Hallo josy,
herzlich Willkommen hier im Forum.
Habe auch einige Fragen/Anregungen zu Deinem Posting. ;-)
Ende April kündigte er den Mietvertrag hinter meinem Rücken und bewarb sich in den alten Bundesländern - er ist bereits verzogen und hat dort Arbeit gefunden.
Ich habe natürlich auch schnell die Wohnung gekündigt bzw versucht einen neuen Mitbewohner zu finden...
Der Vater des Kindes hat jetzt seinen Zweitwohnsitz in Düsseldorf, da er so schön seine Miete dort vom Arbeitgeber für 6 Monate gezahlt bekommt und lässt seinen Hauptwohnsitz in Zwickau (meine Adresse)
Nun ja, somit dürfte für die ARGE ja klar sein, das er nicht mehr bei Dir lebt. Wohnung ist (vertragsgerecht?)gekündigt, und vorzeitig kann er wohl auch nicht aus dem Vertrag.
Frage: Wenn Ihr beide die Wohnung angemietet habt, wie ist es da möglich, den Vertrag alleinig zu kündigen?
Oder galt einer von Euch nur als Untermieter :-? :-?
Nun meine Frage: Die ARGE will von mir wissen, wer der Vater des ungeborenen Kindes ist und wenn ich es nicht angebe, müsste ich wohl auf einiges verzichten.
Ich habe erst diesen Monat ergänzendes Hartz IV beantragt und weiß nun nicht, ob die ARGE uns jetzt als Paar ansieht und ich Strafe zahlen muss wegen einer Falschangabe (WG-Mietvertrag)
Du hast also im Mai 2008 ALG2 beantragt? Und Falschangaben gemacht? Wieso?
Er hat die Wohnung doch im Apri gekündigt? Wieso nicht gleich mit offenen Karten spielen :-? :-?
....um der ARGE zu beweisen, dass ich alleine gemeldet bin.
Bitte helft mir!!!
Ich weiß nicht mehr weiter!
Dafür dürfte die Kündigung der Wohnung (die Du ja nun auch gekündigt hast, genügen!!!!
Nun meine Frage: Die ARGE will von mir wissen, wer der Vater des ungeborenen Kindes ist und wenn ich es nicht angebe, müsste ich wohl auf einiges verzichten.
Ich habe Angst, dass sie sein Einkommen berechnen und mir das ergänzende HartzIV streichen - er würde für mich nie und nimmer aufkommen!!! So könnte ich weder Miete noch meine Rechnungen bezahlen.
Also: Du wirst den Vater benennen müssen (es sei denn, Du willst Dich wissentlich strafbar machen (moralisch gegenüber dem Kind lass ich mal ganz aussen vor)
Bevor Du oder Euer gemeinsames Kind staatliche Unterstützung erhaltet, sind ersteinmal die Unterhaltsverpflichtenden
a. von Dir anzugeben
b. von Dir zu überprüfen....
Du hast Mitwirkungspflicht. Heißt: Du mußt den Vater benennen.
Er muß dem Kind Unterhalt gewähren.
Und auch Dir ist er zu Unterhalt verpflichtet.
Und DU mußt ihn (notfalls anwaltlich) dazu auffordern, berechnen lassen etc. Das ist Deine Pflicht8bevor Du ALG2 beantragst). Gegenüber dem Kind, und dem Staat gegenüber.
Das mal zu der rechtlich "stumpfen" Seite.
Der Vater ist auch Dir zu Unterhalt verpflichtet(ob er will, oder nicht). Auch für die Ersausstattung des gemeinsamen Babys etc. Ist im BGB alles verankert.
Aber es ist nicht die Pflicht oder das Recht der ARGE es zu überprüfen, sondern:
DU unterschreibst bei Deinen Anträgen, das DU andere evtl Unterhaltsansprüche vorwiegend geltend machst.
Also. Kümmere Dich darum.
Sonst kann es eines Tages böses erwachen geben.
Zum anderen:
Wende Dich bitte nebenher noch an die "Stiftung Mütter in Not"....(frag dazu bei Diakonie oder Caritas(ist örlich halt unterschiedlich) schnellstmöglich.
Die "schütten" auch Gelder aus, für Erstausstattungen, evtl. Umzugsschwierigkeiten etc.
Aber bitte: Lege nicht alles der ARGE in der Hand, nach dem Motto, die kümmern sich schon.
Kümmern mußt Du Dich um das Dir/Euch zustehende selber.
Und bevor die Arge irgendwas zahlen muß, muß erstmal genau geprüft werden, ob der Vater nicht zahlen kann.
Das ist Deine Mitwirkunspflicht, die Du hast. Wirkst Du nicht mit, könntest Du ganz schnell eine Menge Probleme bekommen.
[addsig]