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von jujoma

Melli-Maus

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Kammeltal-Behlingen

Beruf: Hotelfachfrau

1

Mittwoch, 31. Mai 2006, 18:47

SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

Hallo ich bin 19. Stehe kurz vor meiner Abschlussprüfung und habe einen drei Monate alten Sohn.

Also ich war auf den Jungendamt und habe mir einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss geholt. Ich weiß aber nicht ob und wie ich ihn ausfüllen soll, da ich den Vater nicht angeben möchte. Mir wäre es am liebsten, ich könnte das ohne Angaben über ihn regeln. Hab ich da eine Chance??

Jetzt drängt mich aber die Erziehungsgeldstelle Nachweise über Unterhaltszahlungen (seis vom JA oder vom Vater) und natürlich eine Vaterschaftsanerkennung abzugeben. Aber eigendlich geht die das doch nichts an. Die Zeit läuft und langsam wird es dringend, sonst bekomme ich nichts.
Also, wie erhalte ich Erziehungsgeld ohne Angabe des Vaters.
Gibt es da irgendwelche rechtlichen Probleme?? Und wenn ja, welche??
Vielleicht ist euch dies Problem schon öfter begegnet und könnt mir einen Rat geben.

Bedanke mich schon im voraus für eure hilfe.

Melli-Maus

:roll: [addsig]

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 31. Mai 2006, 18:55

RE: SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

Hallo Melli-Maus,

ersteinmal herzlich willkommen hier.

Was den Unterhaltsvorschuss angeht, bist Du verpflichtet, den Vater namentlich preis zu geben, da er ja Unterhaltspflichtig ist, und ersteinmal überprüft werden muß, ob der Vater zahlen kann.

Gibst Du Vater unbekannt an, und es kommt irgendwann mal heraus, (sei es drum, das Du nach 72 Monaten dann doch Unterhalt von ihm forderst), kannst Du Dich darauf einstellen, alles zurückzahlen zu müssen.

Tu Dir also selber den Gefallen, mach Dich nicht strafbar, und benenne den Vater.

Die Erziehungsgeldstelle will wissen, welche Einkünfte Du hast, von daher auch der Nachweis über Kindsunterhalt oder Unterhaltsvorschuss.

Im übrigen ist der Vater auch Dir bis zum 3. Lebensjahr Unterhaltspflichtig, sofern Du Dich wegen der Betreuung nicht um Dich selbst finanziell kümmern kannst.

Fakt ist aber: Bevor Du staatliche Leistungen (Hartz4, UVG) beanspruchst, mußt Du ersteinmal den Kindsvater in Pflicht nehmen.

Warum soll der Steuerzahler für sein Kind aufkommen, wenn er vielleicht genug verdient, um es selber zu können :-? [addsig]

Melli-Maus

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Kammeltal-Behlingen

Beruf: Hotelfachfrau

3

Mittwoch, 31. Mai 2006, 22:11

RE: SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

Hallo Aninjha.
danke für deine schnelle Antwort. das bringt mich schon einen Schritt weiter. Aber wenn der Vater zahlungsunfähig ist was dann?

Ich hätte den Vater am liebsten ganz aus meinem Leben und das meines Sohnes gestrichen. Würde ich auf seine Unterhaltszahlungen oder die vom Jugendamt verzichten, wie kann ich das dann der Erziehungsgeldstelle begreiflich machen? Momentan stellen sie sich stur und wollen sämtliche Bescheinigungen von mir haben, ohne diese keine Bearbeitung des Erziehungsgeldantrags.

Sag mal was heißt denn überhaupt UVG?

Grüßle Melli-maus :-P [addsig]

Gast

unregistriert

4

Mittwoch, 31. Mai 2006, 23:19

RE: SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

Hallo Melli-maus

Du darfst nicht auf Kindsunterhalt verzichten.

Ist gesetzlich so vorgegeben.

Wo jedoch kein Kläger, da kein Richter.

Jedoch mußt Du Dir über die Konsequenzen bewußt sein.

Der Erziehungsgeldstelle könntest Du eintragen, Du bekämest 199€ Kindsunterhalt, auch beim Amt, falls Du Hartz 4 bekommst. Es wird Dir jedoch überall als Einkommen angerechnet, und abgezogen. Geld, was Dir fehlen wird.

Das Kind hat ein Recht auf seinen ihm zustehenden Unterhalt, und ein Recht auf einen (seinen) Vater.

UVG= Unterhaltsvorschussgeld

Die werden den Antrag auch nicht bearbeiten, bei der Erziehungsgeldstelle, weil Du verpflichtet bist, die Rechte des Kindes einzufordern.

[addsig]

Melli-Maus

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Kammeltal-Behlingen

Beruf: Hotelfachfrau

5

Donnerstag, 1. Juni 2006, 14:57

RE: SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

Hallo Aninjha.

ja das ist mir schon klar das mir und meinem kleinen das schon zu steht und ich es auch beantragen sollte. Aber was ich nicht verstehe ist wenn ich trotzallem auf den unterhalt verzichten wüde hat das doch keine komzequenzen beim Erziehungsgeld, oder?

weil das sind doch zwei paar stiefel wenn ich das so aus drücken darf?
ich bekomme kein Hartz 4. hat das auch was zu sagen?
das mein sohn ein recht hat auf seinen unterhalt ist mir vollkommen klar aber ich möchte nicht das er den Vater kennt! Das hat seine Gründe. das sind echt harte gründe.
Wo kann ich denn das alles nachlesen mit dem kindsunterhalt?
Ich bin echt am verzeifeln weil ich nicht mehr weiß was ich machen soll.

grüßle

Melli-Maus 8-) [addsig]

Gast

unregistriert

6

Donnerstag, 1. Juni 2006, 15:08

RE: SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

Hallo Melli-Maus,

also dann kommst Du alleinig für Dich und das Kind auf?
Solange Du das schaffst, ist das kein Problem.

Aber was, wenn es mal anders kommt, und Du auf staatliche Hilfe angewiesen bist?

Dann spätestens werden Probleme auf Dich zukommen.

Ich werde Dir, allerdings erst heute Abend, wenn noch niemand anderes geantwortet hat, Dir einige nützliche links schicken.[addsig]

Gast

unregistriert

7

Donnerstag, 1. Juni 2006, 17:48

RE: SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

So....hier ich noch einmal.

Also alles über Erziehungsgeld und Elternzeit findest Du Hier:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3028.html

Gehst Du denn in Elternzeit? Hast Du überhaupt Anspruch auf Erziehungsgeld?
Wovon leb Ihr derzeit? Wie soll es zukünftig gehen?

Ich meine nur, weil Du durch nicht benennung des Vaters, durch Verzicht auf Kindsunterhalt, Dich auf ganz schön wackligen Wegen befindest.

Du widersetzt Dich mehreren Gesetzen, und angenommen, der Kindsvater kommt mal der Verdacht auf, das es sein Kind sein könne, und geht zum Jugendamt, kann er eine ganz schöne Lawine ins Rollen bringen.

Auch wird zwangsläufig das Kind mal nach seinem Vater fragen.

[addsig]

SEK

Anfänger

Beiträge:

8

Donnerstag, 1. Juni 2006, 18:51

RE: SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

Hallo Melli-Maus. Auch wenn Du momentan keinerlei finanzielle Sorgen hast, würde ich an Deiner Stelle den Vater des Kindes dem Jugendamt nennen. Wie schon von anderen hier geschrieben..., Du kannst schnell finanzielle Probleme bekommen. Auch wenn Du schreibst der Vater Deines Kindes ist ....., hat Dein Kind einen gesetzlichen Anspruch auf ein "Umgangsrecht" mit seinem Vater. (Ob dieser dann sein Recht tatsächlich wahrnehmen wird, steht hier nicht zur Diskussion). Du wirst sicherlich Deine Gründe haben, daß Du keinen Kontakt mehr zu dem Vater Deines Kindes haben möchtest. Jedoch solltest Du immer daran denken, daß E R der leibliche Vater Deinen Kindes ist. Egal was evtl. vorgefallen ist. [addsig]

Gast

unregistriert

9

Freitag, 2. Juni 2006, 07:31

RE: SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

Hallo Melli-Maus,

Erziehungsgeld bekommst du aber auch unabhängig von der Vaterangabe. Für die Erziehungsgeldstelle ist es wesentlich wie hoch das Einkommen im Haushalt ist. Hatte auch Erziehungsgeld für eine "vaterlose" Tochter bekommen. Wenn der Vater also nicht bei dir wohnt, ist sein Einkommen für die Berechnung nicht erheblich. Auch den Kindesunterhalt musst du jetzt nicht beantragen. Du kannst dir deine Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss ruhig auch für "noch schlechtere" Zeiten aufheben, ohne dich strafbar zu machen. Dieser wird ja ohnehin längstens 72 Monate gezahlt.
Lasse das Feld "Kindesunterhalt" im Antrag einfach leer. Hatte ich auch so gemacht, ohne dass da Nachfragen gekommen wären.

Gruß
Arrancio

Gast

unregistriert

10

Freitag, 2. Juni 2006, 08:04

RE: SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

Hallo Arrancio,

wenn man den Vater kennt, ihn als unbekannt angibt, und UVG beantragt, macht man sich strafbar. Wenn das irgendwann herauskommt, kann Mellie das Geld zurückzahlen.

UVG wird schliesslich von der Allgemeinheit finanziert.
Und wieso soll die Allgemeinheit ein Kind finanzieren, wenn es der Vater könnte :-? [addsig]

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