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5%

manchmal

93%

nein

2%

ja

Insgesamt 59 Stimmen
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von jujoma

Bohemia

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 9. Januar 2007, 14:50

Vater zwar bekannt, aber...

Hallo zusammen.
Ich habe ein etwas kompliziertes Problem... Ic bin schwanger und habe mich vor kurzem vom Vater des Kindes getrennt, nachdem er mir gegenüber gewalttätig geworden ist. Kurze Zeit später hat er, als er seine Sachen aus meinem Keller holte, auch noch versucht, meine Wohnungstür einzutreten und außerdem hat er mir gedroht, dass mir ein "Unfall" passieren würde oder auch, dass er sich das Kind "schon holen" würde. Wegen der Sache mit der Tür habe ich ihn angezeigt, bei der Handgreiflichkeit mir gegenüber konnte mir die Polizei damals nicht helfen. Da muss man wohl erst blutend in der Ecke liegen, bevor die was tun. Naja, jedenfalls habe ich nun Angst vor ihm und möchte nicht, dass er mir oder meinem Kind zunahe kommt. Ich weiß nicht so recht was ich tun soll. Am liebsten würde ich "Vater unbekannt" in der Geburtsurkunde angeben, umziehen und ihn einfach abhaken. Wie ist das, zahlt bei "Vater unbekannt" das Jugendamt den Unterhalt?? Ich weiß, dass ich mich strafbar mache wenn ich wissentlich den Vater verschweige. Was könnte denn passieren, wenn es raus kommt? Und könnte der Vater einen Vaterschaftstest verlangen? Könnte ich es irgendwie verhindern, dass er das Kind sehen darf, wenn ich ihn als Vater angebe? Im Moment ist die "Beweislage" gegen ihn wohl noch nicht ausreichend, um ihm das Umgangsrecht zu entziehen. Hat jemand Antworten/Ratschläge? Wäre wirklich sehr dankbar für eure Hilfe!

GrĂĽĂźe,
B.[addsig]

inesk

unregistriert

2

Mittwoch, 10. Januar 2007, 20:55

RE: Vater zwar bekannt, aber...

Hallo Bohemia!

Das verstehe ich nicht. Warum hat die polizei bei den Handgreiflichkeiten gegen dich nichts getan?
Mein Ex wurde damasl gleich der Wohnung verwiesen. Das erst mal fĂĽr eine Woche, das zweite mal fĂĽr 14 Tage und das, obwohl es seine Wohnung.
Bin dann damals ausgezogen.
Du hast außerdem die Möglichkeit bei Gericht die einstweilige Verfügung zu beantragen, dann darf er sich dir nur bis zu einer bestimmten Entfernung nähern. Hält er sich nicht daran, sind die Strafen nicht gerade gering.
Es gibt auch anonyme Beratungstellen, wo du dich beraten lassen kannst. Guck mal unter BIG- Hotline im Internet.


Liebe GrĂĽĂźe Ines :roll:

igelfrau

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: oberhausen

Beruf: kirchl. Angestellte

3

Mittwoch, 10. Januar 2007, 21:05

RE: Vater zwar bekannt, aber...

hallo bohemia,

die rechtslage hast du ja selber beschrieben. du machst dich strafbar, wenn du den vater nicht angibst. konsequenzen wären erstmal das rückzahlen sämtlicher erhaltener staatlicher leistungen und wahrscheinlich ein strafverfahren. würde ich mir gut überlegen.

wenn ich es richtig verstanden habe, hast du die vorfälle ja bei der polizei zur anzeige gebracht. zeige dem jugendamt diese unterlagen. erkläre deine situation. sei offen mit deinen ängsten. auch der rat von inesk, dich schon während der schwangerschaft beraten zu lassen halte ich für absolut wichtig. es gibt leider viele frauen in deiner situation. von daher bist du nicht alleine.

eintragung in die geburtsurkunde. ich habe den vater meines sohnes nicht in die urkunde eintragen lassen. aber beim jugendamt habe ich ihn angegeben.

gruĂź und viel kraft

ute[addsig]

Nokee

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Holzminden

Beruf: z.Z. erfolgreiche Familienmanagerin

4

Freitag, 12. Januar 2007, 10:04

RE: Vater zwar bekannt, aber...

hallo Bohemia,

wende dich offen und ehrlich ans JA oder an andere Beratungsstellen wie die Caritas oder den Kinderschutzbund, dort werden sie dir sicher mit deinen Sorgen bei Seite stehen.
Ansonsten pflichte ich ines und ute bei.

Ich drĂĽck dir Daumen und Kopf hoch...
gruĂź Nokee[addsig]

Gast

unregistriert

5

Freitag, 12. Januar 2007, 11:19

RE: Vater zwar bekannt, aber...

Ehrlich sein!

Ja es gibt von sich aus grundlos gewaltätige Männer, es gibt aber auch massive Psychogewalt von Frauen auf die manche Männer ansonsten hilflos gewaltätig reagieren.

Werner.

Und wenn diese BEIDERSEITIGEN Grenzverletzungen vorlagen und gestanden werden, dann gibt es Möglichkeit zu einer dauerhaften Wiedererlangung der Liebe und des Respektes. Ohne die hätte es ja keine Schwangerschaft gegeben!

Gast

unregistriert

6

Freitag, 12. Januar 2007, 12:45

RE: Vater zwar bekannt, aber...

Mensch, Werner!

War diese Giftspritze hier nötig? Ich sehe schon wieder eine Grundsatzdiskussion auf uns zukommen.
Hast du noch nicht gehört, daß es auch ohne konkrete Zeugungsabsichten hin und wieder zu einer Schwangerschaft kommt?.

Denk dir nix, Bohemia. Konkret raten kann ICH dir leider nix.

Watzmann

Gast

unregistriert

7

Freitag, 12. Januar 2007, 13:14

RE: Vater zwar bekannt, aber...

Wo ist Gift?

Ohne Zeugungsabsicht mag sein, aber auch ohne Liebe, Interesse aneinander oder Zuneigung?

werner

Gast

unregistriert

8

Freitag, 12. Januar 2007, 13:17

RE: Vater zwar bekannt, aber...

Ich meinte das mit der Psychogewalt, der ohnmächtige Mann in den Fängen der berechnenden Frau.
Gehört hier wirklich nicht her.

Watzmann

Gast

unregistriert

9

Donnerstag, 25. Januar 2007, 12:06

RE: Vater zwar bekannt, aber...

HAllo Leute, tut mir leid, ich konnte in letzter ZEit nicht online gehen.
@Posting Freak: Die beiden Polizisten haben mir und meiner Mutter nicht geglaubt! Es war ja keiner verletzt und mein Ex hat es so dargestellt, als hätte ich angefangen... Ich war so verdattert und gedehmütigt, dass ich auch keine Anzeige gemacht habe. Erst am nächsten Tag bin ich zum Amtsgericht und habe versucht eine einstweilige Anordnung zu erwirken, dass er aus der Wohnung raus muss. Die wurde aber auch nicht erteilt sondern ein Gerichtstermin eine Woche später wurde angesetzt. Bis dahin hatte ich aber schon meine männliche VErwandschaft bei ihm vorbei geschickt, die ihm klar gemacht haben, dass er verschwinden sollte, was er dann auch getan hat. In so fern wurde das Verfahren eingestellt. Die Anzeige wegen der Tür wird auch nicht weiter verfolgt, wie ich jetzt von der Staatsanwaltschaft erfahren habe. Ich weiß einfach nicht, was ich noch tun soll...
@ all: Danke, ich werde mich bei JA und Alleinerziehendenverein beraten lassen.
@ Werner: Gehts noch???? 1.) Gewalt ist immer grundlos. 2.) Hört sich so an, als wenn du auch gerne mal zuschlägst, aber natürlich nur aus gutem Grund....... :-O

Magie2010

Anfänger

Beiträge: 9

Danksagungen: 16

Wohnort: Karlsruhe

10

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 15:27

was hat sich damals hieraus ergeben?

bin in genau der gleichen situation momentan.



nur dass meiner nicht weiss wo ich wohne weil wir im ausland zusammen wohnten und ich ab bin. nur wenn ich ihn hier wg hartz4 und jugendamt angebe, sagte mein anwalt, bekaeme er sehr leicht meine adresse raus.

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