Vater zwar bekannt, aber...
Hallo zusammen.
Ich habe ein etwas kompliziertes Problem... Ic bin schwanger und habe mich vor kurzem vom Vater des Kindes getrennt, nachdem er mir gegenüber gewalttätig geworden ist. Kurze Zeit später hat er, als er seine Sachen aus meinem Keller holte, auch noch versucht, meine Wohnungstür einzutreten und außerdem hat er mir gedroht, dass mir ein "Unfall" passieren würde oder auch, dass er sich das Kind "schon holen" würde. Wegen der Sache mit der Tür habe ich ihn angezeigt, bei der Handgreiflichkeit mir gegenüber konnte mir die Polizei damals nicht helfen. Da muss man wohl erst blutend in der Ecke liegen, bevor die was tun. Naja, jedenfalls habe ich nun Angst vor ihm und möchte nicht, dass er mir oder meinem Kind zunahe kommt. Ich weiß nicht so recht was ich tun soll. Am liebsten würde ich "Vater unbekannt" in der Geburtsurkunde angeben, umziehen und ihn einfach abhaken. Wie ist das, zahlt bei "Vater unbekannt" das Jugendamt den Unterhalt?? Ich weiß, dass ich mich strafbar mache wenn ich wissentlich den Vater verschweige. Was könnte denn passieren, wenn es raus kommt? Und könnte der Vater einen Vaterschaftstest verlangen? Könnte ich es irgendwie verhindern, dass er das Kind sehen darf, wenn ich ihn als Vater angebe? Im Moment ist die "Beweislage" gegen ihn wohl noch nicht ausreichend, um ihm das Umgangsrecht zu entziehen. Hat jemand Antworten/Ratschläge? Wäre wirklich sehr dankbar für eure Hilfe!
GrĂĽĂźe,
B.[addsig]