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von mona84

elvira

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: NRW

1

Mittwoch, 27. Juni 2007, 18:35

vater reicht Umgangsrecjt-Klage ein, holt aberd as Kind nicht

hallo ihr Lieben,
nachdem ich ja schon einen Beitrag geschrieben habe, geht es bei uns in die nächste Runde.

Ich habe ein Klage wg Umgangsrecht laufen (seitens des KV), allerdings habe ich das Kind immer zur "Verfügung" gestellt, jedoch nicht zu den Bedingungen des Kindsvaters!

Nun hat er eine einstweilige Anordnung beantragt, weil ich ihm unser Kind bis zur Gerichtsverhandlung angeblich nciht mehr herausgeben will.
Naja, ich habe ihm immerwieder per RA Termine angeboten, sogar er hat per RA Termine vorgegeben und erschien dann nicht.

Vier Termine hat er bis jetzt verpaßt, und sein Kind somit für sechs Wochen nicht mehr gesehen, obwohl ich zu angegebener Zeit auf ihn warte!

Weiß nicht mehr weiter.....

Lg Elvira

[addsig]

Thalia

Anfänger

Beiträge:

2

Mittwoch, 27. Juni 2007, 21:06

RE: vater reicht Umgangsrecjt-Klage ein, holt aberd as Kind nicht

hallo elvira,wie alt ist denn dein kind? ich hab auch so einige schwierigkeiten mit dem umgangsrecht..
glg Dani

elvira

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: NRW

3

Donnerstag, 28. Juni 2007, 21:37

RE: vater reicht Umgangsrecjt-Klage ein, holt aberd as Kind nicht

Hi Dani!

Mein Sohn ist 17 Monate und schwerbehindert....

Lg Elvira[addsig]

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 28. Juni 2007, 21:58

RE: vater reicht Umgangsrecjt-Klage ein, holt aberd as Kind nicht

Zitat von »elvira«



Ich habe ein Klage wg Umgangsrecht laufen (seitens des KV), allerdings habe ich das Kind immer zur "Verfügung" gestellt, jedoch nicht zu den Bedingungen des Kindsvaters!


Lg Elvira



Hallo Elvira,

sorry, aber provokante Nachfrage:

Heißt das, das Du immer die Bedingungen gestellt hast, oder gibt es geregelte Bedingungen?

Zitat von »elvira«



Nun hat er eine einstweilige Anordnung beantragt, weil ich ihm unser Kind bis zur Gerichtsverhandlung angeblich nciht mehr herausgeben will.

Lg Elvira



Wie kommt er darauf? Hast Du es so geäußert?

Zitat von »elvira«

sogar er hat per RA Termine vorgegeben und erschien dann nicht.



Lg Elvira



Hattes Du ihm bestätigt, das er die vorgeschlagenen Termine wahr nehmen kann?

Zitat von »elvira«



Weiß nicht mehr weiter.....

Lg Elvira



Was befürchtest Du nun? Wovor hast Du Angst? Wieso weißt Du nicht mehr weiter?

Wieso könnt Ihr als Eltern keine aussergerichtliche Regelung finden, die dem Wohle des Kindes sicherlich besser käme, als so ein hick hack, wie Ihr ihn von aussen betrachtet augenscheinlich vor nehmt?[addsig]

elvira

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: NRW

5

Freitag, 29. Juni 2007, 19:14

RE: vater reicht Umgangsrecjt-Klage ein, holt aberd as Kind nicht

Hallo Aninjha,

es gab geregelte Bedingungen!

Vorab möchte ich dir gerne den Wind aus den Seglen nehmen, denn ICH habe versucht es außergerichtlich zu regeln.
Ich hatte sogar "Paargespräche" vorgeschlagen, die der Herr aber nicht machen wollte.
Wir hatten auf meinen Wunsch Gespräche beim Jugendamt, von Januar bis etwa Anfang Juni.
Mit denen hatten wir geregelte Besuchs- und Gesprächstermine!

Der Kv wollte unseren Zwerg allerdings jedes Wo-ende und mit Übernachtung, und da war unser Streitpunkt - somit: nicht zu seinen Bedingungen!

Parralel dazu hat der KV nun das Gerichtsverfahren wg Umgangsrecht eingeleitet, und ich daraufhin weitere GESPRAECHE beim Jugendamt verweigert, allerdings die dort vereinbarten Besuchstermine aufrecht erhalten.

Ich habe keineswegs geäußert, daß er unser Kind nicht mehr sehen kann, das verwirrt mich ja so. (Habe natürlich für alle Gespräche die wir geführt haben Zeugen, auf Anraten meiner RA.)

Ja, Termine wurden von ihm vorgeschlagen, von mir bestätigt, von ihm zur Kenntnis genommen und ..... er erschien nicht.
Und gibt dann an ich vereitel Besuchstermine!

Ich habe keine Befürchtungen oder Ängste, ich weiß einfach nicht wie ich weiter reagieren soll.
Er macht bei Gericht Falschaussagen - also lügt!

Und ich habe wirklich wichtigere Sachen zu tun, als jeden Tag mit meiner RA zu telefonieren und Briefe zu schreiben weil er mal wieder eine Behauptung aufstellt.

oder wie zuletzt eine einstweilige Anordnung beantragt......

lg Elvira

[addsig]

Batman74

Anfänger

Beiträge:

6

Donnerstag, 1. November 2007, 03:47

RE: vater reicht Umgangsrecjt-Klage ein, holt aberd as Kind nicht

Zitat

Er macht bei Gericht Falschaussagen - also lügt![

Was hätte er denn davon, wenn er sich nicht an die Umgangsregelung hält und Dich dafür verantwortlich macht? Damit schießt er sich doch sowieso ein Eigentor.

Wenn er sich nicht an die Umgangspflicht hält, dann leite ein Vermittlungverfahren nach § 52a FGG ein.

Liebe Grüße
Batman74


<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Batman74, 31.10.2007, 15:50 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

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