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Wer macht was?

DieMudda
20.05.2012
um 16:50 Uhr
Pöh, die Sonne scheint - und mein Haushalt ruft. Endlich wieder alle Klamotten in den Schränken. Die morgendliche Suche im Wäschekorb hat vorerst ein Ende
 
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5%

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2%

ja

Insgesamt 62 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 27. März 2007, 17:06

auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?

hallo,

kurz zu meiner situation. ich bin schwanger und mache zur zeit mein abitur nach. ich bin 23 jahre alt, und habe bis juli 06 hartz 4 bezogen. im august habe ich angefangen mein abitur nachzumachen, welches ich im juni 07 beenden werde. im moment beziehe ich bafög und wohngeld und mein kindergeld. nach der geburt meines kindes habe ich ja anrecht auf eine größere wohnung. meine fragen:

1. wie groß darf sie sein (60 qm?) und was darf sie kosten?
2. bekomme ich wohngeld oder mietzuschuss?
3. was gibt es für zusätzliche leistungen zu kindergeld, unterhaltsvorschuss, erziehungsgeld?
4. wie hoch wäre all dies in meinem fall?

vielen dank für eure bemühungen. mir iegt viel daran jetzt schon planen zu können damit es später kein böses erwachen gibt.

Goldige

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: bei Hannover

Beruf: zur Zeit ohne

2

Dienstag, 3. April 2007, 21:23

RE: auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?

Also als alleinerziehende mutter bekommst du vom amt 469 Euro
dazu wohngeld das im Normalfall vom Landkreis bezahlt wird
wieviel qm deine Wohnung hat musst du bei deinem zuständigen amt erfragen da es von landkreis zu landkries verschieden ist genauso die kostenfrage
Unterhalt solltest du eigentlihc vom Papa bekommen wenn das nich der fall ist musst du unterhaltsvorschuss beabtragen der beträgt glaube ich 122 euro aber der wird dir auf das geld vom AA angerechnet
und da es kein Erziehungsgekd mehr gibt sondern Elterngeld habe ich keine ahnung wieviel das ist...aber das gibt es nur noch ein jahr statt 2

liebe grüße Jenny[addsig]

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 3. April 2007, 21:30

RE: auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?

Erstmal ist der Vater deines werdenden Kindes vorrangig für dich unterhaltpflichtig, komplett!
Und wenn der nicht zahlungsfähig ist nach BGB auch die Großeltern deines Kindes, beider Seiten!

werner

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

4

Dienstag, 3. April 2007, 21:37

RE: auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?

werner...

Da "viele" Väter und Mütter nicht zahlen - was Du hier sicher schon mal gelesen haben dürftest - und der Selbstbehalt der Großeltern höher liegt, wird da kaum was zu holen sein.
Zudem werden nur unmengen Steuergelder für die Prozessführung verwendet.

bantam[addsig]

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 3. April 2007, 22:32

RE: auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?

Zitat von »bantam«

werner...

Da "viele" Väter und Mütter nicht zahlen - was Du hier sicher schon mal gelesen haben dürftest - und der Selbstbehalt der Großeltern höher liegt, wird da kaum was zu holen sein.
Zudem werden nur unmengen Steuergelder für die Prozessführung verwendet.

bantam


sorry Bantam, fehl am Platz die Äusserung.......

Bevor die Allgemeinheit aufkommt, sind halt tatsächlich erstmal Vater Mutter/Oma und Opas dran....

Klar kosten Gerichtsverfahren Geld, aber Werner hat halt nu die ganz einfach rechtliche eite genannt.

Und unter Umständen kann ein Verfaren dem Steuerzahler weniger kosten, als jahrelange Unterstützung.

Wollte das nur mal einbringen, weil Werner hier so oft angegangen wird. Und hier in diesem Fall(wie auch gewiss vielen anderen), hat er nun mal nicht unrecht.

Grüßle Aninjha

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

6

Mittwoch, 4. April 2007, 07:13

RE: auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?

Zitat von »Gast«

Zitat von »bantam«

werner...

Da "viele" Väter und Mütter nicht zahlen - was Du hier sicher schon mal gelesen haben dürftest - und der Selbstbehalt der Großeltern höher liegt, wird da kaum was zu holen sein.
Zudem werden nur unmengen Steuergelder für die Prozessführung verwendet.

bantam


sorry Bantam, fehl am Platz die Äusserung.......

Bevor die Allgemeinheit aufkommt, sind halt tatsächlich erstmal Vater Mutter/Oma und Opas dran....

Klar kosten Gerichtsverfahren Geld, aber Werner hat halt nu die ganz einfach rechtliche eite genannt.

Und unter Umständen kann ein Verfaren dem Steuerzahler weniger kosten, als jahrelange Unterstützung.

Wollte das nur mal einbringen, weil Werner hier so oft angegangen wird. Und hier in diesem Fall(wie auch gewiss vielen anderen), hat er nun mal nicht unrecht.

Grüßle Aninjha



@Aninjha

Das werner so oft angegangen wird, liegt ja nicht an mir , eher an seinen oft "seltsamen" Kommentaren.
Natürlich stimmt es was er schrieb, aber die Realität sieht nun mal anders aus und GAST kann nicht Jahre lang warten um etwas zu Essen auf dem Tisch zu haben, weil Gerichtstermine in weiter Ferne schweben.
Das viele Väter-Mütter kein Unterhalt zahlen "können" ist nun mal Realität und lies doch mal wieviel Chance besteht, die Großeltern zu belangen...
Zudem ist werner mündig und kann sich selbst äußern, ich verstehe Deine Einmischung nicht und ...fehl am Platz sind wohl manch andere Postings hier.

@GAST
Ab dem 3. Schwangerschaftsmonat kannst Du über die Mutter-Kind-Stiftung oder Caritas, Pro Familia einen einmaligen "Zuschuß" bekommen für die Erstausstattung, Umstandskleidung, Waschm. für die Wohnung usw. Der Betrag liegt je nach Einkommen und Bundesland zwischen 600-800 Euro.

bantam[addsig]

Gast

unregistriert

7

Mittwoch, 4. April 2007, 09:39

RE: auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?

Die Unterhaltspflicht der großeltern nach BGB schließt ja nicht aus dass das Jungendamt oder die ARGE in Vorleistung geht. Die verlangen ggf. nur zu recht die Abtretung der Ansprüche, prüfen die Zahlungsfähigkeit und holen sich soviele wie möglich auch als Teilbetrag von dort zurück.

Mit Klagen oder warten auf Geld usw. hat die Kindesmutter insofern nichts zu tun!

Sollte aber die Zahlungsfähigkleit offensichtlich sein, dann kann das Amt sehrwohl auf eine eigene Beitreibung verweisen. Ein Großvater könnte ja als vermögend bekannt sein vor Ort!

werner

Gast

unregistriert

8

Mittwoch, 4. April 2007, 09:43

RE: auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?

Ergänzung:

Uneheliche Väter haben mit 25 Jahren den Rechtsanspruch auf vorzeitigen Erbteilauszahlung, müssen den ggf. als gesteigert Unterhaltspflichtige für ihr Kind und die Kindesmutter einsetzen!

Werner

Also durchaus "Gefahr" für Großvaters "klein Häuschen" mit einer Zwangshypothek belastet zu werden!

Goldige

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: bei Hannover

Beruf: zur Zeit ohne

9

Mittwoch, 4. April 2007, 22:50

RE: auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?

Hallo Werner
mag sein das du Recht hast, das kann ich wirklich nicht beurteilen...
ich wollte nur mal anmerken das ich es noch nie in meinem Bekanntenkries gehört habe das die Großeltern für ein Kind auf kommen mussten.
Es ist doch eher so das wirklich das Amt dafür aufkommt wenn der Papa nicht zahlen kann oder?

Liebe Grüße
Jenny[addsig]

Gast

unregistriert

10

Mittwoch, 4. April 2007, 23:20

RE: auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?

Zitat von »Goldige«

Hallo Werner
mag sein das du Recht hast, das kann ich wirklich nicht beurteilen...
ich wollte nur mal anmerken das ich es noch nie in meinem Bekanntenkries gehört habe das die Großeltern für ein Kind auf kommen mussten.
Es ist doch eher so das wirklich das Amt dafür aufkommt wenn der Papa nicht zahlen kann oder?

Liebe Grüße
Jenny


Hallo Jenny,

Werner hat da recht. Bevor die Allgemeinheit aufkommt, sind natürlich erstmal die Eltern verpflichtet, und danach die Großeltern

Bei den Großeltern wird die Berechnung komplizierter, da alle Großeltern dann in die Pflicht genommen werden anhand ihres Einkommens/Rente, oder wie auch immer.

Auch haben die Großeltern einen höheren Selbstbehalt, aber bei gut betuchten sind die erstmal dran zu zahlen.

Also was ich meine: Ein Rentnerehepaar mit zusammen 2000¤ netto wird nichts zahlen müssen, für das Enkel(wobei sie es moralisch gesehen ja schon könnten, aber Moral in der heutigen Gesellschaft gibt es ja kaum noch :roll: )

Grüßle Aninjha

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