verstehe ich." Konfuzius

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